Frontalangriff der Regierung auf die Pressefreiheit: Skandale sollen geheim bleiben!

Heimlich still und leise will die schwarz-rote Bundesregierung im Zuge ihrer sogenannten „Reformen“ ein Vorhaben umsetzen, das aus Sicht der AfD einen Frontalangriff auf die Pressefreiheit bedeutet. Der Zugang zu staatlichen Dokumenten soll erschwert, das voraussetzungslose Anspruchsrecht auf Information abgeschafft werden. Das Ziel: Skandale sollen unter der Decke bleiben! Es droht damit eine noch schärfere […]

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Heimlich still und leise will die schwarz-rote Bundesregierung im Zuge ihrer sogenannten „Reformen“ ein Vorhaben umsetzen, das aus Sicht der AfD einen Frontalangriff auf die Pressefreiheit bedeutet. Der Zugang zu staatlichen Dokumenten soll erschwert, das voraussetzungslose Anspruchsrecht auf Information abgeschafft werden. Das Ziel: Skandale sollen unter der Decke bleiben!

Es droht damit eine noch schärfere Zensur und eine weitere Aushöhlung der öffentlichen Kontrolle staatlichen Handelns. Ob es in der Vergangenheit der Impfterror und die Maskendeals waren, aktuell der NGO-Sumpf ist oder ob es künftig mögliche Kriegsvorbereitungen sind: Das Volk hat das nichts anzugehen!

Die AfD steht mit ihrer Kritik an den demokratiefeindlichen Regierungsplänen nicht allein da. Ein breites Bündnis aus Datenschützern, Journalisten-Verbänden und Organisationen wie Abgeordnetenwatch warnt ebenfalls vor einer Abschaffung der Informationsfreiheit für Millionen von Bürgern.

Was für eine Merz-Sauerei ist da wieder im Busch?

Schwarz-Rot plant eine drastische Verschärfung des dem Staat unheimlich gewordenen Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Der Kreis der Anfrageberechtigten soll drastisch eingeschränkt werden. Für jede Anfrage braucht es künftig ausnahmslos eine detaillierte Begründung und ein „berechtigtes Interesse“.

Die perfide Absicht dahinter ist klar: Ministerien und ihnen nachgeordnete Behörden sollen die Antwort verweigern und sich hinter dem Argument verschanzen können, die Begründung reiche nicht aus bzw. das „berechtigte Interesse“ sei nicht gegeben.

Um was geht es beim Informationsfreiheitsgesetz?

Das vor 20 Jahren eingeführte Gesetz verpflichtet Bundesbehörden zur Herausgabe von Dokumenten – und ist oft unerlässlich für journalistische Recherchen. Auch die meisten Bundesländer haben inzwischen ähnliche Gesetze mit unterschiedlich strengen Vorgaben.

Bisher mussten Antragsteller nicht begründen, warum sie bei Bundesministerien und Bundesämtern wie etwa dem Robert Koch-Institut (RKI) Informationen abfragen. Ausnahmen vom Recht auf Informationszugang gibt es bislang nur, wenn personenbezogene oder sicherheitsrelevante Daten betroffen sind.

Die Ampelkoalition hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag 2021 sogar vorgenommen, das Gesetz zu einem „Transparenzgesetz“ auszuweiten, das noch mehr Veröffentlichungspflichten für Behörden bedeutet hätte. Davon ist längst keine Rede mehr!

Was will Schwarz-Rot?

CDU und CSU forderten bei den Koalitionsverhandlungen 2025 die Abschaffung des Gesetzes „in der bisherigen Form“. Die dann zum IFG gefundene Wischiwaschi-Formulierung im Koalitionsvertrag mit der SPD wirkte zunächst dem Anschein nach ergebnisoffen. Im Kapitel „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung und moderne Justiz“ heißt es dort unter der irreführenden Überschrift „Stärkung der repräsentativen Demokratie“: „Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren.“

Skeptikern schwante schon früh: Dieser nichtssagende Satz war eine Blendgranate! Und wie immer meint „Reform“ bei dieser Regierung das genaue Gegenteil.

Was plant die Regierung genau?

Künftig sollen nur noch natürliche Personen (also z.B. keine Medienhäuser) Anträge im Rahmen des IFG stellen dürfen – und dies auch nur, wenn sie ein „berechtigtes Interesse“ an einer Auskunft nachweisen und diese nicht auf andere Weise/ Regelungen erreichen können.

Im Klartext: Der Staat verschafft sich einen weitreichenden Ermessensspielraum, um unliebsame Recherchen abschmettern zu können!

Außerdem sollen die Namen von Beschäftigten in Behörden in Dokumenten grundsätzlich geschwärzt werden, um sie „vor Anfeindungen und Drohungen“ zu schützen. Das bedeutet: Verantwortlichkeiten, zum Beispiel wer hat wann was abgeordnet (oder unterlassen), sind kaum noch nachvollziehbar. Antragsteller sollen zudem sämtliche Kosten tragen, die durch eine Anfrage entstehen.

FAZIT: Diese vorgebliche „Reform“ ist ein weiterer Anschlag auf die Pressefreiheit. Der Anspruch auf Information und Öffentlichkeit wird ad absurdum geführt. Unter dem Vorwand, der oder die Antragsteller hätten ein „berechtigtes Interesse“ nicht nachgewiesen und/oder könnten die gewünschten Auskünfte auch anders erlangen, kann praktisch jede Anfrage abgelehnt werden.

Datenschützer entsetzt

Ganz offensichtlich soll es Journalisten und Bürgern auf diese Weise maximal erschwert werden, an Regierungsdokumente zu gelangen. „Der wesentliche Grundgedanke eines grundsätzlich voraussetzungslosen Zugangs zu amtlichen Informationen würde in sein Gegenteil verkehrt, wenn zukünftig ein berechtigtes Interesse an der Information dargelegt werden müsste“, kritisiert die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider.

Was sagt die AfD?

Der innenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Gottfried Curio, kritisiert die Regierungspläne scharf. Er warnt, dass die Abschaffung des voraussetzungslosen Auskunftsrechts der Informationsfreiheit in Deutschland de facto ein Ende setzen würde: „Selbstverständlich muss – im Sinne maximaler Transparenz staatlichen Handelns – die Informationserlangung für die Bürger so weit als nur irgend möglich erhalten bzw. hergestellt werden. Im Informationsfreiheitsgesetz darf es keine verwässernden Hürden geben.“

Beitrag: Frontalangriff der Regierung auf die Pressefreiheit: Skandale sollen geheim bleiben!
Quelle: Deutschland-Kurier.

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