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Nach dem mutmaßlich islamistischen Terroranschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin ist eine Diskussion um den Entzug der Staatsbürgerschaft für Islamisten und Gefährder entbrannt. Man reibt sich verwundert die Augen: Kanzler Friedrich Merz (CDU), der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Sachsen-Anhalts Noch-Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) bewegen sich mit dieser Forderung im Kern […]
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Nach dem mutmaßlich islamistischen Terroranschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin ist eine Diskussion um den Entzug der Staatsbürgerschaft für Islamisten und Gefährder entbrannt.
Man reibt sich verwundert die Augen: Kanzler Friedrich Merz (CDU), der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Sachsen-Anhalts Noch-Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) bewegen sich mit dieser Forderung im Kern nicht weit entfernt vom „ethnischen Volksbegriff“, den der Verfassungsschutz regelmäßig als Vorwand dafür heranzieht, um die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ und verfassungswidrig zu diffamieren.
Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Terroranschlag am Rande des Berliner CSD, bei dem eine 65 Jahre alte Polin ums Leben kam und 29 Menschen teils schwer verletzt wurden, übertreffen sich Unionspolitiker wieder einmal mit der üblichen Phrasendrescherei. Tenor: „So kann es nicht weitergehen…“
CSU-Söder will „die Zügel anziehen“
Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Markus Söder plädiert dafür, islamistischen Gefährdern mit doppelter Staatsbürgerschaft den deutschen Pass zu entziehen. Er will „die „Zügel anzuziehen“: „Für mich ist eindeutig: Jemand, der Gefährder ist, kann nicht auf Dauer zwei Staatsbürgerschaften haben.“
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zeigte sich offen für den Entzug der Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatlern und will alle Möglichkeiten „prüfen“ lassen.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) tönte mitten im Wahlkampf (schon klar): „In Deutschland geboren, deutscher Pass […] Ich möchte solche Menschen nicht hier leben haben“.
Streng genommen sind das noch nicht einmal neue Positionen: Schon vor knapp drei Jahren forderte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach dem Überfall der Hamas auf das Nova-Musikfestival im Süden Israels am 7. Oktober 2023: „Personen, die das Existenzrecht des Staates Israel leugnen, zur Beseitigung des Staates Israel aufrufen oder wegen einer sonstigen antisemitischen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden, müssen – sofern sie einen weiteren Pass besitzen – die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.“
Mitten im Bundestagswahlkampf 2025 stand auf der Homepage der Bundes-CDU zu lesen: „Friedrich Merz und die CDU fordern: Begeht ein Doppelstaatler schwere Straftaten, dann sollte dieser Person der deutsche Pass entzogen werden. So kann sichergestellt werden, dass unser Land sicherer ist.“
Wird die Union auch zum „Verdachtsfall“?
Unionspolitiker wiesen damals darauf hin, dass es nicht reiche, Doppelstaatlern die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann zu entziehen, wenn sich diese ihre Einbürgerung durch falsche Angaben erschlichen hätten oder in Terrormilizen wie dem IS kämpfen würden.
Das Portal „Apollo News“ stellt dazu zutreffend fest: „Fraktionsbeschlüsse, Parteitagsbeschlüsse und Oppositionsrhetorik sind in der Politik schnell Schall und Rauch. Von Bedeutung ist, was an der Macht gesagt und getan wird.“
Und da kommt man aus dem Staunen nicht heraus: CDU und CSU führen sich selbst ad absurdum! Denn Markus Söder, Friedrich Merz und Sven Schulze argumentieren alle drei praktisch auf der Ebene des „ethnischen Volksbegriffs“, welcher der AfD vom Verfassungsschutz als Beleg dafür unterstellt wird, warum die Partei „gesichert rechtsextrem“ oder gar verfassungsfeindlich sein soll.
Wenn etwa Sven Schulze in Sachsen-Anhalt sagt, dass er Typen wie den in Deutschland geborenen CSD-Killer Abdul B. (libanesische Eltern) nicht in Deutschland haben möchte, nimmt er implizit ganz klar Bezug auf dessen Migrationshintergrund. Er unterscheidet somit zwischen sogenannten „biodeutschen“ Staatsbürgern und deutschen Staatsbürgern ohne deutsche Abstammung. Genau wie Merz und Söder, die über die bisherigen, extrem eng gefassten Möglichkeiten hinausgehen wollen, Doppelstaatlern die deutsche Staatsbürgerschaft abzuerkennen. Etwa, wenn sich diese den deutschen Pass durch falsche Angaben erschlichen haben.
Im Klartext: Wer Gefährder oder Judenhasser ausbürgern möchte, will diese maximal sanktionieren – für etwas, wofür andere Staatsbürger, sogenannte „Biodeutsche“, nicht ausgebürgert werden. Trocken juristisch betrachtet wäre damit die vom Grundgesetz garantierte Gleichheit aller Staatsbürger de facto aufgehoben. Man bewegt sich damit aus Sicht von Verfassungsrechtlern auf genau der Argumentationsschiene, die für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren herhalten soll.
Denn die (verhaltensbezogene) Forderung nach einem Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft für Islamisten unterscheidet sich in ihrem Gehalt nur vordergründig vom „ethnischen Volksbegriff“, mit dem gegen die AfD Stimmung gemacht wird. Letztlich laufen beide Positionen darauf hinaus, dass das hohe Rechtsgut der Staatsbürgerschaft nicht unantastbar ist.
„Apollo News“ zieht daraus logischerweise den Schluss: „Würde der deutsche Verfassungsschutz logisch konsistent handeln, müsste er jetzt die Unionsparteien beobachten und lange Berichte über ihre Aktivitäten anfertigen. Fordert demnächst mal wieder ein CDU-Politiker aus einem windigen Bundesland ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD, müsste er seine eigene Partei gleich mit verbieten wollen!“
Top-Jurist Vosgerau: Es gibt nur einen Volksbegriff!
In die neu entflammte Staatsbürgerschafts-Debatte hat sich der renommierte Staatsrechtler Ulrich Vosgerau mit deutlichen Worten auf X eingeschaltet: „Man muß es endlich mal einigermaßen deutlich sagen: der ethnisch-kulturelle Volksbegriff war der Volksbegriff der Väter und Mütter des Grundgesetzes! Diese hätten gar nicht gewußt, daß es auch andere ‚Volksbegriffe‘ (z.B. den ‚rein rechtspositivistischen‘ oder ‚konstruktivistischen‘) geben könnte. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes gingen mit größter Selbstverständlichkeit davon aus, daß das deutsche Volk als Kultur-, Schicksals- und v.a. Abstammungsgemeinschaft seinsmäßig (und nicht nur als rein rechtliche Konstruktion!) existiert und dass es die Aufgabe der Rechtsordnung und aller Staatsorgane ist, diese Abstammungsgemeinschaft, die der eigentliche Träger des völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrechts ist, für die Zukunft zu erhalten.“
Beitrag: „Islamisten Staatsbürgerschaft entziehen“: Plötzlich fordern CDU und CSU das, warum die AfD verboten werden soll!
Quelle: Deutschland-Kurier.