Marine Le Pen: Verurteilt und vorerst von Wahlen ausgeschlossen

Ein Pariser Gericht hat die französische Rechtspolitikerin Marine Le Pen wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt und ihr passives Wahlrecht für fünf Jahre entzogen, sodass sie vorerst nicht für Wahlen – einschließlich der Präsidentschaftswahl 2027 – kandidieren darf.

Beitrag teilen

Ein Pariser Gericht hat die französische Politikerin Marine Le Pen wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt und ihr passives Wahlrecht für fünf Jahre entzogen, sodass sie vorerst nicht für Wahlen – einschließlich der Präsidentschaftswahl 2027 – kandidieren darf.

Le Pen wurde zu vier Jahren Haft verurteilt, davon zwei Jahre mit elektronischer Fußfessel, zwei Jahre zur Bewährung, sowie zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro. Das Gericht ordnete an, dass die Wahlunfähigkeit sofort gilt, auch im Falle einer Berufung, was ihre Chancen auf eine Kandidatur 2027 massiv einschränkt.

Die Verurteilung steht im Zusammenhang mit der Veruntreuung öffentlicher EU-Gelder während ihrer Zeit als EU-Abgeordnete, insbesondere durch mutmaßliche Scheinbeschäftigungen von Mitarbeitern des Rassemblement National. Mehrere Mitangeklagte, darunter Parteifunktionäre und frühere Assistenten, wurden ebenfalls verurteilt und teils ebenfalls mit Wahlverbot belegt.

Le Pen und ihre Partei sprechen von einem „politischen Urteil“ und einem gezielten Versuch, sie politisch auszuschalten.

In Frankreich wird das Urteil als politisches Erdbeben gewertet: Es trifft die zentrale Führungsfigur des Rassemblement National unmittelbar vor den nächsten Präsidentschaftswahlen und könnte die Strategien der französischen Rechten für 2027 grundlegend verändern.

+++

Bildquelle: Victor Velter / shutterstock

Beitrag teilen

Neue Beiträge und
Informationen direkt
per E-Mail erhalten.