Newsletter Subscribe
Enter your email address below and subscribe to our newsletter

Was plant die Regierung?
Am vergangenen Freitagnachmittag, dem 17. Juli 2026, bekommt ein AfD-Mitglied, welches anonym bleiben möchte, Besuch von zwei Männern. Diese zwei Männer gehören dem Verfassungsschutz an. Was sie wollen? Offenbar einen Informanten, der ihnen aus dem Inneren der Partei Bericht erstattet. (1)
Ein Kommentar von Claudia Töpper.
Die Begegnung
Das AfD-Mitglied schildert der Tageszeitung Junge Freiheit folgende Situation:
„Es war nachmittags, um 13.10 Uhr. Ich kam vom Schuhe kaufen für den Urlaub. Da sehe ich auf der Straße zwei Männer. Sie sehen ordentlich aus. […] Ich ahnte schon, dass die beiden Männer etwas von mir wollen, weil sie hinter meinem Auto her gingen, als ich in die Einfahrt fuhr. Deshalb ließ ich auch meinen Haustürschlüssel im Schloss stecken und schloss die Tür nicht auf. Ich vermute mal, dass die die Kamera in der Garage sahen.“
Beide Männer zeigen dem Mitglied aus Mecklenburg-Vorpommern ihre amtlichen Lichtbildausweise, die identisch aussehen. Darauf steht: „Bundesverfassungsschutz.“ Der kleinere von beiden fragt höflich:
„Haben Sie Redebedarf über gewisse Geschehnisse?“ (2)
Das Parteimitglied stellt gegenüber den beiden Männern klar, dass es nicht reden wird. Sie überreichen ihm eine kleine Karte nur mit einer Telefonnummer versehen, und verabschieden sich mit dem Satz:
„Denken Sie nochmal nach.“ (3)
Reaktion der AfD
Die Geschehnisse wurden offenbar sofort an die Partei weitergeleitet, denn am selben Tag noch, am Donnerstag, den 16. Juli 2026 versendet der Generalsekretär des Landesverbandes, Dario Seifert einen Brief an sämtliche Parteimitglieder und klärt über die Geschehnisse auf. Laut der Jungen Freiheit, der der Brief vorliegt, wird klar, dass der Besuch bei dem AfD-Mitglied kein Einzelfall ist, denn Seifert schreibt darin wörtlich:
„Neben Gedächtnisprotokollen liegen uns von einem der Vorfälle zudem Video- und Tonaufnahmen vor. Die Häufung dieser Vorfälle in den vergangenen Tagen ist in jedem Fall besorgniserregend“ und fügt hinzu, dass dies „die Nervosität unserer politischen Gegner angesichts eines möglichen Wahlerfolgs der AfD in Mecklenburg-Vorpommern“ deutlich mache. (4) Zudem erklärte er, dass der Landesverband
„diese Einschüchterungsversuche durch den Verfassungsschutz auf das Schärfste [verurteile] und erwartet, dass diese aus unserer Sicht gezielten Zersetzungsmethoden gegen die größte Oppositionspartei unverzüglich eingestellt werden.“(5)
Weitere Fälle
Dass es bei einem der Besuche eventuell nicht so höflich verlief, lässt die Berichterstattung des österreichischen Nachrichtensenders, AUF1 vermuten. Dieser berichtete am Montag, den 20. Juli 2026 in seiner Nachrichtensendung über folgende Begegnung eines AfD-Parteimitgliedes mit dem Verfassungsschutz: „Einer der betroffenen [AfD-Mitglieder] wurde offenbar dabei das Gefühl vermittelt, die eigene körperliche Unversehrtheit befinde sich in Gefahr.“(6)
Dies scheint jedoch auf das Mitglied, welches mit der Jungen Freiheit gesprochen hat, nicht zuzutreffen. Zumindest versicherte dies einer der beiden Männer vom Verfassungsschutz dem Reporter von der Jungen Freiheit. Dieser rief die zuvor an das Parteimitglied übermittelte Telefonnummer vom Verfassungsschutz undercover an. Wörtlich wurde ihm am Telefon erklärt
„[…] das ist ein rein offenes, freiwilliges Gesprächsangebot unsererseits gewesen […]. Und Sie brauchen auch keine Angst haben vor uns.“
Der Verfassungsschutz und die Oppositionspartei
Doch, wie kommt es zu dieser plötzlich gehäuften Suche nach Informanten in der größten Oppositionspartei im Deutschen Bundestag durch den Inlandsgeheimdienst? Nach dem aktuellen Stand reicht bereits die Einstufung als Verdachtsfall aus, damit das Bundesamt für Verfassungsschutz unter den gesetzlichen Voraussetzungen nachrichtendienstliche Mittel einsetzen darf. Dazu können grundsätzlich auch V-Personen (V-Leute) gehören. So lautet es im § 8 Abs. 2 BVerfSchG (Bundesverfassungsschutzgesetz) – Nachrichtendienstliche Mittel:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz „darf Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung, wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen anwenden.“(7)
Der § 9 Abs. 1 BVerfSchG erklärt die Voraussetzungen für diese Anwendung:
„Dem Verfassungsschutz ist unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die Erhebung von Informationen, insbesondere personenbezogener Daten, gestattet, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass:
Die Einstufung der AfD als Verdachtsfall wird mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG Münster) vom 13. Mai 2024 unter dem Aktenzeichen 5 A 1218/22 (AfD) gerechtfertigt.(9) Hier wird der Ausdruck Verdachtsfall jedoch mit „hinreichend verdichtete tatsächliche Anhaltspunkte“ umschrieben.
Kommentar
Da am 26. Februar 2026 nur die Hochstufung „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ vorläufig gestoppt wurde, gilt die AfD weiterhin als Verdachtsfall. (10) Somit scheint der Einsatz von V-Männern innerhalb der Partei auf rechtlicher Ebene abgesichert zu sein. Es stellt sich hier natürlich die Frage, warum dann erst jetzt solche Bestrebungen des Verfassungsschutzes bekannt werden. Denn die AfD wird bereits seit 2021 als Verdachtsfall geführt und diese Einstufung wurde 2022 sowohl vom Verwaltungsgericht Köln als auch 2024 vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt.(11)
Nun, es kommen eigentlich nur zwei Antwortmöglichkeiten in Frage.
Die erste wäre, dass die AfD noch nie eine so hohe Zustimmungsrate hatte, wie in diesem Jahr. Zusätzlich finden in dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern am Sonntag, den 20. September 2026 Landtagswahlen statt. Bisher scheint jedoch nichts zu funktionieren, um die Menschen in Deutschland dazu zu überzeugen, die AfD nicht zu wählen. Somit benötigt der Staat offensichtlich dringend Insiderinformationen, um die Partei zu destabilisieren.
Eine andere Möglichkeit wäre, dass der Verfassungsschutz nun erstmals bei seiner Auswahl von potentiellen Informanten Pech hatte und an ehrliche sowie vertrauenswürdige Mitglieder der AfD geraten ist, die sich nicht überreden ließen und zusätzlich sofort an die Öffentlichkeit gingen.
Dass es eine Beeinflussung durch den Verfassungsschutz bereits gab, legt der NSU-Fall (Nationalsozialistischer Untergrund) nahe, der ab 2011 bekannt wurde und noch immer ungeklärt ist.(12) Hier sollen die drei Hauptverdächtigen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zwischen 1998 und 2011 eine Mordserie begangen haben, bei der sie griechisch- und türkischstämmige Menschen umgebracht haben sollen. Nach dem Tod der zwei Hauptverdächtigen, Mundlos und Böhnhardt, der bei beiden als Selbstmord deklariert wurde, wurde Beate Zschäpe als einzige Hauptverdächtige 2018 rechtskräftig verurteilt.(13)
Liest man den Verlauf der polizeilichen Aufklärung und des Prozesses sorgfältig, ist zumindest eines sehr deutlich. Der Verfassungsschutz war unmittelbar involviert. Ob auch ausländische Geheimdienste in die Morde und Anschläge verwickelt waren, lässt sich nur vermuten. Fakten und eindeutige Beweise scheint es kaum noch zu geben. Auch dafür hat der Verfassungsschutz gesorgt. Und allein diese Tatsache wiederum lässt darauf schließen, dass der Verfassungsschutz eindeutig mit den Morden zu tun hat. Warum sollte er sonst unmittelbar, nachdem angeblich die gesuchten NSU-Täter unter ungeklärten Umständen tot aufgefunden wurden, plötzlich sämtliche Akten verschwinden lassen, wenn er rein gar nichts damit zu tun hat? Allein dieses Verhalten macht ihn verdächtig. Und sollte er wieder erwarten tatsächlich nicht daran beteiligt gewesen sein, warum verhält sich eine ganze Behörde dann so verdächtig und auch noch so auffällig? Fragen über Fragen.
Und dennoch sprechen die Indizien eine eindeutige Sprache. Nichts an dem Fall scheint plausibel. Nicht zuletzt deshalb, weil die angeblich einzige Hauptverdächtige in der Mordserie, die zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, nie an einem einzigen Tatort gesehen wurde und dennoch die Tat gestand – und niemand fragt warum.
Brauchte die deutsche Regierung einen rechtsextremistischen Fall, um die Traumatisierung der Deutschen zu reaktivieren und sicherzustellen, dass keine großen Aufstände passieren würden, nachdem die damalige Bundeskanzlerin, Angela Merkel 2015 beschlossen hatte, die Grenzen für alle zu öffnen, um Deutschland langfristig destabilisieren zu können und so den Morgenthauplan umsetzen zu können?
Die Frage ist also, was haben der Verfassungsschutz und die Bundesregierung geplant, wenn sie bei der größten Oppositionspartei im Deutschen Bundestag nach Informanten suchen?
(6) https://auf1.tv/nachrichten-auf1/nachrichten-auf1-vom-20-juli-2026
(7) https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/glossareintraege/DE/N/nachrichtendienstliche-mittel.html; https://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__8.html
(8) https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/glossareintraege/DE/N/nachrichtendienstliche-mittel.html
(9) file:///C:/Users/claud/Downloads/5_A_1218_22_Urteil_20240513.pdf
(10) https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/05_26022026/index.php
(11) https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-verdachtsfall-103.html;
(12) https://www.compact-online.de/nach-jahren-des-schweigens-neue-aussage-von-zschaepe/; https://www.compact-online.de/das-nsu-konstrukt-zum-einsturz-bringen-zur-compact-edition-nsu-die-geheimakten/
+++
Dank an die Autorin für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
+++
Bild: Blau unter Beobachtung
Bildquelle: DesignRage / shutterstock