Mehr arbeiten, früher sterben: Das neue Klassenmedizin-Gesetz

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Von Alexandra Nollok

Mehr schuften und zahlen, weniger dafür bekommen und früher sterben: Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat ihre „Reform“ der Gesetzlichen Krankenkassen schnell vor der Sommerpause des Bundestages durchgedrückt und das Leben von Millionen Lohnabhängigen wieder teurer und unsicherer gemacht. Deren Gesundheit wird jetzt noch stärker von ihrem Geldbeutel abhängen – abgesegnet vom höchsten Gericht.

Zusatzbeiträge steigen trotzdem

Die Begründung, die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) lieferte, kennt man schon von anderen Rückschritten in Richtung Manchester-Kapitalismus: Die „Reform“ sei alternativlos, tönte sie – dieses Mal angeblich, um „die Versichertenbeiträge stabil zu halten“. Das entspricht nicht ganz der Wahrheit.

Vorerst stabil bleibt tatsächlich nur der Beitragsanteil von 14,6 Prozent, den Beschäftigte und Unternehmen jeweils zur Hälfte tragen. Die seit 2015 fröhlich weiter praktizierte Beitragserhöhung läuft versteckt über die Zusatzbeiträge, die einseitig den Arbeitnehmern aufgebürdet werden. Diese liegen je nach Kasse mittlerweile bei 2,2 bis 4,4 Prozent – Tendenz steigend. Die Versicherungen dürfen diese jetzt sogar anheben, ohne ihre Mitglieder zu informieren. Viele Beschäftigte werden dies dann erst an höheren Abzügen merken.

Behandlung nach Geldbeutel

Viele Einschnitte sind gravierend für gesetzlich Versicherte. So steigt die Zuzahlung für jedes verschriebene Medikament je nach Gesamtpreis von 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro. Für Krankenhausaufenthalte müssen Patienten ebenfalls mehr beisteuern: Für die ersten 28 Tage in einer Klinik klettert die Zuzahlung von 10 auf 15 Euro pro Tag. Teurer werden auch die Eigenanteile vieler Behandlungen – wie bei Physiotherapie.

Das muss man sich in Zahlen vergegenwärtigen: Wer schwer erkrankt und drei Medikamente einer höheren Preisklasse vom Arzt verschrieben bekommt, muss statt 30 künftig 45 Euro in der Apotheke abdrücken. Wer für längere Zeit ins Krankenhaus muss, was belastend genug ist, wird mit bis zu 420 Euro zur Kasse gebeten. Bei den steigenden Lebenshaltungskosten und ausfallendem Einkommen dürfte das für viele schwierig werden.

Bestraft für Familienfürsorge

Eine besondere Schikane hält das Gesetz für Familien bereit: Sobald das jüngste Kind zwölf Jahre alt ist, fällt die kostenlose Mitversicherung des Partners weg, der sich verstärkt um Haushalt und Kinder kümmert. Künftig muss der zahlende Partner einen Aufschlag von 2,5 Prozent abdrücken, wenn etwa die betreuende Ehefrau und Mutter nur einen Minijob ausübt. Wegen fehlender Betreuungsplätze und mangelnder Hilfen für ältere Kinder und Jugendliche mit Problemen ist das auch heute noch ein gängiges Modell.

Ursprünglich sollte der Mehrbetrag sogar schon ab dem siebten Lebensjahr des jüngsten Kindes fällig werden. Dagegen haben so ziemlich alle medizinischen und Sozialverbände protestiert. Es bleibt somit noch Luft nach unten auf dem Abstieg zu US-Verhältnissen. Wohl darum spricht Ministerin Warken von „vorläufig“.

Zahnlos im Niedriglohnsektor

Schon jetzt erkennt man auch in Deutschland arme Menschen oft am Zustand ihrer Zähne. Mit dem neuen Gesetz stampft die Regierung die Kassenleistungen für Zahnersatz noch weiter ein. Diese sinkt von 60 auf 50 Prozent – allerdings nur für eine Minimalversorgung, etwa mit einer einfachen Krone, einer losen Klammerbrücke oder dem berüchtigten Kassengebiss. Selbst dafür muss man heute sparen.

Trotz aller medizinischen Fortschritte wird die Zahl der Zahnlosen also weiter steigen. Das stört die Regierung offensichtlich nicht: Im Niedriglohnsektor oder für die vom Jobcenter aufgezwungene Ein-Euro-Maßnahme in den kommunalen Grünanlagen kommt es nicht auf gute Zähne an. Beide Sektoren werden infolge weiterer „Sparreformen“, etwa beim Bürgergeld und den Arbeitsrechten, ganz sicher wieder wachsen.

Maßnahmen zur Disziplinierung

Abgeschafft werden soll auch die zu Corona-Zeiten eingeführte telefonische Krankschreibung bei leichteren Beschwerden wie einer Erkältung. Das ist eine klassische Maßnahme zur Disziplinierung: Beschäftigte sollen sich möglichst krank zur Arbeit schleppen – egal, ob sie andere anstecken oder nicht. Wer das nicht will, muss längere Wartezeiten in vollen Praxen in Kauf nehmen. Dort steigt bekanntlich erst recht die Gefahr, dass aus einem Schnupfen eine Bronchitis oder Schlimmeres wird.

Das zeigt sehr deutlich: Die Corona-Hysterie ist vorbei, die vermeintliche Sorge um die Gesundheit Älterer und Vorerkrankter war offensichtlich eine Farce, um seinerzeit disziplinierende Maßnahmen durchzudrücken und die Bevölkerung auf Gehorsam zu trimmen. Um Disziplin und Gehorsam geht es.

Entsprechend wirken wird auch der vollständige Ausschluss vom Krankengeld all jener, die neben ihrer Erwerbstätigkeit eine Teilrente beziehen (die in der Regel zum Leben nicht ansatzweise reicht), sowie die ab dem Jahr 2028 mögliche Teilkrankschreibung. Letzteres bedeutet: Der Arzt kann längerfristig Erkrankte nur zu 25, 50 oder 75 Prozent krankschreiben. Betroffene müssen dann trotz Krankheit in Teilzeit arbeiten gehen.

Wegfallen soll überdies die bisher kostenlos angebotene Hautkrebsvorsorge. Alternative Behandlungen dürfen die gesetzlichen Kassen gar nicht mehr bezuschussen, darunter beispielsweise Homöopathie oder Cannabisprodukte gegen Schmerzen. Planbare Operationen, etwa für neue Hüft- und Kniegelenke, dürfen Kliniken künftig nur mit ärztlicher Zweitmeinung durchführen. Das klingt erst mal nicht schlecht, nur leider praktizieren immer weniger Fachärzte in Deutschland. So maximiert man vor allem den Stress Betroffener.

Psychisch Kranke aufs Abstellgleis

Wer nun durch all die Schikanen psychisch krank wird, blickt ebenso in die Röhre. Die untere Honorargrenze für Psychotherapeuten durch die gesetzlichen Kassen von 114 Euro pro Sitzung wird komplett entfallen. Die Höchstanzahl der Patienten, die eine Praxis pro Woche behandeln darf, reduziert das Gesetz auf 18.

114 Euro klingt nach viel. Aber Therapeuten müssen damit den gesamten Unterhalt und Aufwand für ihre Praxis und Angestellten abdecken. Dabei gibt es schon jetzt viel zu wenig von ihnen, während psychische Erkrankungen immer weiter zunehmen. Die Abwärtsspirale in die Armut wird noch mehr Betroffene ereilen.

Zahlreiche Verbände sind dagegen zuvor vergeblich Sturm gelaufen. Der Psychotherapie-Verbund warnte vor dem Entzug der Existenzgrundlage für die Praxen. Das Gesetz sei für sie ein „Todesstoß“, breche „fundamentale Gesellschaftsverträge“ und befeuere weitere Schließungen. Darauf kann man jetzt wohl warten. Man möchte meinen, dass der Fachkräftemangel nach Ansicht der Bundesregierung so gravierend, wie behauptet, gar nicht sein kann.

Ein bisschen für die Optik

Als Farce bezeichnet werden kann dagegen die Erhöhung staatlicher Kassenzuschüsse für Bezieher von Grundsicherungsleistungen. Zunächst sollen diese von insgesamt 250 Millionen auf eine Milliarde Euro steigen. Zugleich aber kürzt die Regierung den gesamten Bundeszuschuss für die gesetzlichen Kassen so massiv, dass er ab kommendem Jahr von 14,5 auf 13,15 Milliarden Euro sinkt. Das verdeutlicht trefflich, dass der Anteil für die Ärmsten nur einen geringen Teil des Budgets ausmacht.

Für die Optik teilt man den geringeren Zuschuss nun einfach anders auf. Auch die winzige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit gut 5.800 Euro brutto pro Monat um schlappe 300 auf rund 6.100 Euro ist eine solche optische Maßnahme ohne große Wirkung. Für Spitzenverdiener würde dies inklusive Zusatzbeitrag bestenfalls eine Erhöhung der monatlichen Kosten um 30 Euro bedeuten.

Man bedenke: Als Single zählt man mit diesem Einkommen bereits zu den reichsten fünf Prozent der gesamten BRD-Bevölkerung. Anders ausgedrückt: Diese Maßnahme betrifft kaum Lohnabhängige – und noch weniger von denen, die in die gesetzliche Kasse einzahlen. Denn diese Pflicht endet derzeit schon bei einem Jahresgehalt von 77.400 Euro, also ab einem Bruttoverdienst von 6.450 Euro monatlich. Beamte müssen sich gar nicht gesetzlich versichern.

Klassenmedizin im Klassenstaat

Man kann konstatieren: Während die Regierung Hunderte Milliarden in die Kriegskassen, letztlich also auf die Konten der Rüstungsindustrie pumpt und ihre Diäten für Bundestagsabgeordnete zuletzt Mitte 2025 um fast 600 Euro erhöhte – was mehr als ein ganzer Grundsicherungsregelsatz für Alleinstehende ist –, versperrt sie den Normalverdienern zunehmend den Weg zu einer angemessenen ärztlichen Versorgung. All der medizinische Fortschritt wird zunehmend zu einem Privileg der Reichen.

Da ist es nicht verwunderlich, dass das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag der Fraktionen der Linken und Grünen gegen das eilige Durchpeitschen der Schikanen kommentarlos abgewiesen hat – obwohl die Mehrheit der Experten vor weiteren sozialen Verwerfungen warnte und dagegen war.

So sehr es sich Möchtegern- und Reformlinke anders wünschen mögen: In einem Klassenstaat steht auch das oberste Gericht politisch an der Seite der Herrschenden. Sonst könnte dieser gar nicht funktionieren, wie er funktioniert. Und für die Krisen musste schon immer die arbeitende Klasse bluten.

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