Nach tödlicher Attacke auf Zugbegleiter: Zehn Jahre Haft für Angeklagten

Beitrag teilen

Nach einem direkten Angriff auf einen Zugbegleiter in einem  Regionalexpress bei einer Ticketkontrolle in Rheinland-Pfalz war der 36-jährige Bahn-Mitarbeiter Serkan C. Anfang Februar kurze Zeit später an den Folgen der brutalen Attacke verstorben.

Fünf Monate nach dem folgenreichen Angriff ist der Angeklagte nun zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Urteil des Landgerichts Zweibrücken erging wegen „Körperverletzung mit Todesfolge“ und ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung erkannte einen „minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge“ und forderte laut Agenturmeldugen ein Urteil „im Bereich des unteren Strafrahmens“.

Der 26-Jährige hatte keine Fahrkarte und schlug den Schaffner unmittelbar so heftig gegen den Kopf, dass das attackierte Opfer eine letztlich tödliche Hirnblutung erlitt. „Der äußere Geschehensablauf ist zweifelsfrei dokumentiert“, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer, um zwölf Jahre Haft „wegen Körperverletzung mit Todesfolge“ zu fordern. Ein bewusster „Tötungsvorsatz“ wurde dabei seitens der Staatsanwaltschaft nicht erkannt, ansonsten wäre das Urteil zu den Vorwürfen „Totschlag oder Mord“ gefällt worden.

Das Geschehen war von Überwachungskameras aufgezeichnet worden. Dazu heißt es:

„Auf einem tonlosen Video sind schnelle und harte Faustschläge an Kinn, Brust und Kopf des 36 Jahre alten Serkan C. zu sehen. Es dauert nur kurz, dann sackt der Mann in Uniform bewusstlos zusammen.“ 

Der angeklagte Grieche mit damaligem Wohnsitz in Luxemburg hatte laut den Ermittlungen keinen Fahrschein und wollte sich zudem auch nicht ausweisen. Nach der wiederholten Aufforderung des Zugbegleiters, auszusteigen, kam es zu der brutalen Tat.

Beim dem nächsten Halt in der Stadt Homburg (Saar) wurde der Angeklagte dann durch Bundespolizisten festgenommen. Der schwerverletzte Zugbegleiter wurde zuerst von einem Notarzt vor Ort behandelt und verstarb zwei Tage später im Krankenhaus.

Der Angeklagte hatte die Tat vor Gericht eingeräumt, einen Tötungsvorsatz aber jedoch bestritten und die Angehörigen um Verzeihung gebeten. Die Vertreter der Nebenklage wiesen die Einlassung „jedoch im Namen der Opferfamilie als ‚unaufrichtig‘ zurück“. Die Angehörigen waren laut Medien bei der Urteilsverkündigung im Gerichtssaal nicht anwesend.

Der Alleinerziehende aus Ludwigshafen hinterlässt zwei minderjährige Söhne.

Mehr zum Thema – Deutsche Bahn: Schon wieder Gewaltdelikte gegen 1600 Mitarbeiter

Beitrag teilen

Neue Beiträge und
Informationen direkt
per E-Mail erhalten.