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Die Mitgliedstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs haben am Freitag laut Mitteilung der Vereinten Nationen bei einer Sondersitzung im UN-Hauptquartier in New York „ihren Ankläger Karim Khan im Anschluss an ein Disziplinarverfahren entlassen“. Wörtlich heißt es, dass dies „im Zusammenhang mit den in den Medien vielfach berichteten Vorwürfen sexuellen Fehlverhaltens“ geschehen ist. Die ersten UN-Ermittlungen gegen den nun Ex-Chefankläger wurden im November 2024 eingeleitet.
Päivi Kaukoranta, die Präsidentin der Versammlung der Vertragsstaaten des IStGH, kündigte erstmalig am 11. November 2024 in Den Haag „eine unabhängige externe Untersuchung“ aufgrund erster Vorwürfe gegen Khan an. Diese wurde von einer Kommission der Vereinten Nationen (UN) durchgeführt, um die damaligen Vorwürfe intern zu überprüfen. Seit dem 9. Juni 2026 war Khan dann offiziell suspendiert.
Khan, der seit fünf Jahren für die internationalen Anklagen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich war, musste sich im Verlauf der Ermittlungen mehrfach wegen vorgeworfener mutmaßlicher Straftaten verantworten. Die gegen Khan erhobenen Vorwürfe wurden dabei vom UN-Büro für interne Aufsichtsdienste (Office of Internal Oversight Services, OIOS) untersucht.
In der jüngsten Mitteilung aus New York heißt es nun final:
„Der Beschluss, Herrn Khan, den die Mitgliedstaaten 2021 für eine Amtszeit von neun Jahren zum Ankläger des Gerichtshofs gewählt hatten, seines Amtes zu entheben, wurde mit einfacher Mehrheit im Rahmen einer geheimen Abstimmung in der 125 Mitglieder zählenden Versammlung der Vertragsstaaten gefasst.“
So habe die einberufene Versammlung „mit einer Mehrheit von 82 Vertragsstaaten“ beschlossen, dass der Staatsanwalt „schwerwiegendes Fehlverhalten und eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen hat“ und seines Amtes zu entheben sei, so Kaukoranta in der Erklärung.
Die Voraussetzung für diese historische Amtsenthebung „nach Art. 46 IStGH-Statut“ ist, dass der Ankläger seine Amtspflichten „nachweislich schwer verletzt hat oder zur Wahrnehmung der ihm obliegenden Aufgaben unfähig ist“.
Khan waren immer wieder von früheren Mitarbeiterinnen sexuelle Übergriffe vorgeworfen worden. Ende der vergangenen Woche hatte eines der mutmaßlichen Opfer in einem Fernsehinterview mit CNN erstmals öffentlich darüber gesprochen.
Die Versammlung des IStGH kündigte in der Mitteilung an, dass es „in Kürze“ damit beauftragt sein wird, einen neuen Chefankläger zu wählen. Die Anwälte sprachen im Verlauf der Ermittlungen von einer „orchestrierten Kampagne“ gegen ihren Mandanten. Khan hatte unter anderem im Jahr 2024 einen Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu wegen mutmaßlicher Verbrechen im Gaza-Krieg beantragt.
Nach Khans jüngster Suspendierung hatte unmittelbar Israels UN-Botschafter Danny Dahon die Aufhebung des Haftbefehls gegen Netanjahu gefordert.
Die US-Regierung begrüßte die Nachricht von der Entlassung. „Es ist gut, dass er weg ist, aber er ist nur ein kleines Rädchen in dieser unwiederbringlich korrupten Institution. Das heutige Ergebnis wird keinerlei Einfluss auf die Pläne der USA haben, den IStGH zu zerschlagen“, so die wörtliche X-Ankündigung des Sprechers des US-Außenministeriums, Tommy Pigott.
Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump hatte zuvor bereits Sanktionen gegen Khan und andere IStGH-Vertreter verhängt. Weder die USA noch Israel sind Vertragsstaaten des Strafgerichtshofs, sie stimmten deshalb nicht über seinen Amtsverbleib ab.
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