Niedersachsen: Justizministerin will nicht gewusst haben, dass es um Krach ging

Beitrag teilen

Nachdem beim Berliner SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach von der Staatsanwaltschaft Hannover beantragte Hausdurchsuchungen stattfanden, hat sich nun Niedersachsens Justizministerium, das unter der Leitung von Kathrin Wahlmann (SPD) steht, gegenüber dem Tagesspiegel zu dem Vorfall geäußert.

Das Justizministerium ist in Deutschland den Staatsanwaltschaften gegenüber weisungsbefugt. Was bedeutet, dass es Ermittlungen sowohl anstoßen als auch unterbinden, beschleunigen oder verzögern kann.

Die Fachabteilung des Ministeriums habe erst am Dienstag davon erfahren, und Ministerin Wahlmann sei am Abend gegen 19 Uhr „in groben Zügen über das Verfahren“ unterrichtet worden, der Name des Beschuldigten sei dabei aber nicht zur Sprache gekommen.

„Mitgeteilt wurde lediglich, dass es sich um einen Bewerber der SPD bei den anstehenden Wahlen handelte. Angesichts der bevorstehenden Kommunalwahlen in Niedersachsten ging die Ministerin zu diesem Zeitpunkt davon aus, dass es sich um eine Person handelte, die in Niedersachsen kandidiert.“

Sie habe erst am Mittwochmorgen um 8 Uhr durch einen schriftlichen Bericht der Staatsanwaltschaft erfahren, wer das Ziel der drei Durchsuchungen war.

Wahlmann ist als Justizministerin bereits angeschlagen. Aktuell befasst sich ein Untersuchungsausschuss des niedersächsischen Landtags mit der Tatsache, dass ein mit dem Drogenhandel vernetzter Staatsanwalt jahrelang weiter im Amt blieb, obwohl die Vorwürfe gegen ihn bereits bekannt waren. Der Staatsanwalt war im März wegen Bestechlichkeit und Verletzung von Dienstgeheimnissen zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Wahlmann ist seit Ende 2022 Justizministerin; die Taten des Staatsanwalts liegen noch in der Amtszeit ihrer Vorgängerin Barbara Havliza (CDU). Aber obwohl die ersten Hinweise bezüglich des Staatsanwalts Yashar G. das Ministerium bereits im Herbst 2022 erreichten und im Dezember 2022 eine erste Durchsuchung bei ihm stattfand, wurde er erst im Oktober 2024 festgenommen – und erst mit dieser Festnahme auch aus dem Dienst entfernt. Wahlmann erklärte damals, es handele sich um keinen Justizskandal. Einer der Vorwürfe lautete, dass es aufgrund seiner Informationen einer Bande möglich gewesen sei, zu entkommen, die 16 Tonnen Kokain nach Deutschland geschmuggelt habe. An eben diesem Verfahren blieb er bis August 2024 als Ankläger beteiligt. Er war bei der Staatsanwaltschaft Hannover beschäftigt.

Die Opposition wirft dem Justizministerium vor, die Arbeit des Ausschusses verzögern zu wollen. Ende Juli erklärte die CDU-Fraktion, das Ministerium verzöge die Vorlage von Akten und liefere sie dann erst stark geschwärzt. „Der Eindruck drängt sich auf, dass der Landesregierung an einer zügigen und umfassenden Aufklärung nicht gelegen ist“.

Wahlmann steht noch aus anderen Gründen in der Kritik: Die Ehefrau und die deutsche Helferin des Stade-Mörders sind bis heute nicht in Haft. Letztere ist die Schwiegermutter des inzwischen zurückgetretenen Migrationsbeauftragten des niedersächsischen Landtags.

Am 29. Juni hatte ein türkischer Vater sechs Mitarbeiter der Jugendhilfe in einem Mutter-Kind-Heim in Stade erschossen, in das sein Kind und dessen Mutter gebracht worden waren, nachdem bei dem Kind in einer Klinik ein Schütteltrauma diagnostiziert worden war. Er wurde von einer Bekannten der Familie zum Tatort und auch wieder von dort weg gefahren. Die Fahrerin kann unmöglich die Tat nicht mitbekommen haben. Sie wurde zwar anfänglich festgenommen, dann aber wieder freigelassen und ist seither untergetaucht.

Der Täter soll sich in der Haft das Leben genommen haben. Inzwischen kam heraus, dass seine Ehefrau aktiv an der Tat beteiligt war. Sie wurde jedoch nicht festgenommen. Neben Innenministerin Daniela Behrens, die unter anderem beantworten musste, warum der Täter überhaupt in Deutschland war, ist auch Kathrin Wahlmann in die Problematik rund um die Stade-Morde involviert, denn es stellt sich die Frage, ob sie womöglich die Staatsanwaltschaft Stade davon abhielt, Haftbefehle für die zwei Tatbeteiligten zu beantragen.

Im Hintergrund des Ganzen gibt es auch noch Gerüchte um möglicherweise involvierte Clan-Strukturen, die im Zusammenhang mit der unklaren Aufenthaltsgeschichte des Täters von Stade auftauchten.

Mehr zum Thema ‒ Stade: Ein zu willkommener Selbstmord

Beitrag teilen

Neue Beiträge und
Informationen direkt
per E-Mail erhalten.