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„Zweifel an Verfassungstreue“ – AfD-Mitglied wird Wechsel in den gehobenen Polizeidienst untersagt

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Ein Polizist, seit dem Jahr 2011 als Polizeivollzugsbeamter für das Land Berlin tätig, dabei nebenberuflich auch AfD-Fraktionsvorsitzender in einer Brandenburger Gemeindevertretung, hat laut Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts keinen Rechtsanspruch darauf, als Beamter im gehobenen Dienst der Kriminalpolizei eingestellt zu werden. Mit der juristischen Bestätigung folgte das Gericht der Entscheidung des Landes Berlins, eine zuvor erteilte Einstellungszusage aufgrund geäußerter „Zweifel an der charakterlichen Eignung“ des Klägers wieder aufzuheben.

Ein Mann, wohnhaft in Brandenburg, war seit dem Jahr 2011 pendelnder Polizeivollzugsbeamter im Nachbarbundesland Berlin. Im April 2025 bewarb sich der Angestellte im Beamtenstatus für ein anvisiertes Studium des gehobenen Dienstes der Kriminalpolizei, das zum 1. April dieses Jahres in der Hauptstadt beginnen sollte. Nachdem ihm im November 2025 eine vorläufige Einstellungszusage erteilt worden war, ließ er sich daraufhin im Vertrauen auf die bevorstehende Übernahme aus seinem bisherigen Beamtenverhältnis entlassen.

Kurz vor dem geplanten Studienbeginn hob das Land Berlin die Einstellungszusage jedoch laut Medienberichten wieder auf. Anlass war demnach „die bekannt gewordene politische Tätigkeit des Bewerbers als Fraktionsvorsitzender der AfD in einer brandenburgischen Gemeindevertretung“. Nach Auffassung des bis dato zufriedenen Dienstherrn begründete die ausgeübte Gemeindefunktion „Zweifel an der für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erforderlichen Verfassungstreue“. Dazu erklärt die juristische Webseite Beck-Aktuell zu den Hintergründen der Klage des Brandenburgers:

„Es sei bekannt geworden, dass der Mann als AfD-Fraktionsvorsitzender in einer Gemeindevertretung tätig sei; man habe nun Zweifel an seiner charakterlichen Eignung. Daraufhin legte der Mann sein Mandat nieder und legte einen Eilantrag ein. Darin gab er an, seine Fraktion sei nicht in überörtliche Parteistrukturen eingebunden und die Entwicklungen der AfD in Brandenburg habe er nicht gekannt.“

Das zuständige Verfassungsgericht Berlin hat nun laut Bestätigung eines VG-Sprechers gegenüber Medien den Eilantrag zurückgewiesen, wegen „begründeter Zweifel an der Verfassungstreue des Mannes (Beschluss vom 11.06.2026 – VG/L 479/26)“. Der Kläger sei laut Wahrnehmung des Gerichts nachweisliches Mitglied der AfD und „dabei in den brandenburgischen Landesverband eingegliedert, der seit 2025 vom Landesverfassungsschutz zu einer ‚gesichert rechtsextremen Bestrebung‘ hochgestuft worden sei“, so die Darlegungen (RT DE berichtete).

Seit wann der Kläger AfD-Mitglied ist und ob der langjährige Arbeitgeber der Vollzugsbehörde von der Nebentätigkeit des Ex-Beamten wusste, beziehungsweise informiert war, wird in den Medienberichten nicht weiter ausgeführt. Der RBB berichtet zum Verfahrensverlauf:

„Er habe auch nicht glaubhaft dargelegt, dass er sich aus eigener Überzeugung vollständig von seiner Partei und deren Zielen distanziert habe, so das Gericht. Die Niederlegung seines Mandats habe er begründet mit der Einstufung der AfD als rechtsextrem. Diese sei aber bereits ein Jahr zuvor erfolgt, was ihm auch habe bekannt gewesen sein müssen.“

Das Berliner Gericht erkannte schlussendlich die begründeten Zweifel an der Verfassungstreue des Antragstellers als ausschlaggebend für den Beschluss. Diese genügten „für eine Ablehnung der Einstellung in den gehobenen Dienst“, heißt es in der Begründung. Die Entscheidung des Gerichts im sogenannten Hauptsacheverfahren steht noch aus. 

Der Beschluss wurde am Donnerstag der Vorwoche gefällt. Gegen den vorläufigen Beschluss kann seitens des Klägers Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

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