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Aktie 20 Prozent im Plus: Befreiungsschlag: Bayer erringt entscheidenden Sieg im Glyphosat-Streit

Jahrelang belasteten Rechtsstreitigkeiten um den Unkrautvernichter Roundup den Bayer-Konzern. Jetzt entzieht ein Urteil Tausenden Glyphosat-Klagen die Grundlage. Die Aktie schießt nach oben

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Jahrelang belasteten Rechtsstreitigkeiten um den Unkrautvernichter Roundup den Bayer-Konzern. Jetzt entzieht ein Urteil Tausenden Glyphosat-Klagen die Grundlage. Die Aktie schießt nach oben

Der Pharma- und Agrarkonzern Bayer hat im milliardenschweren US-Rechtsstreit um angebliche Krebsrisiken seines Unkrautvernichters Glyphosat einen entscheidenden Erfolg vor dem Obersten Gerichtshof der USA errungen. Der Supreme Court entschied am Donnerstag mit sieben zu zwei Stimmen, dass die Zulassungsvorgaben der US-Bundesbehörden Vorrang vor dem Recht einzelner Bundesstaaten haben. Klagen wegen angeblich unzureichender Krebs-Warnhinweise seien unzulässig, da sie zusätzliche oder abweichende Anforderungen an die Etikettierung stellten, als von der US-Umweltschutzbehörde EPA verlangt. Damit entzogen die Richter Tausenden ähnlichen Klagen die Grundlage.

Bei den Anlegern an der Börse herrschte Erleichterung. Die Bayer-Aktie schoss in der Spitze um 20 Prozent nach oben auf ein Vier-Monats-Hoch von 47,50 Euro. Damit steuerte sie auf ihren größten Tagesgewinn seit rund 23 Jahren zu.

Bayer begrüßte die Entscheidung des Supreme Court. Das Urteil werde dazu beitragen, die Rechtsstreitigkeiten nach nahezu einem Jahrzehnt signifikant einzudämmen, teilte der Leverkusener Dax-Konzern mit. Es dürfte dazu führen, dass aktuelle Klagen abgewiesen und künftige verhindert werden, sofern sie auf angeblich fehlenden Warnhinweisen beruhen. Bayer hatte stets argumentiert, dass die US-Umweltschutzbehörde EPA den Wirkstoff als nicht krebserregend einstuft und entsprechende Warnhinweise daher nicht zulässig seien.

In der von Richter Brett Kavanaugh verfassten Mehrheitsentscheidung stützte sich das Gericht auf das US-Bundesgesetz für Insektizide, Fungizide und Rodentizide (FIFRA). Dieses schreibe eine landesweit einheitliche Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln vor. Da die EPA Glyphosat seit 1991 wiederholt als nicht krebserregend eingestuft und das Etikett des glyphosathaltigen Unkrautvernichters Roundup von Bayer ohne Warnhinweis genehmigt habe, dürften einzelne Bundesstaaten keine abweichenden Warnungen verlangen. Ein Hersteller wie die Bayer-Tochter Monsanto sei bundesrechtlich verpflichtet, exakt das von der EPA genehmigte Etikett zu verwenden, erklärte Kavanaugh.

Konkret hob der Supreme Court eine Entscheidung aus dem Bundesstaat Missouri auf. Dort hatte John Durnell im Jahr 2019 geklagt, weil er seine Erkrankung an einem Non-Hodgkin-Lymphom auf die rund 20-jährige Nutzung von Roundup zurückführte. Eine Jury hatte ihm mehr als eine Million Dollar Schadenersatz zugesprochen. Die beiden abweichenden Richter des Supreme Court hatten argumentierten, dass die bloße Zulassung durch die EPA einen Hersteller nicht von der allgemeinen Pflicht entbinde, vor möglichen Gefahren zu warnen.

Für Bayer bedeutet das Urteil einen massiven Befreiungsschlag. Der Konzern erklärte, er setze seine mehrgleisige Strategie zur signifikanten Eindämmung der Rechtsstreitigkeiten fort und strebe weiterhin die finale Genehmigung eines angekündigten Sammelvergleichs an.

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