Enter your email address below and subscribe to our newsletter

Finanzen im Alter: Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben – und wenn sie sich weigern?

Endlich erhält man Rente, kein Aufwand mehr mit der jährlichen Steuererklärung – oder? Leider sind auch Rentner in der Regel verpflichtet, eine abzugeben. Sonst droht Ärger

Beitrag teilen

Endlich erhält man Rente, kein Aufwand mehr mit der jährlichen Steuererklärung – oder? Leider sind auch Rentner in der Regel verpflichtet, eine abzugeben. Sonst droht Ärger

Als Rentenempfänger möchte man eigentlich endlich mal entspannen. Nach jahrzehntelanger Arbeit hat man sich das schließlich verdient. Berufliche Verpflichtungen entfallen, Termine werden weniger und auch das lästige Thema Steuererklärung scheint für viele abgeschlossen zu sein. Genau das ist jedoch ein häufiger Irrtum. 

Denn der Beginn der Rente bedeutet nicht automatisch das Ende der steuerlichen Pflichten. Entscheidend ist die Frage, wie hoch die gesamten Einkünfte ausfallen. Die gesetzliche Rente gilt steuerrechtlich als Einkommen und wird deshalb bei der Prüfung berücksichtigt. Maßgeblich ist dabei der Grundfreibetrag: 2026 beträgt er 12.348 Euro. Wer mit seinen jährlichen Einkünften unter dieser Grenze bleibt, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Abgabe einer Steuererklärung befreit werden. 

Trotz Rente fällt meist eine Steuererklärung an

Ob tatsächlich Steuern fällig werden, hängt jedoch nicht allein von der Rentenhöhe ab. Ebenso wichtig ist der steuerpflichtige Anteil der Rente. Dieser richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Wer 2019 in den Ruhestand gegangen ist, muss 78 Prozent seiner Rente versteuern, während bei einem Renteneintritt im Jahr 2026 bereits 84 Prozent steuerpflichtig sind.

Der jeweils verbleibende steuerfreie Anteil wird dauerhaft festgeschrieben. Im zweiten Rentenjahr errechnet das Finanzamt daraus einen individuellen Freibetrag, der grundsätzlich lebenslang bestehen bleibt. Komplizierter wird es, wenn neben der Rente weitere Einnahmen erzielt werden. Zusätzliche Einkünfte können dazu führen, dass die maßgeblichen Grenzen überschritten werden und dadurch doch eine Steuererklärung erforderlich wird.

Was droht, wenn man es nicht tut?

Und was, wenn man das verschwitzt oder sich weigert? Das ist keine gute Idee. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss unter Umständen mit unschönen finanziellen Folgen rechnen. Nach einer Aufforderung durch das Finanzamt kann regelmäßig eine Strafzahlung von 25 Euro pro verspätetem Monat erhoben werden.

Allerdings gibt es Ausnahmen. Wer glaubhaft darlegen kann, von seiner Erklärungspflicht nichts gewusst zu haben, darf beim Finanzamt mit Milde rechnen. Das kann insbesondere im ersten Jahr nach dem Übergang vom Berufsleben in die Rente relevant sein. Voraussetzung ist jedoch, dass bislang keine entsprechende Aufforderung des Finanzamts vorlag und auch keine früheren Steuererklärungen als Rentner abgegeben wurden.  

Der Ruhestand befreit also nicht grundsätzlich von steuerlichen Pflichten – leider. Wer seine eigene Situation rechtzeitig prüft, vermeidet unangenehme Überraschungen und spart sich unnötige Strafzahlungen und Ärger mit dem Finanzamt.

Dieser Artikel ist eine Übernahme des Stern, der wie Capital zu RTL Deutschland gehört. Auf Capital.de wird er sechs Monate hier aufrufbar sein. Danach finden Sie ihn auf www.stern.de.

Beitrag teilen

Neue Beiträge und
Informationen direkt
per E-Mail erhalten.