Zollreform: Porsche weg, Rolex weg: Zoll darf künftig Vermögen einziehen

Die Bundesregierung stärkt den Zoll: Mit dem Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz sollen die Beamten Vermögen unklarer Herkunft einziehen können – auch ohne Strafverfahren

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Die Bundesregierung stärkt den Zoll: Mit dem Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz sollen die Beamten Vermögen unklarer Herkunft einziehen können – auch ohne Strafverfahren

Die Bundesregierung will dem Zoll weitreichende neue Möglichkeiten zur Einziehung von mutmaßlich illegal erworbenem Vermögen geben. Das Kabinett brachte am Mittwoch dazu einen Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) auf den Weg. „Wenn Verdächtige nicht nachweisen können, dass sie Vermögenswerte legal erworben haben, sind der Porsche oder die Rolex erst mal weg“, sagte Klingbeil.

Die Regierung rechnet durch die neuen Befugnisse laut dem Gesetzentwurf ab dem Jahr 2028 mit jährlichen Einnahmen von gut 300 Mio. Euro. Kern des Vorhabens ist ein neues Verwaltungsverfahren, das auch ohne Anfangsverdacht für ein Strafverfahren greifen soll.

„Wichtiger Beitrag zu mehr Gerechtigkeit“

„Mit dem Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz geben wir dem Zoll die Befugnisse, die er im 21. Jahrhundert braucht, um gegen organisierte Kriminalität, Finanzkriminalität oder den internationalen Drogenhandel vorzugehen“, betonte Klingbeil weiter. „Damit senden wir ein klares Signal an Kriminelle: Wir verschärfen die Gangart“. Gleichzeitig würden ehrliche Bürger und Unternehmen dadurch entlastet. „Das ist ein wichtiger Beitrag zur Gerechtigkeit in unserem Land.“

Das neue Instrument zur „administrativen Vermögensermittlung und -sicherung“ richtet sich gegen Vermögensgegenstände, an deren legaler Herkunft begründete Zweifel bestehen. Als bedeutsam gelten laut Gesetzentwurf in der Regel Werte von mehr als 100.000 Euro. Bei registerpflichtigen Gütern wie Immobilien oder Fahrzeugen liegt die Schwelle bei 50.000 Euro. Die endgültige Entscheidung über eine Einziehung soll ein Finanzgericht treffen.

Der Gesetzentwurf sieht zudem organisatorische Reformen vor, um den Zoll effizienter aufzustellen. Der Datenaustausch mit dem Bundeskriminalamt (BKA) soll erleichtert werden, auch ein gemeinsames Analysezentrum der beiden Behörden soll entstehen. Die Regierung will laut Finanzressort nicht nur eine höhere Kontrollqualität erreichen, sondern auch den Zoll serviceorientierter und effizienter aufstellen.

Die erwarteten Einnahmen von 308 Mio. Euro ab 2028 basieren laut Entwurf auf einer Modellrechnung. Diese berücksichtigt Vermögenswerte wie Immobilien, Luxusfahrzeuge, Kunstgegenstände und Kryptowerte. Dabei wird eine Erfolgsquote von etwa 50 Prozent bei den Verfahren angenommen. Das Ministerium räumt in dem Entwurf ein, dass es bislang keine Statistik zu Vermögensgegenständen unrechtmäßiger Herkunft gibt.

„Kein Allheilmittel“

Kritisch äußerte sich die Linkspartei. „Die neue Vermögensabschöpfung ist für organisierte Steuerkriminalität schlicht das falsche Werkzeug: Eingezogen werden zwar Bargeld und Porsche der kleinen Fische, an die Villa des Cum-Ex-Bankers kommt der Zoll aber weiterhin nicht ran“, sagte die Linken-Finanzexpertin Isabelle Vandre der Nachrichtenagentur AFP. Für den Kampf gegen organisierte Steuerkriminalität „fehlt weiterhin wirkliche Substanz“, kritisierte sie weiter. „Dabei wäre genau hier das große Geld zu holen.“

Die Regierung habe beispielsweise „den Plan gestrichen, endlich alle Konzernmütter von Banken und Versicherungen unter Geldwäscheaufsicht zu stellen“. Die Folge sei, „unten wird kontrolliert, oben weggeschaut“, warf die Linken-Politikerin der Regierung vor. Vandre forderte zudem, Erlöse aus der Vermögensabschöpfung müssten zugunsten der Bürger genutzt werden, wie dies etwa in Italien gehandhabt werde. So könne „die beschlagnahmte Villa der organisierten Kriminalität zum kommunalen Jugendclub werden“.

Skeptisch äußerte sich auch Anne Brorhilker von der Bürgerbewegung Finanzwende. Zwar begrüßte die frühere Oberstaatsanwältin die neuen Befugnisse zur Vermögensabschöpfung. Das neue Gesetz sei aber „kein Allheilmittel, schon gar nicht im Kampf gegen die gravierenden Fälle, gegen die dicken Fische“, sagte sie dem Bayerischen Rundfunk. Brorhilker wertete die geplanten Änderungen als „ersten Schritt“ für eine bessere Bekämpfung der Finanzkriminalität und äußerte die Hoffnung, dass da „noch ein bisschen was nachkommt“.

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