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Die Vereinbarung über Sicherheitsabkommen vom 16. Februar 2024 und die strategische Partnerschaft vom 14. April 2026 mit der Ukraine bergen für Deutschland Elendsrisiko und Kriegsgefahr
Ein Meinungsbeitrag von Wolfgang Effenberger.
Die „Erklärung über eine strategische Partnerschaft zwischen Deutschland und der Ukraine“ vom
Die Vereinbarung über Sicherheitsabkommen vom 16. Februar 2024 und die strategische Partnerschaft vom 14. April 2026 mit der Ukraine bergen für Deutschland Elendsrisiko und Kriegsgefahr
Ein Meinungsbeitrag von Wolfgang Effenberger.
Die „Erklärung über eine strategische Partnerschaft zwischen Deutschland und der Ukraine“ vom 14. April 2026 stellt eine deutliche Weiterentwicklung der bereits am 16. Februar 2024 geschlossenen „Vereinbarung über Sicherheitszusammenarbeit und langfristige Unterstützung“ dar. Während das Abkommen von 2024 vor allem die militärische Unterstützung regelte, erhebt die Erklärung von 2026 die Beziehungen beider Staaten ausdrücklich in den Rang einer strategischen Partnerschaft und erweitert sie auf nahezu alle Politikfelder. (1)
Mit dieser politischen Grundsatzvereinbarung dokumentieren beide Regierungen den Willen, ihre Zusammenarbeit über das Sicherheitsabkommen hinaus langfristig zu institutionalisieren. Dadurch entfaltet die strategische Partnerschaft erhebliche politische Wirkung, weil sie den Rahmen für spätere konkrete Verträge, gemeinsame Programme und dauerhafte Verpflichtungen schafft.
Schwerpunkt „Sicherheitspolitik“
Die Erklärung bezeichnet den russischen Angriffskrieg ausdrücklich als gemeinsame Bedrohung der Freiheit der Ukraine sowie der Sicherheit Deutschlands und Europas. Damit wird die deutsche Sicherheitspolitik eng mit der Zukunft der Ukraine verknüpft. (2)
Vorgesehen sind unter anderem:
Damit wird die bereits 2024 begonnene militärische Zusammenarbeit verstetigt und organisatorisch vertieft – wie die Drohnenfabriken in Bayern beweisen. Besonders bedeutsam ist die wirtschaftliche Dimension, denn Deutschland und die Ukraine wollen ihre Verteidigungsindustrien dauerhaft miteinander vernetzen. Vorgesehen sind:
Dies bedeutet eine strukturelle Verflechtung, die über reine Waffenlieferungen hinausgeht. Darüber hinaus erklärt Deutschland seine Unterstützung
Die Ukraine wird damit ausdrücklich als künftiger Bestandteil der europäischen Sicherheitsarchitektur verstanden.
Am 16. Februar 2024, dem Tag der Eröffnung der Sicherheitskonferenz in München, unterzeichneten Bundeskanzler Olaf Scholz und der Präsident der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj, die „Vereinbarung über Sicherheitszusammenarbeit und langfristige Unterstützung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine“. (3)Die Vereinbarung wurde unter dem Motto „historisch“ unterzeichnet und enthält einen Passus, aufgrund dessen der deutsche Verteidigungsminister von der Verpflichtung als Garantiestaat spricht.
Deutschland als Garantiemacht der Ukraine?
„Unsere Sicherheitsvereinbarung mit der Ukraine ist historisch“, sagte damals Verteidigungsminister Boris Pistorius. „Erstmals in ihrer Geschichte tritt die Bundesrepublik in der Rolle als Garantiestaat in Erscheinung. Die heutige Unterzeichnung ist ein klares Zeichen dafür, dass Deutschland seiner gewachsenen sicherheitspolitischen Verantwortung in Europa gerecht wird.“ (4)
Vorrangig umfasst diese Vereinbarung die Sicherstellung der Kapazitäten der zukünftigen ukrainischen Streitkräfte samt Lieferung von militärischen Systemen, wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie Stärkung der Resilienz der Energieversorgung und anderer kritischer Infrastrukturen. (5)
Leider wurden die drängenden Fragen, die diese „historische“ Vereinbarung hervorruft, bisher nicht aufgegriffen, etwa ein Vergleich der Bündnisverpflichtung gegenüber Österreich-Ungarn nach dem Attentat vom 28. Juni 1914 mit dem aus dem auch von Deutschland orchestrierten Putsch vom Februar 2014 auf dem Maidan. Nach gängigem Narrativ hat das deutsche Kaiserreich damals Österreich-Ungarn einen „Blankoscheck“ ausgestellt. Doch was ist dieser „Sicherheitspakt“ im Vergleich dazu?
Vor diesem geschichtlichen Hintergrund und der deutschen Verantwortung für den Frieden erfordert dieser im Interesse der USA gegen Russland gerichtete Pakt ein gründliches Studium samt Beantwortung der Fragen bezüglich der Bedeutung für den Frieden in Europa und damit einhergehend ein Sicherheitssystem, das den Namen verdienen würde.
Nach Bekunden des deutschen Auswärtigen Amtes machen die Sicherheitszusagen Deutschland nicht zur Kriegspartei im Ukrainekrieg. Sie seien aber ein starkes Signal, dass „wir in unserer Unterstützung nicht nachlassen, und Schulter an Schulter mit der Ukraine stehen. Sie bauen dabei auf der breiten Unterstützung Deutschlands für die Verteidigung der Ukraine in den letzten Jahren. Die Vereinbarung gibt der Ukraine Planungssicherheit und sendet auch ein deutliches Signal an Russland: Unsere Unterstützung ist auf lange Sicht angelegt, wir haben einen langen Atem, “as long as it takes”. (6)
Außenministerin Baerbock betonte nach der Unterzeichnung:
„Wir haben heute Morgen als Bundesrepublik Deutschland ein neues Kapitel unserer Unterstützung für die Menschen in der Ukraine, aber auch für unsere gemeinsame Freiheit aufgeschlagen. Ein neues Kapitel mit Sicherheitszusagen für die nächsten Jahre – solange unsere Unterstützung für die Freiheit der Menschen in der Ukraine gebraucht wird“. (8)
Es handelt es sich um eine politisch verbindliche Vereinbarung. Sie ist auf zehn Jahre ausgelegt, mit der Option zu verlängern. Inhaltlich liegt der Schwerpunkt auf den Bereichen militärische und sicherheitspolitische Unterstützung: Dazu zählt insb. die zukünftige Ausrichtung der ukrainischen Streitkräfte und deren Ausbildung, die Kooperation der Rüstungsindustrie, die Reform des ukrainischen Sicherheits- und Verteidigungssektors sowie Cyber- und nachrichtendienstliche Zusammenarbeit.
Ergänzend bekräftigt der Text auch unser breites Engagement im zivilen Bereich, insbesondere wirtschaftliche Zusammenarbeit und Wiederaufbau. Deutschland und die Ukraine haben zudem einen Konsultationsmechanismus vereinbart, für den Fall zukünftiger russischer Aggressionen gegen die Ukraine. (9)
Passus VI. Künftige Aggression
„1. Im Falle eines künftigen bewaffneten Angriffs Russlands auf die Ukraine werden sich die Teilnehmer auf Ersuchen eines der beiden Teilnehmer binnen 24 Stunden beraten, um über angemessene weitere Schritte zu entscheiden“, ist in der Vereinbarung zu lesen. Und weiter:
„2. Deutschland bekräftigt, dass es unter diesen Umständen sowie im Einklang mit seinen rechtlichen und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen, dem Völkerrecht und europäischem Recht der Ukraine in einem angemessenen Rahmen rasch und langfristig Sicherheitsunterstützung, modernes militärisches Gerät je nach Bedarf in allen Bereichen sowie wirtschaftliche Unterstützung zur Verfügung stellen würde, eine Einigung innerhalb der EU darüber anstreben würde, Russland wirtschaftliche und anderweitige Kosten aufzuerlegen, und sich mit der Ukraine über deren Bedürfnisse bei der Ausübung ihres in Artikel 51 der UN-Charta verankerten Rechts auf Selbstverteidigung beraten würde.“
Rückblick auf die Entstehung von Art 51
Am 26. Juni 1945 erfolgte nach 2 Tagen heftigen Ringens in San Francisco die Unterzeichnung der „Charter of The United Nations Organization“ (UNO) durch die Vertreter der 50 Nationen. Durch die UN-Charta sollten sich die beteiligten Nationen bei „souveräner Gleichberechtigung“ zu einer friedlichen Regelung aller internationalen Streitfragen verpflichten und auf jede Gewaltmaßnahme gegen die „Unversehrtheit und Unabhängigkeit anderer Staaten“ verzichten. Falls einem Staat dieser Verzicht doch zu schwerfallen sollte, hätte die Organisation der Vereinten Nationen nach Artikel 2 Vorbeugungs- und Zwangsmaßnahmen durchführen müssen. Damit war das Gewaltmonopol für die UN gesichert. Das erkannte auch der Präsident der Konferenz, US-Außenminister Edward R. Stettinius und fügte mit Hilfe des Senators Arthur H. Vandenberg und seines juristischen Beirats, dem agilen Anwalt John Foster Dulles, die Artikel 51 und 52 in die Charta ein. (10)
Artikel 51 revidierte Artikel 2, indem es einem angegriffenen Mitglied das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung einräumte. Mit Artikel 52 wurden jetzt örtlich begrenzte Abmachungen (dazu zählt sich auch die NATO) toleriert, die Streitigkeiten ohne Einschaltung des Sicherheitsrates „beilegen“ können. Mit diesen beiden Artikeln, die voller Fußangeln sind und Generationen von Völkerrechtlern Arbeit und Brot bescheren, wurden die restlichen 109 Artikel der Charta mehr oder weniger aufgehoben. Das führte bald zur Isolierung der Sowjetunion und half, die Spaltung zwischen den beiden Machtblöcken zu verschärfen.
1947 erklärte Senator Arthur H. Vandenberg in einer Senatsrede ausdrücklich, dass Art. 51 nicht im Dumbarton-Oaks-Entwurf enthalten war, sondern in San Francisco aufgrund der Forderungen insbesondere der amerikanischen Staaten eingefügt wurde. (11)
Nur mit dem Einschub von Art 51 konnten und können die USA am Geist der Charta vorbei ihre unzähligen Kriege nach 1945 bewerkstelligen. Begründet wurde Art 51 mit dem Hinweis, dass das Selbstverteidigungsrecht nicht erst durch die UN-Charta geschaffen wurde, sondern bereits aufgrund des allgemeinen Völkerrechts besteht. Nun, seit dem Angriff von USA und NATO am 24. März 1999 ohne UN-Mandat auf Restjugoslawien (Serbien/Montenegro) sind für die USA Völkerrecht und UN-Charta obsolet – dafür haben sie dann die von ihnen nach Bedarf auszulegende „regelbasierte internationale Ordnung“ ins Spiel gebracht.
Seither haben USA/NATO bei ihren Kriegs-Einsätzen auf Völkerrecht und UN-Charta verzichtet:
NATO-Kriege bzw. Kampfeinsätze – eine kleine Auswahl:
Operation Allied Force (Jugoslawien/Kosovo, 1999) – Luftkrieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien.
ISAF in Afghanistan (2003–2014) – Die NATO übernahm die Führung einer internationalen Mission, die sich zu einem langjährigen bewaffneten Konflikt entwickelte (Der Angriff auf Afghanistan erfolgte nur 27 Tage nach 9/11, ohne Ultimatum, ohne Kriegserklärung, ohne irgendeinen Nachweis der Beteiligung an 9/11).
Operation Unified Protector (Libyen, 2011) – Angriffe der Luft- und Seestreitkräfte zur Durchsetzung der Resolution 1973 (S/RES/1973 vom 17. März 2011) des UN-Sicherheitsrats –Deutschland, Brasilien, Russland, Indien und China enthielten sich. Da keines der fünf ständigen Mitglieder ein Veto einlegte, trat die Resolution in Kraft. Sie forderte
Ausdrücklich nicht erlaubt war jede Form einer ausländischen Besatzungstruppe auf libyschem Boden.
Russland, China, die Afrikanische Union und zahlreiche Völkerrechtler vertraten die Auffassung, dass die NATO das Mandat überschritten habe:
Diese unterschiedliche Bewertung hatte erhebliche politische Folgen. Russland und China verwiesen später wiederholt auf den Libyen-Einsatz als Grund für ihr Misstrauen gegenüber weit formulierten Mandaten des Sicherheitsrats, insbesondere in den Debatten über Syrien.
Die übrigen Missionen werden überwiegend als Friedenssicherung, Stabilisierungsoperationen, Ausbildungsmissionen oder maritime Sicherheitsoperationen klassifiziert, auch wenn einzelne davon bewaffnete Gewalt einschließen konnten.
Deutschland als Drehscheibe – Risiken und physische Bedrohung
Schon durch die Sicherheitsvereinbarung hat Deutschland sich ökonomisch und physisch erheblich Risiken aufgeladen: Es gibt real eine wachsende Haftung für Ukraine‑Schulden und zugleich eine Funktion Deutschlands als logistische Drehscheibe der NATO – mit entsprechenden Zielrisiken. (12)
Aus einer kritischen Perspektive muss darauf hingewiesen werden, dass Deutschland als größter Nettozahler im EU‑Haushalt überproportional für Ausfallrisiken und Zinslast geradesteht – teilweise mit zweistelligen Milliardenbeträgen an formeller Haftung, die real noch höher ausfallen könnten. (13)
Sicherheitsexperten und Bundeswehr‑Analysen kommen zum Schluss:
Im Ernstfall wäre deutsches Territorium zentral für Transportachsen nach Osten, für Kommando‑, Kommunikations‑ und Aufklärungsinfrastruktur sowie für Rüstungsproduktion und Lager – die strategische Drehscheibe für NATO‑Truppen, Material und Logistik im Konflikt mit Russland
Je stärker Deutschland militärisch eingebunden ist, desto mehrfach gerät es selbst in den Fokus russischer Militärplanung – als potenzielles Ziel für Sabotage, Cyberangriffe und im Extremfall konventionelle oder sogar nukleare Angriffsszenarien. Dass Deutschland einen erheblichen Anteil an der Satellitenaufklärung und an der militärischen Unterstützung der Ukraine trägt, wird in der Debatte genau deswegen problematisiert: Man will „keine Kriegspartei sein“, verhält sich aber faktisch wie ein zentraler Akteur im Kriegsgeschehen, in dem Deutschlandvor allem durch die Aufstellung der hypersonischen Raketen des Typs Dark Eagle zum „Erstschlagsziel werden könnte.
Wer die Drehscheibe und die Unterstützungsinfrastruktur des Gegners lahmlegt, schwächt seine Verteidigung massiv – darum können Kommandozentren, Transportknoten und Rüstungsstandorte zu vorrangigen Zielen werden. Offizielle Stellen betonen zwar, dass Abschreckung gerade verhindern soll, dass es zu solchen Szenarien kommt, aber sie räumen gleichzeitig eine „ernste Bedrohungslage“ ein und bereiten sich auf hybride und konventionelle Risiken in Deutschland vor. Die Vereinbarungen mit der Ukraine sind Teil dieser Gesamtentwicklung – sie vertiefen die Rolle Deutschlands als aktiver Unterstützer und damit als potentielles Ziel, statt sie zu mindern. (14)
„Totale Ausplünderung“? Kritische Deutung der Finanzarchitektur
Formell ist von Solidarität und Wiederaufbau die Rede, praktisch aber weisen kritische Analysen darauf hin, dass die Kredit‑ und Haftungskonstruktionen für die Ukraine eine Art dauerhafte Schuldenarchitektur erzeugen, die gerade für Deutschland sehr teuer werden kann. Besonders problematisch erscheinen Konstruktionen ohne klare Tilgungsperspektive, bei denen Zinslasten immer wieder prolongiert und durch Neuverschuldung abgelöst werden – de facto eine langlaufende, wachsende Transfer‑ und Haftungsverpflichtung.
Kritiker sprechen deshalb von einer „Schuldenfalle für deutsche Steuerzahler“ und sehen die Kombination aus Militärhilfe, Krediten und EU‑Finanzmechanismen als Schritt in Richtung einer Schuldenunion, in der die wirtschaftlich stärkeren Staaten ihre fiskalische Souveränität schrittweise verlieren. In dieser Lesart ist das Sicherheitsabkommen nicht nur militärisch, sondern auch fiskalisch ein Risiko: Es bindet Deutschland auf Jahre an die Finanzierung eines Krieges und eines hochverschuldeten, kriegszerstörten Landes – mit offenem Ende. (15)
Nach herrschender völkerrechtlicher Auffassung gilt Deutschland erst dann als „Kriegspartei“, wenn eigene Streitkräfte oder andere bewaffnete Organe unmittelbar und koordiniert an Kampfhandlungen im Ukraine‑Krieg teilnehmen oder selbst angegriffen werden; Waffenlieferungen, Ausbildung und Aufklärung allein reichen rechtlich nicht aus – politisch kann Deutschland aber trotzdem als faktisch hochgradig in den Krieg verstrickt gelten. (16)
Völkerrechtlich wäre ein Angriff Russlands auf Deutschland weiterhin verboten, auch wenn Deutschland militärisch hilft Das könnte Russland faktisch aber ignorieren. Je mehr Deutschland Waffen, Logistik und Aufklärung bereitstellt, desto stärker wächst die strategische Bedeutung seines Territoriums, seiner Infrastruktur und seiner Industrie – und damit das Risiko, bei einer Eskalation als Ziel betrachtet zu werden. Insofern lässt sich sagen: Rechtlich bleibt Deutschland vorerst Unterstützer, politisch und strategisch bewegt es sich Schritt für Schritt in eine Zone, in der der Unterschied zur „Kriegspartei“ für die praktische Bedrohungslage schrumpft. (17)
Die Eskalationspfade, entlang derer Deutschland von der heutigen Unterstützerrolle in einen Zustand geraten kann, der praktisch kaum noch von direkter Konfliktteilnahme zu unterscheiden ist, verlaufen vor allem über drei Linien: Intensivierung der operativen Militärhilfe, Ausweitung der Sicherheitszusagen und Reaktionen Russlands durch hybride oder konventionelle Angriffe. (18)
Ein zentraler rechtlicher Kipppunkt wäre, wenn deutsche Kräfte nicht mehr nur liefern und ausbilden, sondern direkt in die Zielauswahl und Steuerung von Angriffen eingebunden wären. Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages weist darauf hin, dass Ausbildung an gelieferten Waffen völkerrechtlich zur Kriegsbeteiligung werden kann, wenn sie „im Rahmen eines Gesamtprogramms“ erfolgt, das Grundlage für konkrete Kampfhandlungen ist – etwa, wenn deutsche Soldaten unmittelbar an Einsatzplanung und Durchführung beteiligt sind. Ähnlich diskutiert wird die Grenze bei der Aufklärung: Solange Deutschland Satellitenbilder und Informationen liefert, ohne selbst Ziele zu definieren oder Angriffe zu steuern, bleibt es juristisch Unterstützer; wird aber „targeting‑fähig“ koordiniert mit konkreten Angriffen gearbeitet, kann das als operative Teilhabe gedeutet werden.
Praktisch würde Deutschland damit vom Lieferanten zum Mitplaner des Krieges, auch wenn keine deutschen Soldaten an der Front stehen. (19) Im Kreml dürfte der Taurus–Abhörfall anlässlich einer abgehörten Webkonferenz der deutschen Bundeswehr, bei der der Inspekteur der Luftwaffe Ingo Gerhartz am 19. Februar 2024 und drei hochrangige Offiziere der Luftwaffe technische Voraussetzungen, Einsatzszenarien und politische Implikationen einer etwaigen Lieferung deutscher Taurus–Marschflugkörper im Russisch-Ukrainischen Krieg besprachen und die Möglichkeit der Zerstörung der Krim-Brücke sowie sich Gedanken zu den Vertuschungsmöglichkeiten machten, zu einer Einstufung Deutschlands als Mitplaner beigetragen haben. (20)
Die bilateralen Sicherheitszusagen „as long as it takes“ binden Deutschland politisch über Jahre an die Verteidigung der Ukraine. Je stärker diese Zusagen in Richtung quasi‑garantierter militärischer Unterstützung gehen – inklusive Konsultationsmechanismus bei neuen russischen Angriffen – desto mehr verschiebt sich Deutschland von einem optionalen Unterstützer zu einem strukturell erwarteten, dauerhaften Akteur im Konflikt. Mit der strategischen Partnerschaft wurde ein Eskalationspfad beschritten. (21)
Russische Gegenreaktionen – hybrid und militärisch
Die andere Seite der Eskalationspfade liegt nicht bei Deutschland, sondern bei Russland. Russland führt bereits einen hybriden Krieg gegen Deutschland mit Spionage und Desinformation, um die deutsche Ukraine‑Politik zu beeinflussen. Sicherheitsexperten warnen, dass hybriden Angriffe künftig gezielt auf kritische Infrastruktur – Energie, Kommunikation, Verkehr – abzielen können. (22)
Neben diesen klaren Kipppunkten gibt es eine schleichende Verwischung der Grenze. Mit jeder Ausweitung von Waffenlieferungen, mit jeder vertieften Aufklärungs‑ und Ausbildungsleistung und mit jedem neuen Kredit oder Sicherheitsversprechen rückt Deutschland weiter von einer neutralen Unterstützungsrolle hin zu einer faktisch integralen Komponente der ukrainischen Verteidigung. Völkerrechtlich kann man argumentieren, dass die formale Schwelle noch nicht überschritten ist; politisch und strategisch jedoch wird Deutschland immer stärker als Teil der gegnerischen Kriegskoalition wahrgenommen. In diesem Sinn ist der „Eskalationspfad“ weniger ein plötzlicher Sprung als eine Serie kleiner Schritte, nach denen der Unterschied zum Status einer Kriegspartei für die reale Bedrohung und Verwundbarkeit sehr klein geworden ist. (23)
Eine kritische Analyse sollte zwischen den rechtlichen Verpflichtungen, den wirtschaftlichen Folgen und den sicherheitspolitischen Risiken unterscheiden.
Mit der „Vereinbarung über Sicherheitszusammenarbeit und langfristige Unterstützung“ vom 16. Februar 2024 und der „Erklärung über eine strategische Partnerschaft“ vom 14. April 2026 hat Deutschland seine Beziehungen zur Ukraine deutlich vertieft. Zusammen schaffen beide Dokumente einen Rahmen für eine langfristige Zusammenarbeit in der Außen-, Sicherheits-, Verteidigungs-, Wirtschafts- und Europapolitik. Rechtlich begründen sie keine automatische Beistandspflicht im Sinne eines Verteidigungsbündnisses; politisch binden sie die Bundesrepublik jedoch stärker an die Entwicklung des Ukrainekonflikts.
Die strategische Partnerschaft fördert ausdrücklich die Zusammenarbeit der Verteidigungsindustrien. Dies kann Innovations- und Beschäftigungseffekte haben, führt aber auch zu einer stärkeren strukturellen Verflechtung.
Kritiker sehen darin das Risiko, dass wirtschaftliche Interessen an einer dauerhaften sicherheitspolitischen Kooperation entstehen. Befürworter betrachten die engere Zusammenarbeit hingegen als Beitrag zur europäischen Verteidigungsfähigkeit und zur Stärkung industrieller Kapazitäten.
Die Abkommen enthalten keine Verpflichtung Deutschlands, sich an einem Krieg zu beteiligen. Gleichwohl kann eine enge sicherheitspolitische Kooperation das Eskalationsrisiko erhöhen.
Die Vereinbarung von 2024 und die Erklärung von 2026 begründen kein Verteidigungsbündnis; die Abkommen schaffen Erwartungen und dienen als Grundlage für weitere konkrete Vereinbarungen.
Sie markieren einen deutlichen Ausbau der deutsch-ukrainischen Beziehungen. Aus kritischer Perspektive werden insbesondere drei Risiken hervorgehoben:
Demgegenüber betonen Befürworter, dass die Abkommen die europäische Sicherheitsarchitektur stärken, die Ukraine bei ihrer Verteidigung unterstützen und langfristig zur Stabilität in Europa beitragen.
Mit der Vertiefung der militärisch-industriellen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Ukraine stellt sich die Frage, ob deutsche Rüstungsstandorte künftig stärker als Bestandteil der ukrainischen Verteidigungsfähigkeit wahrgenommen werden. Werden in Deutschland entwickelte oder produzierte Waffensysteme – etwa Drohnen, Munition oder weitreichende Präzisionswaffen – in erheblichem Umfang für Angriffe auf militärische Ziele tief im russischen Staatsgebiet eingesetzt, könnte dies aus Sicht russischer Entscheidungsträger die Bedeutung dieser Produktions- und Logistikstandorte verändern. In der strategischen Logik moderner Kriegsführung gelten Einrichtungen, die unmittelbar zur gegnerischen Kriegsführung beitragen, grundsätzlich als potenzielle militärische Ziele. Ob Russland unter den konkreten Umständen tatsächlich Angriffe auf deutsches Territorium erwägen oder durchführen würde, lässt sich jedoch nicht vorhersagen; ein solcher Schritt würde eine erhebliche Eskalation mit weitreichenden politischen und militärischen Folgen bedeuten.
Hinzu kommt die geplante Stationierung weitreichender US-Waffensysteme in Deutschland, darunter das Hyperschallsystem Dark Eagle (Long Range Hypersonic Weapon). Nach Angaben der USA sollen solche Systeme die konventionelle Abschreckung stärken und hochprioritäre Ziele über große Entfernungen erreichen können. Russische Regierungsvertreter haben wiederholt erklärt, dass sie derartige Stationierungen als Bedrohung ihrer strategischen Sicherheit ansehen und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen würden. In der russischen Militärdoktrin spielen gegnerische Raketenstellungen und Kommandoeinrichtungen im Konfliktfall eine zentrale Rolle bei der Zielplanung. Daraus leiten manche Analysten die Einschätzung ab, dass eine Stationierung solcher Systeme in Deutschland dessen strategische Bedeutung im Krisen- oder Kriegsfall erhöhen könnte.
Ob Deutschland dadurch zu einem vorrangigen Ziel russischer Nuklearplanung würde, lässt sich öffentlich nicht mit Sicherheit feststellen, da konkrete Zielplanungen der Nuklearstreitkräfte geheim sind. Allerdings gehen viele Experten davon aus, dass Standorte strategisch bedeutsamer US- und NATO-Infrastruktur – insbesondere Raketenstellungen, Kommandozentren und Luftwaffenbasen – in den militärischen Planungen potenzieller Gegner berücksichtigt werden. Diese Einschätzung bedeutet jedoch nicht, dass ein Angriff unausweichlich wäre oder dass Deutschland „endgültig“ zum Erstschlagsziel geworden ist.
Eine kontrafaktische Betrachtung kann helfen, strategische Logiken zu verdeutlichen, solange klar bleibt, dass es sich um ein Gedankenexperiment handelt. Ein mögliches kontrafaktisches Szenario könnte so formuliert werden:
Angenommen, Mexiko oder Kanada würden sich in einem lang andauernden Konflikt mit einer Großmacht befinden. Deutschland, Frankreich oder China würden mit diesen Staaten ein umfassendes Sicherheitsabkommen und eine strategische Partnerschaft schließen. Sie würden gemeinsam weitreichende Drohnen und Raketen entwickeln, Personal ausbilden, Geheimdienstinformationen austauschen und Waffen liefern, die regelmäßig Ziele tief auf US-amerikanischem Territorium treffen. Gleichzeitig würden in Mexiko oder Kanada Produktionsstätten für diese Waffensysteme entstehen, finanziert und technologisch unterstützt durch europäische Staaten.
Aus Sicht vieler realistischer Schulen der Internationalen Beziehungen stellt sich dann die Frage:
Wie würde Washington reagieren?
Ein Blick auf die Geschichte zeigt, dass die Vereinigten Staaten sicherheitspolitische Entwicklungen in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft wiederholt als Kerninteresse betrachtet haben.
Beispiele sind:
Aus einer realistischen Perspektive könnte Washington in einem solchen kontrafaktischen Szenario je nach Eskalationsgrad unter anderem:
Ob und unter welchen Umständen die USA tatsächlich zu einzelnen Maßnahmen greifen würden, ließe sich nicht sicher vorhersagen. Die Geschichte zeigt aber, dass sie maximale militärische Gewalt entfalten würden, wie die US-Invasion „Operation Urgent Fury “ in Grenada vom 25. Oktober 1983 zeigt. 7.000 US-Soldaten landeten auf der Karibikinsel, um ein paar hundert kubanische Bauarbeiter und eine linke Regierung zu vertreiben. (24)
Unabhängig davon, zu welchen Schlussfolgerungen man gelangt, lebt eine offene Gesellschaft davon, dass historische Erfahrungen, unterschiedliche Perspektiven und kritische Analysen in die öffentliche Diskussion eingebracht werden. Dabei ist die Bereitschaft, die eigenen Argumente immer wieder an Quellen und Gegenargumenten zu messen, eine große Stärke.
Eine solche Diskussion findet jedoch in Deutschland nicht statt – die meisten Deutschen wissen nicht einmal von diesen brisanten Abkommen mit der Ukraine und so läßt sich der Eindruck nicht von der Hand weisen, dass Deutschland klammheimlich in einem verheerenden Krieg hineingezogen werden soll.
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Wolfgang Effenberger, Jahrgang 1946, erhielt als Pionierhauptmann bei der Bundeswehr tiefere Einblicke in das von den USA vorbereitete „atomare Gefechtsfeld“ in Europa. Nach zwölfjähriger Dienstzeit studierte er in München Politikwissenschaft sowie Höheres Lehramt (Bauwesen/Mathematik) und unterrichtete bis 2000 an der Fachschule für Bautechnik. Seitdem publiziert er zur jüngeren deutschen Geschichte und zur US-Geopolitik. Zuletzt erschienen vom ihm: „Schwarzbuch EU & NATO“ (2020), „Die unterschätzte Macht“ (2022), „Vom Krieg zur Weltordnung“ (2026)
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4) https://defence-network.com/deutschland-als-garantiemacht-der-ukraine/?utm_source=chatgpt.com
6) https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/ukraine-node/sicherheitszusagen-ukraine-2644222
7) Ebda.
8) https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/ukraine-node/sicherheitszusagen-ukraine-2644222
9) https://defence-network.com/deutschland-als-garantiemacht-der-ukraine/
10) https://www.congress.gov/80/crecb/1947/12/08/GPO-CRECB-1947-pt9-11-1.pdf?utm_source=chatgpt.com
11) https://www.congress.gov/80/crecb/1947/12/08/GPO-CRECB-1947-pt9-11-1.pdf?utm_source=chatgpt.com
14) https://www.ifo.de/DocDL/sd-2025-02-breuer-etal-geopolitische-risiken.pdf
16) https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/leopard-kriegspartei-101.html
17) https://www.ifo.de/DocDL/sd-2025-02-breuer-etal-geopolitische-risiken.pdf
18) https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/ukraine-node/sicherheitszusagen-ukraine/2644222
19) https://www.bundestag.de/resource/blob/957632/WD-2-023-23-pdf.pdf
20) https://de.wikipedia.org/wiki/Webkonferenz
21) https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/ukraine-node/ukraine-solidaritaet-2513956
22) https://internationalepolitik.de/de/brandstiften-zerstoeren-verunsichern
23) https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschland-hilft-der-ukraine-2160274
24) https://de.wikipedia.org/wiki/Invasion_(Milit%C3%A4r)
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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
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Bild: Sitzungsraum mit den Flaggen Deutschlands und der Ukraine auf dem Tisch
Bildquelle: max.ku / shutterstock