Entspannte Elternzeit von Jens Spahn auf Kosten von CDU-Parteikollegen?

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Gleich zu Beginn der bereits laufenden parlamentarischen Sommerpause sorgt der seit dem vergangenen Wochenende Ex-Unions-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn für Unmut bei den Parteikollegen, da diese auf Anordnung der Berliner Fraktionsführung zur Neuwahl in die Hauptstadt anreisen müssen. Potentielle Auslandsurlauber erfuhren vorab laut Tagesspiegel-Informationen die nun kostenintensive Regelung zu Fragen anfallender Anreisekosten.

Der Ex-Unions-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn hat am 18. Juli seinen Rücktritt verkündet. Der frühere Gesundheitsminister hatte zuvor durch die provozierte Bild-Berichterstattung seinen Rückhalt in der Partei, wie auch bei Bundeskanzler Friedrich Merz verloren.

Spahn war dabei in die Kritik geraten, nachdem in der Öffentlichkeit kontrovers darüber diskutiert wurde, dass er und sein Ehemann durch Leihmutterschaft in den USA zu einem Baby gekommen waren. Nun wird am Mittwoch der kommenden Woche der Nachfolger von Jens Spahn in Berlin gewählt. Dazu heißt es unmissverständlich laut Tagesspiegel (Bezahlschranke), der aus einer aktuellen internen CDU-Mail zitiert:

„Für Eure Planung möchten wir Euch mitteilen, dass am Mittwoch, 29. Juli, um 14 Uhr, eine Fraktionssitzung zur Wahl des/der neuen Vorsitzenden in Präsenz stattfinden wird. Wir bitten daher, Eure Anreise nach Berlin zu organisieren.“

Die Tagesspiegel-Redaktion wollte daher erfahren, wie sich die Anreise für im Ausland verweilende CDUler darstellen würde. Aus „Unionsfraktionskreisen“ erhielt sie die Information, dass die Abgeordneten „die Kosten für die Anreise aus dem Ausland selbst zu übernehmen hätten“.

Die Bundestagspressestelle bestätigte auf entsprechende Tagesspiegel-Anfrage, dass potentielle Anreisen aus dem Ausland vom geltenden Abgeordnetengesetz, Paragraf 16: Freifahrtberechtigung und Erstattung von Fahrkosten, „nicht gedeckt“ seien und daher von der Fraktion übernommen werden müssten. So heißt es einleitend in dem Paragrafen klar:

„Abgeordnete haben das Recht auf freie Benutzung aller Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG. Benutzt es in Ausübung des Mandats im Inland Flugzeuge, Schlafwagen oder sonstige schienengebundene Beförderungsmittel außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs, so werden die Kosten bis zur höchsten Klasse gegen Nachweis erstattet.“

Die Unionsfraktion wolle dabei auch aus strategischen Gründen, in Verbindung mit den drei nahenden Landtagswahlen, die Anreisen betroffener Abgeordneter nicht übernehmen, um so möglichen Diskussionen vorzubeugen und „keine Steuergeld-Debatte aufkommen zu lassen“, so der Tagesspiegel, der sich auf „CDU-Kreise“ beruft.

Demnach seien besonders die CDU-Wahlkämpfer in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin „schon jetzt über die Causa Spahn und Leihmutterschaft kräftig vergrätzt“. Eine breite öffentliche Debatte um die Verwendung von Steuergeldern zur Lösung einer CDU-Personalfrage käme den gestressten Parteimitgliedern bei stetig sinkenden Umfragewerten „erst recht in die Quere“, so der Tagesspiegel.

So hätte die CDU Sachsen-Anhalt exemplarisch auf Anfrage lediglich mitgeteilt: „Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir diese Frage nicht weiter kommentieren werden.“

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