NRW: Kölner Asylskandal Spitze des Eisbergs – Nun 12.000 Strafverfahren gegen Migranten anhängig

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Wie vor kurzem bekannt wurde, hat die Stadt Köln laut internen Behördenunterlagen die Abschiebung von mehreren ausreisepflichtigen Asylbewerbern torpediert. Nun zeigt sich, dass die Zahlen viel größer sind als ursprünglich angenommen – und Köln stellvertretend für NRW nur die Spitze des Eisberg zu sein scheint.

So berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger am Mittwoch, dass gegen ausreisepflichtige Migranten aus den Westbalkan-Staaten allein 1.600 Ermittlungsverfahren laufen, die nun erneut geprüft werden. Nach Bekanntwerden der „Coesfelder Liste“ wertete das Landeskriminalamt im Auftrag der Landesregierung weitere Abschiebelisten aus.

Darauf fanden sich rund 6.800 ausreisepflichtige Menschen aus den Westbalkan-Staaten und dem Irak. Gegen rund 2.100 von ihnen laufen oder liefen Ermittlungen. Sie sollen in etwa 12.000 Strafverfahren als Beschuldigte geführt worden sein, wie die Welt berichtet. Die Ergebnisse sind am Mittwoch Thema einer Sondersitzung des Integrationsausschusses im nordrhein-westfälischen Landtag.

Der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft, Manuel Ostermann, sieht die Probleme jedoch nicht nur auf Nordrhein-Westfalen beschränkt. Die Vorgänge um die „Coesfelder Liste“ seien vielmehr Ausdruck eines bundesweiten Fehlers im Umgang mit ausreisepflichtigen Migranten. Er meint:

„Es ist ein strukturelles Problem. Und es ist vor allem und in allererster Linie ein politisches Versagen. […] Wir haben weit über 41.000 vollziehbar ausreisepflichtige Menschen.“

Dennoch finde „eine Abschiebeoffensive gar nicht statt.“ Stattdessen herrsche „nicht nur eine politische Lethargie, sondern eine politische Tatenlosigkeit“, kritisierte Ostermann, da die bekannten Pullfaktoren weiterhin nicht abgeschafft würden. Die „Coesfelder Liste“ sei für ihn deshalb „ein politischer Skandal und kein Skandal einer einzelnen Behörde“, sagte Ostermann und rief Kanzler Merz auf, endlich bundesweit zu handeln.

Die Bild berichtete zudem, dass in den Unterlagen wiederholt Angehörige derselben Familien auftauchen. Besonders häufig genannt werde eine Familie aus Serbien und Montenegro, deren Mitglieder laut der Zeitung mit insgesamt 279 Straftaten in Verbindung gebracht werden.

Zuvor war bekannt geworden, dass jeder Dritte der auf der Liste geführten Ausreisepflichtigen nach der Übermittlung der Liste im Jahr 2024 erneut straffällig geworden ist. Diesen Personen würden insgesamt 568 neue Straftaten zugerechnet. Auslöser der Affäre um die „Liste Coesfeld“ ist ein Vorgang aus dem November 2024. Demnach hatte die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) des Landes Nordrhein-Westfalen, die in Coesfeld sitzt, der Stadt Köln angeboten, für 471 ausreisepflichtige Migranten aus Westbalkan-Staaten Passersatzpapiere zu beschaffen. Diese Dokumente gelten als wichtige Voraussetzung für Rückführungen.

Die Reaktion aus der Politik ist behäbig: SPD-Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte bereits im Vorjahr an, stärker gegen organisierten Sozialleistungsmissbrauch vorzugehen. Der Koalitionspartner CDU wartet nun auf den weiterhin fehlenden Aktionsplan. Die Kritik lautet aktuell, dass unter anderem weiterhin per Haftbefehl gesuchte Menschen in Deutschland Grundsicherung erhalten.

Unionsfraktionsvize Günter Krings erklärte jüngst gegenüber der Rheinischen Post  seinen Unmut gegenüber der Koalitionskollegin, da es Bas demnach weiterhin unterlässt, „den von der Koalition bereits beschlossenen Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch rasch vorzulegen.“ Als daraus resultierendes Fallbeispiel für fatale Realitäten im Land erklärt Krings:

„Menschen, die per Haftbefehl gesucht werden, können derzeit weiterhin die soziale Grundsicherung beziehen.“

Das Arbeitsministerium teilte mit, man arbeite gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium an dem „Aktionsplan“, könne aber noch kein Kabinettstermin nennen. Die Umsetzung der neuen Gesetzgebung „wird weiterhin bis Ende 2026 angestrebt“, sagte ein Sprecher des Arbeitsministeriums.

Teil des Plans soll eine stärkere Einbeziehung der Jobcenter sein: Die für die Auszahlung der Grundsicherung zuständigen Jobcenter verfügen nämlich oft nicht über die Information, dass gegen einen Antragsteller ein Haftbefehl vorliegt. Deshalb sollen die Behörden nun solche Daten untereinander austauschen können.

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