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Der Vorstoß von NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), nach dem „blauen Beben“ von Sachsen-Anhalt ein AfD-Verbotsverfahren durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe prüfen zu lassen, stößt auch in der Union auf Unverständnis. Die AfD-Spitze reagierte mit Spott. Verfassungsjuristen schütteln nur noch den Kopf. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bremste den Vorschlag umgehend aus und nannte Wüsts Vorpreschen ein […]
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Der Vorstoß von NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), nach dem „blauen Beben“ von Sachsen-Anhalt ein AfD-Verbotsverfahren durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe prüfen zu lassen, stößt auch in der Union auf Unverständnis. Die AfD-Spitze reagierte mit Spott. Verfassungsjuristen schütteln nur noch den Kopf.
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bremste den Vorschlag umgehend aus und nannte Wüsts Vorpreschen ein „schlechtes Signal“. Er kritisierte den Vorstoß als „Ausdruck von Unsicherheit“.
Die AfD-Co-Vorsitzende Alice Weidel sagte gegenüber Welt-TV: „Das scheint irgendwie einherzugehen mit den desaströsen Wahlergebnissen – da muss man dann schnell mal die stärkste Kraft verbieten wollen. Also, ich wünsche ganz viel Vergnügen dabei.“ Sie warf Wüst ein „fragwürdiges Demokratieverständnis“ vor.
Bernd Baumann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, nannte den Vorstoß lächerlich. Wüst zeige damit „nur die Verzweiflung dieser Anhänger innerhalb der CDU von links und linksgrün“ und sei eine politische „Offenbarung der Hilflosigkeit“.
Auch viele Kommentatoren bewerten das Vorpreschen des NRW-Ministerpräsidenten als einen Offenbarungseid. Die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) etwa sieht in dem Vorschlag ein Symbol politischer Hilflosigkeit. Der linksgrün-woke „Kölner Stadt-Anzeiger“ vermutet, Wüst wolle sich lediglich profilieren.
Das Rechtsportal „Legal Tribune Online“ (LTO) merkt kritisch an, dass das bloße Abschieben der Frage in eine Prüfgruppe ein Verstecken hinter Arbeitsgruppen sei. Im Übrigen sei schon das „Ultima-Ratio-Argument“ von Wüst rechtlich falsch. Denn: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kenne ein solches Prinzip bei Parteiverboten nicht.
Beitrag: AfD-Verbots-Arbeitsgruppe: Wüst(ling) aus NRW erntet Spott – CSU-Söder: „Ausdruck von Unsicherheit!“
Quelle: Deutschland-Kurier.