Karlsruhe weist AfD-Anträge zu Corona ab – Flucht aus der Verantwortung nach mehr als vier Jahren!

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen Beschluss im Organstreitverfahren der AfD-Bundestagsfraktion und mehrerer Abgeordneter gegen die 2G+-Zugangsregeln im Deutschen Bundestag veröffentlicht. Während der Antrag eines Abgeordneten jetzt als „offensichtlich unbegründet“ zurückgewiesen wurde, hatte das Gericht zuvor schon die Anträge der AfD-Fraktion sowie zweier weiterer Abgeordneter für unzulässig erklärt. Der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, […]

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen Beschluss im Organstreitverfahren der AfD-Bundestagsfraktion und mehrerer Abgeordneter gegen die 2G+-Zugangsregeln im Deutschen Bundestag veröffentlicht. Während der Antrag eines Abgeordneten jetzt als „offensichtlich unbegründet“ zurückgewiesen wurde, hatte das Gericht zuvor schon die Anträge der AfD-Fraktion sowie zweier weiterer Abgeordneter für unzulässig erklärt.

Der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, kritisierte die Entscheidungen scharf. „Was das Bundesverfassungsgericht nach über vier Jahren Verfahrensdauer vorlegt, überzeugt nicht ansatzweise“, erklärte Brandner.

Dabei räumt das Gericht in seiner Entscheidung ein, dass die 2G+-Regel als gezielt gegen die AfD-Fraktion gerichtet wahrgenommen werden und sogar zu Auseinandersetzungen im Parlament führen konnte. Karlsruhe erkennt ausdrücklich an, dass die Platzierung auf der Tribüne die öffentliche Wahrnehmung des Gesamtverhaltens der Fraktion beeinträchtigte und dass die Stigmatisierung der betroffenen Abgeordneten unmittelbar mit ihrer Fraktionszugehörigkeit verbunden war. Gleichwohl verneint das Gericht eine Verletzung von Fraktionsrechten mit der fadenscheinigen Begründung, die Fraktion habe nicht hinreichend dargelegt, wie ihre Rechte verletzt seien.

„Wer solche offensichtlichen Widersprüche produziert, um einer inhaltlichen Entscheidung auszuweichen, verliert den Anspruch, als Hüter der Verfassung ernst genommen zu werden“, rügt der Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion und führt weiter aus: „Dass die Stigmatisierung ungeimpfter Abgeordneter nicht so schlimm gewesen sein soll, weil die Maßnahmen ja nur befristet waren, ist angesichts der fast zweijährigen Dauer der Corona-Maßnahmen und ihrer wiederholten Verlängerungen zynisch.“

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Quelle: Deutschland-Kurier.

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