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Unter dem Schlagwort Jugendschutz baut die EU eine neue digitale Altersverifikation auf. Nutzer sollen künftig beispielsweise nachweisen können, dass sie über 18 Jahre alt sind, ohne einer Website ihren Namen oder ihr vollständiges Geburtsdatum mitzuteilen. Das klingt zunächst nach einer datenschutzfreundlichen Lösung.
Doch technisch steckt erheblich mehr dahinter. Wie das Linux-Portal Linuxiac berichtet, setzt das EU-Projekt auch auf hardwaregebundene Attestierung. Vereinfacht gesagt soll damit nicht nur geprüft werden, ob ein digitaler Nachweis gültig ist, sondern auch, ob er auf einem als vertrauenswürdig anerkannten Gerät verwendet wird.
Damit entsteht eine völlig neue Frage: Nicht nur der Nutzer muss sich legitimieren – möglicherweise muss künftig auch sein Computer beweisen, dass er „vertrauenswürdig“ ist.
Für Besitzer gewöhnlicher iPhones oder zertifizierter Android-Geräte dürfte das zunächst kaum auffallen. Problematischer könnte es für Nutzer freier Betriebssysteme, entsperrter Smartphones, Custom-ROMs oder anderer alternativer Software werden.
Gerade für Linux-Nutzer ist das brisant. Sollte ein Internetdienst künftig eine bestimmte Hardware-Attestierung zwingend voraussetzen und ein Linux-System diese nicht bereitstellen können, wäre theoretisch eine absurde Situation möglich: Der Nutzer ist erwachsen und besitzt einen gültigen Altersnachweis – bekommt aber trotzdem keinen Zugang, weil sein Computer nicht die verlangte technische Vertrauensbestätigung liefert.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass die EU Linux verbietet oder beschlossen hätte, Linux-Nutzer auszusperren. Entscheidend wird sein, wie die Anforderungen konkret umgesetzt werden und welche alternativen Nachweisverfahren zugelassen bleiben.
Doch genau hier liegt der kritische Präzedenzfall.
Bisher genügt im offenen Internet grundsätzlich ein kompatibler Computer und Browser. Mit hardwaregebundener Attestierung kann eine zusätzliche Zugangsschicht entstehen: Ein Dienst könnte verlangen, dass nicht nur deine Berechtigung stimmt, sondern auch deine Hard- und Software einer akzeptierten Vertrauenskette entspricht.
Noch bedeutender wird das dadurch, dass die Altersverifikation kein völlig isoliertes Projekt ist. Die Europäische Kommission bezeichnet sie selbst als eine Art „Mini-Wallet“. Sie basiert auf technischen Grundlagen der kommenden European Digital Identity Wallet.
Heute geht es um die Information: „Ich bin über 18.“
Die gleiche Infrastruktur kann grundsätzlich auch andere Eigenschaften und Berechtigungen bestätigen. Die EU weist selbst darauf hin, dass das Konzept nicht auf 18+ beschränkt ist und beispielsweise auch für andere Altersgrenzen verwendet werden kann. Genau deshalb reicht die Diskussion weit über Jugendschutz hinaus.
Die EU hat durchaus Datenschutzmechanismen vorgesehen: Eine Website soll im Idealfall nur erfahren, dass die erforderliche Altersgrenze erfüllt ist, nicht wer der Nutzer ist oder wann er geboren wurde. Das ist wesentlich besser, als seinen Personalausweis an zahlreiche Internetanbieter zu schicken.
Doch ein System kann datenschutzfreundlich und gleichzeitig ein mächtiges Instrument der Zugangskontrolle sein.
Wer bestimmt künftig, welche Geräte und Betriebssysteme „vertrauenswürdig“ sind? Denn sollte sich hardwaregebundene Attestierung als Voraussetzung für immer mehr digitale Dienste etablieren, verändert sich eine Grundregel des Internets. Dann entscheidet möglicherweise nicht mehr allein, ob du berechtigt bist – sondern auch, ob dein Gerät vom System akzeptiert wird.
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