Dezemberfieber: Bundestag genehmigte sich Handys und Tablets für 1,4 Mio. Euro – Weihnachtspräsente für Freunde und Verwandte?

Die Ausgaben des Deutschen Bundestages für Diensthandys und Tablets sorgen für Wirbel: Nach Angaben der Bundestagsverwaltung wurden im Jahr 2025 insgesamt 1.670 Smartphones und Tablets über die Sachmittelkonten der 630 Abgeordneten angeschafft – darunter 950 iPhones, 420 iPads, 257 Samsung-Smartphones und 43 Samsung-Tablets. Die Gesamtkosten für die Steuerzahler beliefen sich auf mehr als 1.46 Millionen […]

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Die Ausgaben des Deutschen Bundestages für Diensthandys und Tablets sorgen für Wirbel: Nach Angaben der Bundestagsverwaltung wurden im Jahr 2025 insgesamt 1.670 Smartphones und Tablets über die Sachmittelkonten der 630 Abgeordneten angeschafft – darunter 950 iPhones, 420 iPads, 257 Samsung-Smartphones und 43 Samsung-Tablets.

Die Gesamtkosten für die Steuerzahler beliefen sich auf mehr als 1.46 Millionen Euro, berichtet die „Bild“-Zeitung. Rechnerisch entfielen damit auf jeden Abgeordneten rund 2,6 Geräte innerhalb nur eines Jahres. Auffällig ist dem Bericht zufolge der Zeitpunkt vieler Bestellungen: 43,5 Prozent aller Geräte wurden erst im letzten Quartal des Jahres angeschafft.

Das weiß doch jeder…

Allein zwischen Oktober und Dezember wurden 402 iPhones und 191 iPads im Wert von fast 550.000 Euro bestellt. Also pünktlich zum Weihnachtsfest. Das wirft die Frage auf, ob die Steuerzahler womöglich auch Präsente für Freunde und Verwandte finanzieren durften. Die „Bild“-Zeitung zitiert einen namentlich nicht genannten langjährigen Büroleiter eines Abgeordneten: „Unter Mitarbeitern ist bekannt, dass bei einigen Abgeordneten Smartphones – nach kurzer Nutzung oder als Neugeräte – auch an Verwandte oder an Dritte verschenkt oder weitergegeben werden.“

Steuerzahlerbund empört

Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Rainer Holznagel, spricht von einem System, das Missbrauch begünstige. Er fordert: „Die unselige Pauschale muss in dieser Form weg!“ Künftig sollten Sachleistungskonto, steuerfreie Kostenpauschale und Diäten zusammengeführt und vollständig versteuert werden.

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Quelle: Deutschland-Kurier.

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