Social-Media-Verbot für Unter-15-Jährige in Frankreich steht kurz vor Inkrafttreten

Social-Media-Verbot für Unter-15-Jährige in Frankreich steht kurz vor Inkrafttreten

Frankreich führt als erstes EU-Land ein Verbot sozialer Medien für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren ein; Parlament und Senat haben dem Gesetz zugestimmt, es soll bereits nach den Sommerferien gelten.

Share your love

Frankreich führt als erstes EU-Land ein Verbot sozialer Medien für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren ein; Parlament und Senat haben dem Gesetz zugestimmt, es soll bereits nach den Sommerferien gelten.

Die Nationalversammlung und der Senat haben mit breiten Mehrheiten ein Gesetz verabschiedet, das ein Mindestalter von 15 Jahren für die Nutzung bestimmter Social-Media-Plattformen wie TikTok, Instagram und Snapchat festlegt. Ziel ist laut Regierung und Präsident Emmanuel Macron der Schutz der psychischen Gesundheit junger Menschen und die Eindämmung von Gewalt unter Jugendlichen, für die Social Media mitverantwortlich gemacht wird.

Das Verbot setzt auf eine Unterscheidung zwischen „schädlichen“ und „nicht schädlichen“ Diensten:

– Für als schädlich eingestufte Netzwerke sollen Konten von Unter-15-Jährigen gelöscht und neue Zugänge verhindert werden.

– Plattformen, die nicht als schädlich gelten, können von unter 15-Jährigen mit Zustimmung der Eltern weiter genutzt werden.

Vom Verbot ausgenommen bleiben pädagogische Angebote und Online-Enzyklopädien wie Wikipedia. Auch private Messenger-Dienste wie WhatsApp und E-Mail sollen weiterhin erlaubt sein.

Zentral ist die Pflicht der Plattformbetreiber, Alterskontrollen und technische Sperren umzusetzen, um Zugänge für Unter-15-Jährige zu blockieren. Frankreich führt damit eine der strengsten Social-Media-Regelungen unter westlichen Staaten ein.

Flankierend weitet das Gesetz ein bereits bestehendes Smartphone-Verbot an Schulen aus: Mobiltelefone sollen künftig auch an weiterführenden Schulen (Lyzeen) weitgehend vom Schulgelände verbannt werden; bislang galt das nur für Grund- und Mittelschulen.

Die Umsetzung steht allerdings im Spannungsfeld mit EU-Recht: Fachleute verweisen darauf, dass Online-Plattformen in der EU dem Digital Services Act (DSA) unterliegen, was die Durchsetzbarkeit nationaler Verbote rechtlich begrenzt und Fragen zur praktischen Anwendung offen lässt.

Ähnliche Initiativen werden derzeit in mehreren europäischen Ländern diskutiert, darunter Österreich, Spanien, Italien und Großbritannien; auch Deutschland prüft vergleichbare Schritte.

+++

Bildquelle: AI shutterstock

Beitrag teilen

Neue Beiträge und
Informationen direkt
per E-Mail erhalten.