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Rentner jetzt auch wegen Beleidigung gegen Söder bestraft

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531 Euro kostete ein Kommentar auf X einen niedersächsischen Rentner. Er hatte im Dezember 2023 auf einen Post des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder reagiert, in dem dieser die Erhöhung des Bürgergelds um 60 Euro ablehnte. Unter dem Beitrag Söders finden sich weit überwiegend ablehnende Reaktionen.

Dem 60-jährigen Ralf Lohmann, der selbst von Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung lebt, riss bei Söders Aussage die Geduld. Er erwiderte, die „dumpfbacke södolf“ gönne „den prekären keine 60 Euro mehr“, und schloss seinen Wutausbruch mit „Was für ein Arschloch“.

Inwieweit Söder selbst in die Strafverfolgung nach §188 StGB involviert war, ist nicht bekannt. Die Verärgerung des Rentners zog weite Kreise: Irgendwer meldete seine Sätze bei der hessischen Meldestelle „Hessen gegen Hetze“, die das wiederum ans Bundeskriminalamt weiterleitete, das das dann an die Staatsanwaltschaft Göttingen weitergab. Richtig, jene Staatsanwaltschaft, deren Mitarbeiter mit ihrem Glucksen über ihren Kampf gegen Meinungsfreiheit bis in die USA Berühmtheit erlangten. In deren Augen handelte es sich dabei um „bedeutsame Hasskriminalität“. Die Bezeichnungen verließen „die sachliche Ebene der Diskussion und zielten hauptsächlich auf die Diffamierung der Person von Herrn Söder“.

Markus Söder hat im Lauf seiner Karriere selbst öfter grobe Formulierungen gebraucht und politische Gegner „Klugscheißer“ oder „Memmen“ genannt. Allerdings ist für eine Strafverfolgung nach §188 gar nicht erforderlich, dass der Betroffene selbst Anzeige erstattet; die Staatsanwaltschaft kann auch von selbst tätig werden. Wieviele Personen Lohmanns Reaktion überhaupt sahen, ist übrigens nicht bekannt.

Die Göttinger Staatsanwälte jedenfalls fanden Lohmanns Aussage so verwerflich, dass sie von ihm 30 Tagessätze à 15 Euro zuzüglich Verfahrenskosten haben wollten, in Summe 531 Euro. Die Lohmann mit gemeinnütziger Arbeit beglich, weil er so viel Geld nicht hatte. Das Vorgehen der Behörde sieht er als Einschüchterung: „Es wird versucht, unliebsame Äußerungen von mündigen Bürgern zu unterbinden.“

Die Formulierung „Södolf“ stammte übrigens von dem bayerischen AfD-Landeschef Stephan Protschka, gegen den Söder 2023 tatsächlich selbst Strafantrag nach §188 stellte. Es soll auch noch weitere Verfahren gegeben haben, zu denen keine Details bekannt sind. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz wurde bereits durch mehr derartige Fälle bekannt. In die Spitzengruppe der Anzeigenschreiber nach §188, in der sich Robert Habeck und Marie-Agnes Strack-Zimmermann finden, gehört Markus Söder aber vermutlich nicht. 

Mehr zum Thema — Journalistenbeleidigung als Straftat – Saarlands Justizministerin fordert Verschärfung von § 188

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