Prof. Homburg: Lawfare statt Rechtsstaat: Deutschland kriminalisiert Kritik – das Verfahren ist die Strafe

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Am 30. August 2026 sprach Prof. Stefan Homburg auf dem vom BSW organisierten „Festival der Meinungsfreiheit“ in der Magdeburger Festung Mark. Vor rund 1.300 bis 2.000 Gästen und einem Livestream-Publikum schilderte der parteilose Finanzwissenschaftler, wie aus seiner Sicht in Deutschland das Strafrecht politisch eingesetzt wird – als „Lawfare“. Der folgende Artikel fasst den Vortrag ausführlich zusammen.

Was Homburg unter „Lawfare“ versteht

Homburg begann mit einer Korrektur und einer Abgrenzung. Der oft zitierte „Bierdeckel“ stamme nicht von ihm, sondern von einem heutigen Bundeskanzler. Wichtiger noch: Es gehe ihm nicht um Selbstmitleid. Er sei nicht entlassen worden, habe nie im Gefängnis gesessen. Sein Thema sei eine Systembeschreibung.

„Lawfare“ sei ein Kofferwort aus law und warfare – Recht und Kriegsführung. Den Begriff habe er vor Corona nicht gekannt; ein US-Militär habe ihn vor etwa 25 Jahren geprägt. Gemeint sei der Missbrauch des Strafrechts zur Durchsetzung politischer Ziele. In Deutschland diene das vor allem dazu, den „Korridor des Sagbaren“ zu verengen. Unliebsame Äußerungen würden kriminalisiert, damit sie unterblieben.

Staatsanwälte, so Homburg unter Berufung auf Gespräche mit Angehörigen der Behörde, erhielten allgemeine Weisungen, Regierungskritik vorrangig gegenüber „echter Kriminalität“ zu behandeln. „Weisung“ sei dabei ein Euphemismus für Befehl.

Der Riss im April 2020

Bis März 2020 sei er ein „unbeschriebenes Blatt“ gewesen: ohne Kenntnis von Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafrichtern. Das habe sich schlagartig geändert.

Am 17. April 2020 sagte er im Interview mit Milena Preradovic, der sogenannte R-Wert des RKI habe schon vor dem Lockdown unter 1 gelegen. Das Video sei millionenfach gesehen worden. Kanzlerin Angela Merkel hatte den Lockdown an eben diesen Schwellenwert gekoppelt – und verlängerte ihn trotzdem auf unbestimmte Zeit. Für Homburg war das der erste große Riss in der Fassade einer angeblich evidenzbasierten Gesundheitspolitik.

Nur zehn Tage später seien die ersten Strafverfahren gegen ihn angelaufen. Bis heute seien es vielleicht zwei Dutzend. Einen genauen Überblick habe er nicht, weil man von Einstellungen oft nur zufällig erfahre, wenn sie in anderen Akten wieder auftauchten.

Der Vorwurfskatalog und das Kästchen „politisches Verfahren“

Die Vorwürfe, so Homburg, durchzögen das Strafgesetzbuch: Verleumdung, Beleidigung, Volksverhetzung, üble Nachrede, Bedrohung, Nötigung, Ausspähen von Daten, verbotenes Zitieren aus Gerichtsakten, Verunglimpfung des Staates. Viele dieser Delikte habe er vorher kaum gekannt. In der Lockdown-Zeit habe die damalige große Koalition Paragraphen ins Strafgesetzbuch gebracht, die zuvor kaum jemand im Blick gehabt habe.

Auffällig sei ein Detail in den Akten: Selbst wenn es um angebliche Beleidigung von Privatpersonen gehe, sei oft das Feld „politisches Verfahren“ angekreuzt. Einen Satz zitierte er wörtlich:

„Der Beschuldigte ist international als Coronamaßnahmenkritiker bekannt. Herr Homburg nimmt dabei regelmäßig eine regierungskritische Position ein (unabhängig der Legislaturperiode).“

Das letzte sei fast ein Kompliment, sagte er: Es heiße im Klartext, er sei für alle „Blockparteien“ gefährlich. Nirgends werde offen der Vorwurf erhoben, er sei Gegner von Lockdowns und Impfzwang – dafür gebe es keine Strafnorm. Stattdessen eröffneten Staatsanwälte Nebenkriegsschauplätze, um indirekt zu erreichen, dass er den Mund halte.

Eine Strafrichterin – „Typ Oma gegen Rechts“ – habe auf die Frage, wie er im konkreten Fall legal hätte formulieren können, geantwortet: „Am besten ist, Sie schreiben überhaupt nichts mehr.“ Genau das sei das Ziel von Lawfare.

Bilanz nach sechs Jahren: gewonnen, aber teuer

Seit 2020 kamen Zivilprozesse hinzu, vor allem gegen YouTube-Löschungen und Unterlassungsklagen gegen Medien. Die Zwischenbilanz nach sechs Jahren laut Homburg: Die Zivilverfahren habe er fast alle gewonnen. Ein rechtskräftiges Strafurteil gebe es keines.

Dann bremste er den Applaus. Der Preis sei ein sechsstelliger Betrag. Wer an Friedensbemühungen, Impffreiheit oder sogar an natürlichen Klimawandel glaube, solle sich in Deutschland zurückhaltend äußern – oder besser gar nicht, es sei denn, er könne es sich leisten.

Der Tipp klinge absurd, beruhe aber auf Dutzenden Zuschriften verzweifelter Menschen, die ihm unaufgefordert Kopien ihrer Strafbefehle geschickt hätten. Einer mittellosen Frau habe er aus eigener Tasche eine Anwältin finanziert; sie sei freigesprochen worden. Das könne man nicht zur Regel machen.

Zwei praktische Ratschläge

Das Grundproblem sei verfahrenstechnisch: Wer gegen einen Strafbefehl Einspruch einlege, stehe in der Regel vor demselben Richter, der den Strafbefehl zuvor unterschrieben habe. Bessere Chancen gebe es erst in der zweiten Instanz vor dem Landgericht. Viele hätten dafür kein Geld und zahlten deshalb „zähneknirschend“ wegen „legaler Nichtigkeit“.

Zweiter Rat: Eine polizeiliche Vorladung solle man nicht selbst wahrnehmen. Wer hingehe, setze das Signal, eine leichte Beute zu sein. Ein Anwalt sage den Termin ab, fordere die Akten an und schreibe einen Schriftsatz. Er selbst sei anfangs den Vorladungen gefolgt, habe „die meisten Polizeistationen Hannovers von innen“ gesehen und einen Strafbefehl kassiert, der nicht nötig gewesen wäre. Damals habe er noch an einen Justizirrtum geglaubt. Inzwischen halte er Lawfare in Deutschland nicht für die Ausnahme, sondern für System.

Nicht nur sein Fall

Homburg stellte sich in eine Reihe mit anderen bekannten Kritikern der Corona-Politik:

  • Michael Ballweg, Organisator von Demonstrationen, saß neun Monate in Untersuchungshaft.
  • Prof. Sucharit Bhakdi, der früh einen Warnbrief an Merkel geschrieben habe, sei angeklagt worden.
  • Prof. Stefan Hockertz habe vor Zehntausenden Impftoten gewarnt und eine Hausdurchsuchung erlitten.

Rechtskräftige Schuldsprüche gebe es auch bei diesen dreien nicht. Alle seien mit vorgeschobenen Argumenten angeklagt worden, um sie als Gegner von Lockdown und Impfzwang beiseitezuräumen.

(Öffentlich bekannt ist unter anderem: Ballweg saß 2022/23 neun Monate in U-Haft; Bhakdi wurde 2023 in erster Instanz vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen, die Staatsanwaltschaft ging in Berufung. Homburgs eigene Darstellung zielt auf den politischen Charakter der Verfahren, nicht auf eine juristische Gesamtbilanz jedes Einzelfalls.)

Göttingen, US-Fernsehen und JD Vance

Der schärfste Teil des Vortrags galt der These, Deutschland unterscheide sich „kaum noch von autoritären Regimen oder dem früheren Ostblock“. Es sei abstrus, eine „liberale Demokratie“ zu feiern, die aus rot-grüner Ideologie und strafrechtlicher Verfolgung aller anderen Positionen bestehe.

Inzwischen sei die Lage so extrem, dass Göttinger Staatsanwälte es bis in die Primetime des US-Fernsehens geschafft hätten – gemeint ist der 60-Minutes-Beitrag von CBS über deutsche Razzia-Wellen wegen Online-Äußerungen. Homburg warf den dort auftretenden Anklägern vor, sie hätten sich damit gebrüstet, wie man politische Gegner mit unbegründeten Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen fertigmache. Genau diesen Staatsanwälten verdanke er die meisten eigenen Strafsachen.

Eine Woche nach der US-Ausstrahlung habe Vizepräsident JD Vance auf der Münchner Sicherheitskonferenz seinen „Wutausbruch“ gehabt und deutschen Politikern vorgeworfen, Angst vor den eigenen Wählern zu haben. Amerikaner könnten schlicht nicht verstehen, was in Deutschland in Sachen Meinungsfreiheit vor sich gehe.

Auch das Bundesverfassungsgericht sei nicht mehr Verteidigerin der Grundrechte, sondern eher ein „Feigenblatt des Totalitarismus“. Nirgends sei das klarer geworden als bei der Impfpflicht: Intern habe das RKI die „Pandemie der Ungeimpften“ für eine Lüge gehalten, vor Gericht aber die Regierung gestützt. Die Richter hätten alles durchgewinkt. Mit weisungsabhängigen Behörden als einzigen Zeugen von Belang werde die Gewaltenteilung ad absurdum geführt: Die Regierung bescheinige sich im Grunde selbst, alles richtig gemacht zu haben.

Meinungsfreiheit genieße im Ergebnis nur noch, „wer dem Mainstream hinterhertrottet“.

Die Schlussfolgerung für Sachsen-Anhalt

Von einer Reformregierung erwarte er, dass sie im Strafrecht gründlich aufräume. Sachsen-Anhalt könne keine Bundesstrafgesetze ändern. Es könne aber Weisungen an Staatsanwälte ändern, Weisungen an den Landesverfassungsschutz ändern und die Einstellungspraxis bei Richtern und Staatsanwälten ändern. „Insofern gibt es Hoffnung.“

Der Satz war, wie Kommentatoren unter dem Video rasch bemerkten, bewusst doppeldeutig: eine Woche vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, gesprochen auf einer BSW-Bühne, ohne dass Homburg eine Wahlempfehlung aussprach.

Der Rahmen, den Homburg selbst setzt

In der Videobeschreibung und eingangs des Auftritts betonte er denselben Punkt: Als parteiloser Wissenschaftler folge er gelegentlich Einladungen politischer Parteien. Früher seien das Union, SPD oder Grüne gewesen, heute AfD, BSW oder dieBasis. Eine Wahlempfehlung sei damit nicht verbunden. Ihm gehe es um die Verbreitung seiner Ideen. Wer auf Kontaktschuld-Vorwürfe hereinfalle, sei bei ihm an der falschen Adresse.

Das Publikum auf YouTube reagierte überschwänglich: Homburg als „Hoffnungsträger“, „Leuchtfeuer der Freiheit“, sogar als Wunsch-Bundespräsident. Andere hielten fest, dass ausgerechnet die Kategorie „politisches Verfahren“ besorgt mache – und dass Öffentlichkeit die wirksamste Gegenwehr sei.

Was der Vortrag leistet – und was er offenlässt

Homburgs Rede ist kein juristisches Gutachten, sondern ein Erfahrungsbericht mit politischer Pointe. Stark ist sie dort, wo sie konkrete Mechanismen benennt: das Ankreuzen „politisches Verfahren“, die Kostenfalle des Strafbefehls, die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaft, die Abschreckungswirkung auch ohne rechtskräftiges Urteil. Schwächer bleibt sie dort, wo Einzelfälle unterschiedlicher Art – Beleidigung, Volksverhetzung, Steuer- oder Wirtschaftsdelikte, Kennzeichenverbote – zu einem einzigen Motiv zusammengezogen werden.

Unabhängig von der Bewertung bleibt der Kernsatz des Abends stehen: Nicht erst das Urteil, sondern schon das Verfahren ist die Strafe. Oder, wie ein Zuschauer unter dem Video schrieb: The process is the punishment. Genau das meinte Homburg mit Lawfare.

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