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Jahrelang belasteten Rechtsstreitigkeiten um den Unkrautvernichter Roundup den Bayer-Konzern. Jetzt entzieht ein Urteil Tausenden Glyphosat-Klagen die Grundlage. Die Aktie schießt nach oben
Der Pharma- und Agrarkonzern Bayer hat im milliardenschweren US-Rechtsstreit um angebliche Krebsrisiken seines Unkrautvernichters Glyphosat einen entscheidenden Erfolg vor dem Obersten Gerichtshof der USA errungen. Der Supreme Court entschied am Donnerstag mit sieben zu zwei Stimmen, dass die Zulassungsvorgaben der US-Bundesbehörden Vorrang vor dem Recht einzelner Bundesstaaten haben. Klagen wegen angeblich unzureichender Krebs-Warnhinweise seien unzulässig, da sie zusätzliche oder abweichende Anforderungen an die Etikettierung stellten, als von der US-Umweltschutzbehörde EPA verlangt. Damit entzogen die Richter Tausenden ähnlichen Klagen die Grundlage.
Bei den Anlegern an der Börse herrschte Erleichterung. Die Aktien von Bayer schossen um 18,7 Prozent an die Dax-Spitze und erlebten ihren besten Handelstag seit 23 Jahren.
Fondsmanager Markus Manns vom Top-15-Investor Union Investment sprach von einem Meilenstein. Für den Leverkusener Pharma- und Agrarkonzern beginne zehn Jahre nach der Monsanto-Übernahme eine neue Ära. Künftige Klagen seien damit zwar noch nicht aus der Welt, würden aber deutlich erschwert. Ähnlich äußerte sich Ingo Speich von der Deka-Investment, die zu den 25 größten Anteilseignern gehört: „Die Entscheidung des Supreme Courts ist sehr positiv zu sehen und wird zu einer Eindämmung der Klagewelle führen.“
Bayer begrüßte die Entscheidung des Supreme Court. Das Urteil werde dazu beitragen, die Rechtsstreitigkeiten nach nahezu einem Jahrzehnt signifikant einzudämmen, teilte der Leverkusener Dax-Konzern mit. Es dürfte dazu führen, dass aktuelle Klagen abgewiesen und künftige verhindert werden, sofern sie auf angeblich fehlenden Warnhinweisen beruhen. Bayer hatte stets argumentiert, dass die US-Umweltschutzbehörde EPA den Wirkstoff als nicht krebserregend einstuft und entsprechende Warnhinweise daher nicht zulässig seien.
In der von Richter Brett Kavanaugh verfassten Mehrheitsentscheidung stützte sich das Gericht auf das US-Bundesgesetz für Insektizide, Fungizide und Rodentizide (FIFRA). Dieses schreibe eine landesweit einheitliche Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln vor. Da die EPA Glyphosat seit 1991 wiederholt als nicht krebserregend eingestuft und das Etikett des glyphosathaltigen Unkrautvernichters Roundup von Bayer ohne Warnhinweis genehmigt habe, dürften einzelne Bundesstaaten keine abweichenden Warnungen verlangen. Ein Hersteller wie die Bayer-Tochter Monsanto sei bundesrechtlich verpflichtet, exakt das von der EPA genehmigte Etikett zu verwenden, erklärte Kavanaugh.
Konkret hob der Supreme Court eine Entscheidung aus dem Bundesstaat Missouri auf. Dort hatte John Durnell im Jahr 2019 geklagt, weil er seine Erkrankung an einem Non-Hodgkin-Lymphom auf die rund 20-jährige Nutzung von Roundup zurückführte. Eine Jury hatte ihm mehr als eine Million Dollar Schadenersatz zugesprochen. Die beiden abweichenden Richter des Supreme Court hatten argumentierten, dass die bloße Zulassung durch die EPA einen Hersteller nicht von der allgemeinen Pflicht entbinde, vor möglichen Gefahren zu warnen.
Die Entscheidung beendet für Bayer eine beispiellose juristische und finanzielle Durststrecke. Den Rechtsstreit hatte sich der Konzern 2018 mit der 63 Mrd. Dollar schweren Übernahme des US-Saatgutriesen Monsanto eingehandelt. Seit Jahren versuchte das Unternehmen erfolglos, die rechtlichen Altlasten in den Griff zu bekommen. Auch ein erster Vergleich über bis zu 10,9 Mrd. Dollar 2020 reichte nicht aus, um die Klagewelle zu stoppen.
Die Streitigkeiten ließen den Börsenwert von einst rund 120 Mrd. Euro auf inzwischen knapp 39 Mrd. Euro schrumpfen. Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten summierten sich zuletzt auf insgesamt 9,6 Mrd. Euro.
Um die Risiken zu begrenzen, hatte Bayer 2023 den Verkauf glyphosathaltiger Produkte an US-Privatkunden eingestellt. Anderson, der 2023 auf den Architekten der Monsanto-Übernahme, Werner Baumann, folgte, drohte wiederholt sogar damit, Glyphosat komplett vom US-Markt zu nehmen. Im Februar brachte Bayer einen neuen Sammelvergleich von bis zu 7,25 Mrd. Dollar auf den Weg, um sowohl anhängige als auch mögliche künftige Klagen beizulegen. Dieser wurde im März vorläufig genehmigt und soll im Juli rechtskräftig werden. Der entscheidende Befreiungsschlag käme mit der Annahme dieses Vergleichs, erklärte Union-Investment-Experte Manns. „Damit wäre für Bayer das Kapitel der Glyphosat-Klagen endgültig erledigt und das Management könnte sich wieder voll auf operative und strategische Themen konzentrieren.“