Bürokratieabbau: Weniger Berichte, automatische Genehmigung … nur die EU stört noch

Bürokratieabbau will jeder, aber wenig geht voran. Die Beschlüsse im aktuellen Reformpaket haben es in sich – und könnten einen umfassenden Kulturwandel einleiten

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Bürokratieabbau will jeder, aber wenig geht voran. Die Beschlüsse im aktuellen Reformpaket haben es in sich – und könnten einen umfassenden Kulturwandel einleiten

Die Steuerreform entpuppte sich als Reförmchen, die Arbeitszeit wurde nicht flexibilisiert, und das Hauptgesprächsthema nach der Vorstellung der Koalitionsbeschlüsse am Donnerstag früh durch die drei Parteichefs war nicht der erhoffte Boost für die Konjunktur, sondern die neuen Regeln zur Krankschreibung. An einem Punkt des Reformpakets wurde hingegen bislang wenig gemäkelt: an den Maßnahmen zum Bürokratieabbau.

„Alle Berichtspflichten gegenüber dem Staat werden generell aufgehoben“, hatte Kanzler Friedrich Merz erklärt. Und viele Beobachter haben sich anschließend gefragt, was das nun bedeutet. Die meisten Verbände und Wirtschaftsforscher beließen es bei einem Statement mit der Botschaft „Bürokratieabbau ist immer gut“.

Schaut man sich die Beschlüsse im Einzelnen an, fällt aber auf, dass kein Aspekt im Papier soviel Raum einnimmt wie der Bürokratieabbau. Wie gut also sind die Beschlüsse?

Einer, der das einschätzen kann, ist Lutz Goebel. Der Unternehmer ist auch Vorsitzender des Normenkontrollrates, kurz NKR, ein Gremium, dass vor zwanzig Jahren vom Bund eingerichtet wurde, um auf weniger Bürokratie und auf besseres Recht zu achten. Sein Urteil: „Die Koalitionsbeschlüsse sind ein ordentlicher Schritt nach vorne, das ist ein Paradigmenwechsel.“

Im Gespräch mit Capital hebt Goebel vor allem drei Aspekte hervor: die drastische Verringerung der Berichtspflichten, die Abschaffung des Zwangs, betriebliche Beauftragte zu bestellen und die sogenannte Genehmigungsfiktion als Grundsatz in Verwaltungsverfahren. „Das sind alles wichtige Maßnahmen, die ineinandergreifen“, sagt Goebel. Im Folgenden die Punkte im Detail:

Abschaffung von Berichtspflichten

Im Koalitionspapier heißt es dazu: bei neuen Gesetzen, seien Berichtspflichten grundsätzlich zu vermeiden. Alle alten Berichtspflichten gegenüber dem Staat sollen per Gesetz „pauschal aufgehoben werden“. Vielmehr müssten Ministerien danach explizit begründen, wenn sie Berichte brauchen. „In einem ersten Schritt“ plant die Koalition, „mindestens jede Vierte dieser Pflichten binnen 12 Monaten abzuschaffen“. Das gelte allerdings nicht für EU-Auflagen.

„Jede Vierte in einem Jahr, das ist schon sehr ambitioniert“, sagt Goebel dazu. „Da geht aber noch mehr. Ich bin sogar der Meinung, dass die Hälfte abgeschafft werden könnte.“ Zudem sei entscheidend, vor allem die aufwendigen Pflichten anzugehen. Die Zahl der Berichtspflichten durch Bundesgesetze liege aktuell mindestens im vierstelligen Bereich.

Keine Pflicht zu betrieblichen Beauftragten mehr

Im Koalitionsbeschluss heißt es: „Bei Erhalt des Schutzniveaus werden weitere betriebliche Beauftragte, deren Bestellung nicht auf EU-Vorgaben beruht, abgeschafft. Die Einhaltung der materiellen Vorgaben wird stärker in die Verantwortung der Unternehmen gelegt, begleitet durch hohe Strafen bei Verstößen.“ 

Das klingt gar nicht so bedeutsam, ist es aber. Lutz Goebel macht das an einem Beispiel deutlich. „Wir haben uns ein Unternehmen in Nordbayern angeschaut. Dort gab es 42 gesetzlich vorgesehene Beauftragtenrollen – mit Kosten von rund 600.000 Euro pro Jahr. Das bindet enorme Zeit und Ressourcen.“ Wer als Beauftragter benannt wird, müsse zudem Nachweise für seine Tätigkeit erbringen, erklärt Goebel. „Unternehmen sollten selbst entscheiden können, ob sie für bestimmte Aufgaben Beauftragte benötigen. Die gesetzlichen Vorgaben müssen sie ohnehin einhalten.“

Die Genehmigungsfiktion

In Verwaltungsverfahren will der Bund den Grundsatz einführen, dass ein Antrag nach vier Monaten automatisch als genehmigt gilt, wenn er vollständig eingereicht ist. Es sei denn, die Behörde meldet Prüfbedarf an. Die Länder werden aufgefordert, mitzuziehen. 

Dazu der NKR-Vorsitzende: „Die Genehmigungsfiktion nach vier Monaten ist bemerkenswert. Früher haben die Behörden ohne Ende Akten studiert und künftig stehen sie mehr unter Zugzwang. Das geht genau in die richtige Richtung, denn das Hauptproblem in Deutschland ist ja, dass wir viel zu langsam sind, es dauert alles ewig“, sagt Goebel. „In Genua haben sie die Brücke in einem Jahr wieder aufgebaut, bei uns im Sauerland hat das vier Jahre gedauert.“

Generell, sagt Goebel, sei „dieser Kulturwandel“ sehr gut. „Zu sagen, wir machen jetzt eine risikoorientierte Aufsicht, wir kontrollieren nicht mehr alles bis ins letzte Detail, wir machen das mit Stichproben, Bagatellgrenzen und Pauschalierung.“

Nur die EU stört

Zu den drei Punkten kommen weitere wichtige Aspekte. Die Anpassung des strengeren deutschen Lieferkettengesetzes an den EU-Standard etwa und die Vereinfachung der Datenschutzregeln sieht der NKR-Vorsitzende Goebel ebenfalls positiv.

Die große Lücke in dem Entwurf freilich ist das EU-Recht. „Wir befinden uns ja in einem Prozess“, sagt Goebel. „Die dicken Gesetze, die wirklich wahnsinnig aufwendig sind, kommen aus Europa. Etwa 57 Prozent des Erfüllungsaufwandes in der Wirtschaft ist zurückzuführen auf die nationale Umsetzung von europäischen Gesetzen. Bei vielen Dingen, die hier national vorankommen, wird man durch EU-Gesetzgebung wieder zurückgeworfen“, so der NKR-Vorsitzende. „Die neue Cybersecurity-Richtlinie der EU zum Beispiel, ist ein extrem aufwendiges Gesetz.“

Hier viel weniger, da etwas mehr Bürokratie

Trotzdem also ein gelungener Vorstoß der Koalition – zumindest beim Bürokratieabbau. Wenn auch mit einem Schönheitsfehler. Unter Punkt 11 hat die Koalition den Beschluss gefasst, die Krankmeldung für Arbeitnehmer künftig gesetzlich schon ab dem ersten Tag zu verlangen. Eine Maßnahme die eben nicht von dem Gedanken auf weniger Kontrolle und Genehmigungsfiktion getragen ist. Sie schafft erhebliche Erfüllungsaufwände bei Arbeitnehmern und Hausärzten – vor allem in Kombination mit der ebenfalls angekündigten Abschaffung der telefonischen Krankschreibung.

Die Reaktionen kamen denn auch prompt: Die bisherige Regel sei ein gutes Beispiel für weniger Bürokratie, erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband süffisant. Richtig auf der Zinne sind die Hausärzte: Der Beschluss sei „absolut katastrophal“, beschwerte sich Markus Blumenthal-Beier, Vorsitzender des Hausärzteverbandes. Das führe zu einer „riesigen Bürokratiewelle“.

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