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Drohnen über Flughäfen, Anschläge auf Stromnetze: Wie lässt sich Deutschlands kritische Infrastruktur besser schützen? Dafür müssten wir unsere Sicherheitsarchitektur an einer entscheidenden Stelle neu denken
„Wir befinden uns nicht im Krieg, aber wir sind tägliches Ziel hybrider Kriegsführung.“ Mit diesen bemerkenswerten Worten informierte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt Anfang August die deutsche Öffentlichkeit. Damit sprach er aus, was Sicherheitsexperten schon lange umtreibt: Die Bedrohung ist real. Erst der Anschlagsversuch in Leipzig, dann Drohnensichtungen am Flughafen Köln/Bonn, erneut in Leipzig und zuletzt die Flughafensperrung in München. Das Bundeskriminalamt zählt in seinem aktuellen Lagebild seit Jahresbeginn mehr als 747 Drohnenvorfälle an Flughäfen und über Kritischer Infrastruktur.
Was der Innenminister allerdings nicht sagte: Deutschland ist darauf weder ausreichend eingestellt noch vorbereitet. Schon gar nicht in der Fläche. Flughäfen schützen? Natürlich. Doch bereits hinter dem Flughafenzaun beginnt die große Unsicherheit. Wer schützt Stromleitungen, Umspannwerke, Wasserwerke und Rechenzentren? Wer die Krankenhäuser, Chemiewerke sowie die zahlreichen Rüstungs- und Zulieferbetriebe im Land?
Diese Frage wird bislang nicht mit derselben Dringlichkeit gestellt wie jene nach dem Schutz großer Flughäfen oder Bundeswehreinrichtungen. Das muss sich ändern. Allein in der ersten Septemberwoche wurden mehrere Sprengvorrichtungen an Stromleitungen und Umspannwerken in Brandenburg, Sachsen und Nordrhein-Westfalen gefunden. Die Bedrohung lebensnotwendiger Infrastruktur ist längst keine abstrakte Gefahr mehr.
Zwar wird nun endlich offen über hybride Bedrohungen diskutiert. Doch die Debatte konzentriert sich zu stark auf Abwehr- und Abschussbefugnisse. Dabei beginnt das Problem viel früher: Vor allem in den Kommunen fehlt es an Möglichkeiten, feindliche Drohnen rechtzeitig und systematisch aufzuspüren. Was an Flughäfen schon schwierig ist, wird entlang von Pipelines, Umspannwerken und Werksgeländen noch komplizierter. Deutschland fehlt ein flächendeckendes Sensornetz, das eine Bedrohung überhaupt erst sichtbar macht.
Wir brauchen deshalb flächendeckende Technik zur Detektion und ein umfassendes Lagebild. Und wir brauchen eine neue Sicherheitsarchitektur, die kommunale und zivile Akteure einbezieht. Bislang werden gerade sie ausgebremst. Das im März 2026 verabschiedete KRITIS-Dachgesetz lässt ausgerechnet bei der Drohnenabwehr eine entscheidende Lücke.
Betreiber Kritischer Infrastruktur sollen ihre Anlagen schützen, verfügen aber kaum über rechtliche Möglichkeiten zur aktiven Gegenwehr. Sie dürfen grundsätzlich keine Geräte einsetzen, die den Funkverkehr einer Drohne stören oder abfangen. Auch physisch wirksame Abwehrmittel wie Fangnetze oder Störsender sind privaten Betreibern grundsätzlich untersagt. Der Abschuss von Drohnen bleibt staatlichen Sicherheitsbehörden vorbehalten.
Bundesinnenminister Dobrindt will nun nachbessern. Mobile Einsatzeinheiten sollen in großen Städten Flughäfen, Bahnhöfe und in Berlin das Regierungsviertel schützen. Wieder bleibt jedoch eine entscheidende Frage offen: Was passiert mit der Kritischen Infrastruktur in der Fläche?
Hinzu kommt das Zuständigkeitswirrwarr zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Dobrindts Pläne haben durchaus das Potenzial, daran zu scheitern. Der Schutz Zehntausender Anlagen und Unternehmen kann deshalb nicht allein von Berlin organisiert werden. Er muss auch von den Kommunen ausgehen. Dort befindet sich der Großteil der Kritischen Infrastruktur, vieles davon in privater Hand. Für einen besseren Schutz sind drei Schritte entscheidend:
Staatliche Einrichtungen wie das Drohnenabwehrzentrum, geplante mobile Einheiten oder der von Dobrindt angekündigte „Cyberdome“ werden auf absehbare Zeit nicht jede Anlage überwachen können. Deshalb müssen private und kommunale Betreiber niedrigschwellige Detektionstechnik auf dem eigenen Gelände einsetzen und ihre Erkenntnisse in ein gemeinsames Lagebild einspeisen dürfen. Dafür braucht es eine klare Rechtsgrundlage. Das KRITIS-Dachgesetz muss erneut auf den Prüfstand. Dass die Drohnenabwehr darin keine ausreichende Rolle spielt, erweist sich wenige Monate nach seiner Verabschiedung als Versäumnis.
Rechtliche Befugnisse allein reichen nicht. Bund und Länder müssen Förderprogramme auflegen, mit denen kommunale und private Betreiber – vom Chemiewerk bis zum mittelständischen Rüstungszulieferer – vernetzte Detektionstechnik aufbauen können. Dabei muss auch geklärt werden, wer die zusätzlichen Kosten trägt. Werden Betreiber zu neuen Schutzmaßnahmen verpflichtet, muss deren Finanzierung gesichert sein. Sonst drohen aus neuen Vorgaben neue Sicherheitslücken zu entstehen.
Die Sicherheit unserer Kommunen entscheidet sich nicht am Flughafenzaun. Sie entscheidet sich in der Fläche, wo vielerorts bislang Sensornetze, Leitstellen und klare Zuständigkeiten fehlen. Ein möglicher Ansatz sind kommunale Zweckverbände. In Bayern beispielsweise ermöglicht Artikel 17 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit entsprechende Zusammenschlüsse.
Ein solcher Verband könnte drei Probleme zugleich angehen: die Finanzierung, die rechtssichere Einbindung privater Betreiber und die technische Standardisierung eines gemeinsamen Lagebilds. Gemeinden, Landkreise und weitere Akteure könnten sich zusammenschließen und die notwendige Infrastruktur gemeinsam aufbauen.
Ein Teil davon ist sogar bereits vorhanden. Feuerwehrhäuser gibt es flächendeckend in Deutschland. Mit Stromversorgung, Internetanschluss und häufig erhöhten Standorten bieten sie gute Voraussetzungen für passive Detektionstechnik. Anders als ein auf Ballungsräume konzentrierter „Cyberdome“ könnte so auch der ländliche Raum einbezogen werden.
Sicherheit vor hybriden Bedrohungen darf keine Frage des Wohnorts sein. Deutschland hat Strukturen, Rechtsformen und technische Möglichkeiten, um neben Großstädten und Flughäfen auch Kommunen und Unternehmen besser zu schützen. Jetzt müssen Bund, Länder und Kommunen daraus ein funktionierendes System machen.