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Empfehlung der Kommission: Rentenalter soll steigen und „Rente mit 63“ abgeschafft werden

Die Regierung will die Rente reformieren, nun hat die Rentenkommission ihre Arbeit abgeschlossen. Die Empfehlungen haben es in sich.

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Die Regierung will die Rente reformieren, nun hat die Rentenkommission ihre Arbeit abgeschlossen. Die Empfehlungen haben es in sich.

Knapp ein halbes Jahr hat eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Rente getagt – nun liegen die Ergebnisse vor. Zwar sollen die beiden Vorsitzenden der Kommission, der ehemalige Chef der Bundesagentur für Arbeit Frank-Jürgen Weise und die Sozialrechtsprofessorin Constanze Janda, den fertigen Bericht erst am Dienstag an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) überreichen. Allerdings drangen zentrale Empfehlungen bereits im Vorfeld nach draußen – und die haben es in sich. Das ZDF berichtete zuerst.   

So empfiehlt die Kommission, deren Mitglieder vor allem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler umfasst, aber auch drei Bundestagsabgeordnete von CDU, CSU und SPD, einen Anstieg des Renteneintrittsalters. Konkret soll dieses, Informationen des stern zufolge, an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Der vorgeschlagene Mechanismus sieht vor: Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr an, würde dies ein um acht Monate nach hinten versetztes Renteneintrittsalter bedeuten. Derzeit liegt das Regelrentenalter bei 66 Jahren und vier Monaten und steigt noch schrittweise an, bis es 2031 67 Jahre erreicht haben wird.  

„Rente mit 63“ soll abgeschafft werden

Auch soll Informationen des stern zufolge die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren – umgangssprachlich „Rente mit 63“ – abgeschafft werden. Diese Regelung, 2014 von der damaligen schwarz-roten Regierung eingeführt, ermöglicht allen, die 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben, einen früheren Renteneintritt ohne Abschläge. Vor 1953 Geborene konnten damit ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen, ab 1964 Geborene können mit dieser Regelung mit 65 Jahren in Rente. 

Untersuchungen zeigten immer wieder, dass die Sonderregelung nicht nur von Menschen in anstrengenden körperlichen Berufen – der Krankenpflegerin, der Bauarbeiterin, dem Kellner – genutzt wird, sondern auch maßgeblich von Menschen in Berufen mit eher geringerer Belastung. Eine kürzlich veröffentlichte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) ergab, dass eine Abschaffung der „Rente mit 63“ die öffentlichen Kassen um 9,5 Milliarden Euro pro Rentnerjahrgang entlasten würde. Auch würden dem Arbeitsmarkt zusätzlich rund 125.000 Vollzeitkräfte zur Verfügung stehen. 

Außerdem empfiehlt die Kommission, den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor ab 2032 wieder in Kraft zu setzen. Dieser ist Teil der Rentenanpassungsformel, die die jährliche Anpassung der Renten bestimmt. Der Nachhaltigkeitsfaktor wurde 2005 für die Generationengerechtigkeit in der Rente eingeführt, indem dieser das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern berücksichtigt. Allerdings führten mehrere politische Entscheidungen der vergangenen Jahre dazu, dass dieser Nachhaltigkeitsfaktor faktisch nicht mehr greift. Gilt er nun wieder, werden die Renten in der Folge weniger stark ansteigen, als es ohne Nachhaltigkeitsfaktor der Fall wäre. 

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas ist es ein besonderes Anliegen, dass mehr Menschen als bislang in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden – ein Gerechtigkeitsthema für die SPD-Ministerin. Zwar sollen Beamte nun dem Vorschlag der Kommission zufolge nicht in die gesetzliche Rente kommen. Allerdings tut sich bei dem Thema doch etwas: Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften sollen einbezogen werden. 

Und auch für Beamte sind weitreichende Änderungen vorgesehen: So sollen deren Pensionen künftig nicht mehr stärker steigen können als die gesetzliche Rente, dazu sollen entsprechende Dämpfungsfaktoren eingeführt werden. Außerdem sollen sich die Pensionen nicht mehr am letzten Gehalt bemessen, sondern an einem Mittel – ähnlich wie in der gesetzlichen Rente. Bund und Länder sollen verpflichtet werden, Rücklagen für die Pensionen zu bilden. 

Auch soll eine Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rente kommen: Dazu sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Extrabeitrag abführen, stern-Informationen zufolge über vier Jahre aufwachsend bis auf zwei Prozent. Dieses Geld soll dann in Aktien und Anleihen investiert werden, die Erträge sollen die Ansprüche aus der gesetzlichen Rente aufstocken. Das bedeutet in der Konsequenz auch, dass der Beitragssatz in den kommenden Jahren steigen dürfte. Dieser liegt seit vielen Jahren stabil bei 18,6 Prozent, und damit deutlich niedriger als noch Anfang der 2000er-Jahre, als er bei 19,5 beziehungsweise 19,9 Prozent lag. 

Auffällig ist, dass die Kommission ihren Fokus klar auf die gesetzliche Rente gelegt hat, nicht so sehr auf Betriebsrenten und die private Vorsorge. Und das, obwohl Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zuletzt davon sprach, dass die gesetzliche Rente nicht mehr als eine „Basisabsicherung“ für das Alter sein werde.  

Nun wird es darauf ankommen, was die Regierung von diesen Vorschlägen genau umsetzen wird – und wie. Gerade in der SPD dürften einige Maßnahmen eher schwer zu verkraften sein. So hatte man in den Reihen der Sozialdemokraten etwa immer darauf gepocht, dass ein späterer Renteneintritt nicht für die gelten dürfte, die schwer körperlich arbeiteten. Denn müssen diese gesundheitsbedingt früher als das reguläre Renteneintrittsalter aus dem Erwerbsleben ausscheiden, bedeutete dies in der Konsequenz eine geringere Rente für sie. 

Die Kommission konnte intern nicht für alle Vorschläge Einstimmigkeit erreichen, das heißt: Nicht jeder einzelne Vorschlag wird von allen Mitgliedern unterstützt. Trotzdem würde das Paket im Grundsatz so von allen mitgetragen, heißt es. Die Kommission betont stern-Informationen zufolge, dass sie die von ihr vorgelegten Maßnahmen als Paket versteht. Es sei kein „Buffet“, aus dem man sich bedienen könne.

Dieser Artikel ist eine Übernahme des Stern, der wie Capital zu RTL Deutschland gehört. Auf Capital.de wird er sechs Monate hier aufrufbar sein. Danach finden Sie ihn auf www.stern.de.

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