Interview: Wie es mit Kühnes Vermögen und seiner Stiftung weiter geht

Nach dem Tod von Klaus-Michael Kühne sollen die Firmenbeteiligungen auf seine Stiftung übergehen. Stiftungsexpertin Elke Volland erklärt, wer dort das Sagen hat – und warum wohl kaum Erbschaftsteuer anfällt

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Nach dem Tod von Klaus-Michael Kühne sollen die Firmenbeteiligungen auf seine Stiftung übergehen. Stiftungsexpertin Elke Volland erklärt, wer dort das Sagen hat – und warum wohl kaum Erbschaftsteuer anfällt

Klaus-Michael Kühne hinterlässt eine Reihe von Unternehmensbeteiligungen mit hohen Milliardenwerten, unter anderem bei Kühne+Nagel, Hapag-Lloyd und der Lufthansa. Diese sollen nach seinem Willen auf seine Stiftung in der Schweiz übergehen und dort gebündelt werden. Was bedeutet das konkret?
ELKE VOLLAND: Konkret bedeutet das: Die Stiftung übernimmt künftig die Gesellschafterstellung von Klaus-Michael Kühne. Sie erhält dann auch die Erträge der Unternehmensbeteiligungen. Mit diesen Erträgen kann sie gemeinnützige Zwecke fördern. Nach eigenen Angaben erfolgt das bei der Kühne-Stiftung vor allem dadurch, dass die Stiftung eigene Projekte und Programme initiiert, steuert und implementiert. 

Fällt bei der Übertragung des Vermögens Erbschaftsteuer an? Um welche Höhe geht es da und an wen fließt die Steuer?
Ob und in welcher Höhe eine Erbschaftsteuer anfällt, hängt von vielen Faktoren ab, ebenso in welchem Land letztlich die Erbschaftsteuer erhoben wird. Maßgeblich sind insbesondere die Ansässigkeit des Erblassers sowie der Sitz beziehungsweise die Geschäftsleitung des Erwerbers, hier also der Kühne-Stiftung. Nach meinen Informationen handelt es sich bei der Kühne-Stiftung um eine gemeinnützige Schweizer Stiftung. Für gemeinnützige Schweizer Stiftungen gelten umfangreiche Steuerbefreiungen bei der Erbschaftsteuer. Zudem erhebt der Kanton Schwyz, in dem die Kühne-Stiftung ihren Sitz hat, keine Erbschaftsteuer. Es kann also durchaus sein, dass die Übertragung auf die Stiftung nahezu erbschaftsteuerbefreit ist.

Kühnes Stiftung hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Verträge zur Förderung von Kulturprojekten abgeschlossen, etwa für eine neue Oper in Hamburg. Was passiert mit diesen Verträgen?
Ich gehe davon aus, dass die von der Stiftung geschlossenen Verträge weiter gelten werden und die Stiftung diese Projekte weiter fördert. Die Stiftung ist ein eigener Rechtsträger, der Rechte und Pflichten eingehen kann, die grundsätzlich auch dann weiter gelten, wenn der Stifter verstirbt. In der Stiftungssatzung ist der Wille des Stifters niedergelegt, und die Organe der Stiftung müssen nach dem Tod des Stifters dessen Willen dauerhaft beachten. Das ist ja gerade der Sinn und Zweck einer Stiftung, die auf Dauer angelegt ist.

Kühnes Stiftung ist nach Schweizer Recht eingerichtet. Was ist das Besondere bei solchen Stiftungen?
Die Schweiz ist als Standort für gemeinnützige Stiftungen durchaus beliebt. Das dortige Stiftungsrecht ist in einigen Punkten liberaler als das deutsche Stiftungsrecht. Vor allem kann der Stifter nach Errichtung der Stiftung mehr Einfluss auf die Stiftung nehmen als in Deutschland. Eine Gemeinnützigkeit bringt regelmäßig auch steuerliche Privilegien mit sich. So sind gemeinnützige Schweizer Stiftungen von der Gewinn- und Kapitalsteuer sowie der Erbschafts- und Schenkungsteuer befreit. In Deutschland sind diese Privilegien aber ähnlich. Für Familienstiftungen ist die Schweiz als Standort hingegen weniger attraktiv, da ihre steuerliche Behandlung im Vergleich zu Deutschland oder Liechtenstein ungünstiger ausfällt.

Wer hat nach dem Tod des Stifters in Kühnes Stiftung das Sagen?
Die Kühne-Stiftung hat einen elf Mitglieder zählenden Stiftungsrat, der die Tätigkeiten der Stiftung leitet und beaufsichtigt. Er hat die Aufgabe, den Willen des Stifters nach dessen Tod umzusetzen. Je umfangreicher und komplexer das Stiftungsvermögen ist, desto mehr Köpfe braucht es im Stiftungsrat. Als Präsident des Stiftungsrats ist Kühnes langjähriger Vertrauter Thomas Staehlin als Nachfolger vorgesehen. Allerdings handeln die rund 20 Tochtergesellschaften der Kühne-Stiftung nach eigenen Angaben weitgehend eigenverantwortlich. Durch den Tod des Stifters dürfte sich also für die Projekte der Stiftung nur wenig ändern.

Spielt Kühnes Ehefrau in der Stiftung eine besondere Rolle?
Nach öffentlich verfügbaren Informationen ist Christine Kühne ein Mitglied des mehrköpfigen Stiftungsrats. Sie hat sich in der Vergangenheit besonders für Projekte in der medizinischen Forschung engagiert.

Herr Kühne hat bestimmt, wer ihm als Präsident des Stiftungsrates nachfolgen soll. Wer bestimmt nach seinem Tod über die künftigen Mitglieder und Präsidenten des Stiftungsrates? 
Es ist nicht ungewöhnlich, dass Stifter bereits zu Lebzeiten die personelle Ausgestaltung der Stiftungsorgane für die Zeit nach dem Tod bestimmen, um Personen ihres Vertrauens einzusetzen, die den Stifterwillen fortführen. Häufig machen Stifter auch Vorgaben zur künftigen Besetzung der Organmitglieder, insbesondere zu fachlicher und persönlicher Eignung. Denn davon wird abhängen, ob die Stiftung ihren Zweck dauerhaft erfüllen kann. Eine Stiftung ist nur so gut wie die Köpfe, die sie führen. Fundierte wirtschaftliche, kaufmännische, rechtliche und/oder steuerliche Expertise sowie umfangreiche Erfahrungen in strategischer Unternehmensführung sind hier sehr wichtig. Nicht ungewöhnlich wäre auch, wenn der Stiftungsrat selbst den Nachfolger für ein ausgeschiedenes Mitglied wählt.

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