EuGH: Beschaffenheit des russischen politischen Systems kein Beleg für Kontrolle über Unternehmen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Auffassung zurückgewiesen, dass die Beschaffenheit des russischen politischen Systems als alleinige Rechtfertigung für das Einfrieren von Vermögenswerten russisch verbundener Unternehmen dienen kann. Anlass hierfür war das Vorgehen des EU-Mitgliedstaats Litauen gegen einen Stromversorger unter Verweis…

