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Im Wirecard-Skandal kommt die juristische Aufarbeitung kaum voran. Wegen ungeklärter Verfahrensfragen liegt der Anleger-Musterprozess für Monate lahm. Anklagen gegen weitere Ex-Manager hängen seit Jahren in der Schwebe
Sechs Jahre nach der Wirecard-Pleite im Juni 2020 kommt die juristische Aufarbeitung des Skandals in Bayern nicht von der Stelle. Sowohl in dem Musterverfahren für geprellte Anleger als auch im Strafprozess gegen Ex-Konzernchef Markus Braun wurde kürzlich deutlich, dass die Entscheidungen noch länger auf sich warten lassen werden. Ferner liegen im Wirecard-Komplex seit mehreren Jahren Anklagen gegen weitere frühere Verantwortliche vor. Nach Informationen von Capital hat das zuständige Gericht aber bis heute nicht entschieden, ob es in diesen Fällen zu Strafprozessen kommt.
In dem Wirecard-Musterverfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht, in dem die Ansprüche Tausender Aktionäre unter anderem gegen den Wirtschaftsprüfer EY gebündelt sind, ging es bis heute lediglich um Fomalitäten und Verfahrensfragen. Zuletzt führte die Ernennung des neuen Gerichtspräsidenten Reinhard Röttle, der auch das Wirecard-Musterverfahren leiten soll, zu weiteren Verzögerungen.
Der von der bayerischen Staatsregierung ernannte Richter war zuvor als Leiter der Generalstaatsanwaltschaft in München am Rande auch mit Wirecard befasst. Darauf wies Röttle im Frühjahr selbst hin. Daraufhin stellten mehrere Verfahrensparteien, darunter EY, Befangenheitsanträge. Die Anträge gegen seinen eigenen Präsidenten wurden zwar im Mai vom Bayerischen Obersten Landesgericht abgewiesen. Allerdings ließ es zu, die Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof anzufechten.
Bis zur Klärung des BGH dürften im Musterverfahren nur Schritte unternommen werden, die „keinen Aufschub dulden“, verfügte das Gericht. Verfahrensbeteiligte rechnen damit, dass der Prozess über Monate oder gar mehr als ein Jahr lahm liegen werde.
Auch in einer weiteren Frage, die wesentliche Auswirkungen auf das Musterverfahren hat, müssen die Prozessparteien auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs warten. Dabei geht es darum, ob Testate unter das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) fallen und die Ansprüche gegen EY überhaupt im Musterverfahren verfolgt werden können – oder ob sie in Einzelverfahren am Landgericht, die wegen des Musterprozesses seit Jahren ausgesetzt sind, entschieden werden müssen. Nachdem das Bayerische Oberste Landesgericht in einem Teilmusterentscheid festgestellt hatte, dass Testate nicht unter das KapMuG in der 2020 geltenden Fassung fallen, riefen Anlegervertreter im Frühjahr 2025 den BGH an. Seither hörte man wenig aus Karlsruhe – abgesehen von mehr als 20 Fristverlängerungen und einer Gefährderansprache bei dem Anlegeranwalt Elmar Vitt, für die der verantwortliche BGH-Richter den Staatsschutz einschaltete.
Schon seit Dezember 2022 und mehr als 200 Verhandlungstagen läuft darüber hinaus am Landgericht München I der Strafprozess gegen Ex-Wirecard-CEO Braun, der unter anderem wegen Bilanzbetrug und Untreue angeklagt ist. Zwischenzeitlich war ein Urteil für Ende 2025 erwartet worden. Kürzlich setzte das Gericht aber noch weitere Verhandlungstermine bis kurz vor Weihnachten an. Die „Konkretisierung der Termine“ sei allerdings „rein vorsorglich“ und lasse „keinen Rückschluss auf ein etwaiges Ende der Hauptverhandlung“ zu, erklärte ein Gerichtssprecher.
Darüber hinaus hatte die ermittelnde Staatsanwaltschaft München I schon vor längerer Zeit weitere Anklagen im Wirecard-Komplex erhoben. Zu den Angeschuldigten zählt der langjährige Wirecard-Finanzvorstand Burkhard Ley, gegen den Ende 2023 Anklage erhoben worden ist. Im Fall eines Geschäftspartners des flüchtigen Wirecard-Vorstands Jan Marsalek, der mit Marsalek Gelder des Konzerns veruntreut haben soll, liegt die Anklage sogar seit Dezember 2021 vor. Sowohl Braun als auch Ley weisen sämtliche Vorwürfe der Strafverfolger zurück.
In den weiteren Fällen hat das Landgericht München I bis heute nicht entschieden, ob es zu einer Hauptverhandlung kommt, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage von Capital mitteilte. Als Grund für die jahrelange Hängepartie gab er an, die Kammer sei „derzeit durch vorrangig zu bearbeitende Haftsachen stark ausgelastet“.