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Wo der Generalbundesanwalt „russische Saboteure“ wähnt

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Von Dagmar Henn

Ja, der Herr Jens Rommel. Eine eifrige Hinterlassenschaft des ehemaligen FDP-Justizministers Marco Buschmann, und offenkundig ein Mensch mit blühender Fantasie. Oder das, was in Karlsruhe so in kleinen weißen Tütchen verkauft wird, ist mit psychedelischen Pilzen gestreckt.

Die neueste Nummer aus dem Hause Rommel wurde heute unter der Überschrift „Russische Sabotage“ durch die Gazetten gejagt. „Durchsuchungen wegen des Verdachts von AWG-Verstößen und versuchter verfassungsfeindlicher Sabotage im Zusammenhang mit der Liquidierung der Gazprom Germania GmbH“ lautet die entsprechende Überschrift der Presseerklärung des Generalbundesanwalts (das ist nämlich besagter Rommel).

Das ist eine sehr, sehr eigenartige Darstellung. Im Kern geht es darum, dass Ende März 2022 (Interfax meldete den Verkauf am 1.04.2022) der russische Gaskonzern Gazprom seine deutsche Tochterfirma „über Anteilsverkäufe auf Umwegen aus dem russischen Gazprom-Konzern herausgelöst“ habe. So etwas soll vorkommen. Große Konzerne schichten Beteiligungen immer wieder um, auch zwischen verschiedenen Töchtern und Ländern, oder, wie man in Fällen wie Apple, Microsoft und Co. sehen kann, gerne in verschiedene Steuerparadiese.

„Als neuer Eigentümer trat ein Moskauer Unternehmen ohne Branchenbezug auf. Der neue Eigentümer ordnete unmittelbar nach dem Verkauf die Liquidation der Gazprom Germania GmbH an. Zu diesem Zeitpunkt hielt die Gesellschaft mindestens 25 Prozent der Erdgasspeicherkapazitäten in Deutschland vor.“

Soweit, so gut. An dieser Stelle beklagt Rommel, es hätte dafür einer Genehmigung des Wirtschaftsministeriums bedurft. Der Grund dürfte im Eigentum an den Gasspeichern liegen, die – irgendwie relativ plötzlich und im Gegensatz zu den sonstigen Handlungen des damaligen Wirtschaftsministers Habeck – zumindest aus Sicht des Generalbundesanwalts – wohl die „wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland“ berührt habe. Ein etwas luftiges Konstrukt, wenn man sich die Paragrafen 4,5 und 15 Außenwirtschaftsgesetz tatsächlich ansieht.

Aber dieser schwachbrüstige Vortrag genügt Herrn Rommel noch nicht. „Es besteht der Verdacht, dass die Veräußerung und Liquidierung dazu dienten, die Gasversorgung in Deutschland zu beeinträchtigen. Dem Beschuldigten – ein russischer Staatsangehöriger – wird zur Last gelegt, mit diesem Ziel die Umsetzung des Liquidationsbeschlusses unterstützt zu haben. Die Ausführung konnte verhindert werden, da das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die einstweilige treuhänderische Verwaltung der Gazprom Germania GmbH durch die Bundesnetzagentur anordnete.“

Also hat sich damals ein heldenhafter Robert Habeck vor den schurkischen russischen Plan geworfen, um eine als „verfassungsfeindliche Sabotage“ klassifizierte, aber auf reiner Vermutung basierende angeblich beabsichtigte Stilllegung der Gasspeicher zu verhindern?

Wirklich atemberaubend. Vor allem, weil eben dieser Robert Habeck bereits am 22. Februar das Genehmigungsverfahren für Nord Stream 2 abgebrochen hatte. Also eben jener Bundesminister, der angeblich die Genehmigung für besagten Verkauf hätte erteilen müssen, die Gasversorgung Deutschlands selbst in großen Maßstab sabotiert hatte. Warum sollte unter diesen Bedingungen Gazprom oder irgendein russischer Politiker anstreben, die in Deutschland liegenden Gasspeicher stillzulegen?

Nur so als Randbemerkung und Erinnerung an die Folgen des Eigentumsrechts – Gazprom hätte damals die Gasspeicher nicht verkaufen müssen, mit Wasser oder gar Beton füllen wäre auch legal gewesen, oder sprengen – Eigentümer dürfen sowas. Dass Gazprom solche Dinge nicht getan hat, obwohl sie völlig legal möglich gewesen wären, belegt eigentlich deutlich, dass das Ziel ein weiterer Betrieb war.

Bis zur Sprengung von Nord Stream war es eigentlich das Bestreben Russlands, diese Handelsbeziehung wieder zu normalisieren; das Gehakele rund um die Kompressormaschine für Nord Stream 1 hatte wirklich mit den EU-Sanktionen zu tun – und spielte sich auch noch später ab, im Juni 2022, als bereits klar war, dass Nord Stream 2 von der Bundesregierung dauerhaft sabotiert werden würde. In dieser Situation war die Unterbrechung wegen der zu reparierenden Gasturbine bestenfalls ein Versuch, Druck in Richtung einer Genehmigung der neuen Pipeline auszuüben, aber auf keinen Fall ein Versuch, die Lieferungen dauerhaft zu unterbrechen. Und dann kam im September die Sprengung …

Aber zurück zu unserem Verkauf. Spätestens am 31. März war öffentlich bekannt, dass die Bundesregierung eine Verstaatlichung der deutschen Töchter von Gazprom und Rosneft plante (was auch Interfax bereits an diesem Tag meldete). Damals wurde das sogar noch mit „Öl- und Gasknappheit“ begründet, von eben jenem Robert Habeck, der das Genehmigungsverfahren … Ja, wir wissen alle, wie das weiterging. Jedenfalls stand das so am 31.03.2022 im Handelsblatt.

Wenn nun Gazprom seine deutsche Tochter verkauft, und sei es an einen Branchenfremden (was übrigens nicht verboten ist), dann ist das erst einmal ein Manöver, um Zeit zu gewinnen. Damit muss nämlich der neue Empfänger einer entsprechenen Entscheidung erst gesucht werden, weil die Anordnung einer Enteignung zumindest den zu enteignenden Eigentümer korrekt benennen muss. Es wäre auch etwas völlig Neues, dass ein Großkonzern wie Gazprom sich so einfach etwas wegnehmen lässt, ohne Gegenmaßnahmen zu überlegen.

Daraus dann eine „Sabotage“ zu stricken, dafür muss man eben Generalbundesanwalt sein. Er könnte Robert Habeck deswegen festsetzen. Er könnte in Brüssel das Büro von Ursula von der Leyen durchsuchen. Oder er könnte versuchen, in den Vereinigten Staaten eines gewissen Joe Biden habhaft zu werden, der beim Antrittsbesuch des damaligen Kanzlers Olaf Scholz bereits versprach, er werde dafür sorgen, dass Nord Stream 2 nicht in Betrieb gehe.

Aber nein. Selbst die Einsetzung der Bundesnetzagentur als Treuhänder durch Habeck nich im April sowie die Verstaatlichung im November wurden damals damit begründet, es handele sich bei dem Verkauf um einen Versuch, eine Beschlagnahme zu verhindern oder Sanktionen zu umgehen. Von einer Sabotage der deutschen Gasversorgung ist nirgends die Rede.

Aber die Menge der wirklichen Saboteure, von Habeck über von der Leyen bis zu Joe Biden und den Froschmännern der US-Marine, die damals die Sprengladungen an den Nord Stream-Pipelines anbrachten, ist unantastbar. Und man muss bei all den Eskapaden der Bundesregierungen wie der EU, die die Energieversorgung Deutschlands seit inzwischen vier Jahren stetig verschlechterten, immer mal wieder nachlegen bei der Mär vom bösen Russen. Also erzählt jetzt der Generalbundesanwalt die ganze Geschichte verkehrtherum und unterstellt ausgerechnet jenen, die so lange versuchten, das Gasgeschäft aufrechtzuerhalten, sie hätten „verfassungsfeindliche Sabotage“ betrieben, weil sie Gaslager stilllegen wollten.

Die offizielle Begründung, die Gazprom damals für diesen Schritt gab, lautete, man wolle sich von der deutschen Tochter trennen, damit sie nicht mehr mit der russischen Muttergesellschaft in Verbindung gebracht werde. Nachdem Gazprom ganz oben auf der Feindesliste eines Habeck stand, eigentlich eine vernünftige, nachvollziehbare Entscheidung, selbst wenn die Umsetzung wohl unter extremem Zeitdruck stattfand, weil man sich damals soviel selbstzerstörerischen Masochismus in Russland noch nicht vorstellen konnte, wie ihn Habeck verfolgte.

Am fünften April 2022 gab es übrigens noch eine Meldung bei Interfax, in der Gazprom seine Position darstellt – und nebenbei erwähnt wird, dass die so unbekannte Firma JSC Palmary, die immer als Argument angeführt wird, warum der Verkauf unsauber sei (der „branchenfremde Käufer“), ganze 0,1 Prozent hielt, und 99,9 Prozent einer LLC „Gazprom Export Business Service“ gehörten (LLC ist die englische Bezeichnung für die russische OOO, die der deutschen GmbH entspricht). Also eben doch eine ganz ordinäre Umstrukturierung, wie sie in Großkonzernen tägliches Geschäft sind (ich empfehle Rommel einmal, einen Blick in die Tochterfirmen von Telekom oder Siemens zu werfen, nur so als Einstieg, und dann etwas zurückzuverfolgen, wie häufig da aus- und eingegliedert, querverkauft und umbenannt wird).

Aber so eine Geschichte ist ja auch total langweilig, bietet keinen Auftritt für einen Generalbundesanwalt und erst recht keine reißerischen Überschriften von „russischer Sabotage“. Da handelt Rommel ganz nach dem Vorbild der ukrainischen Freunde: die Show muss weitergehen. Wahrheit ist überbewertet.

Mehr zum Thema – Der Generalbundesanwalt – Marco Buschmanns Fachmann für Unrecht

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