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Dänische Regierung will wehrpflichtigen Ukrainern Aufenthalt verweigern

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Wie das Ministerium für Einwanderung und Migration gestern auf seiner Homepage mitteilte, wird Dänemark den Zuzug von Ukrainern künftig beschränken. Die dänische Regierung wird die Regeln für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem im Jahr 2022 verabschiedeten Sondergesetz für ukrainische Flüchtlinge reformieren.

Ukrainer im Alter von 23 bis 60 Jahren, die keine Befreiung vom Militärdienst in der Ukraine vorweisen können, erhalten dann keine Aufenthaltserlaubnis mehr für Dänemark. Ukrainer in diesem Alter, die bereits mit Aufenthaltserlaubnis in Dänemark leben, betrifft die Gesetzesänderung nicht.

Als Begründung für ihre Vorgehensweise nannte die dänische Regierung, man wolle dadurch verhindern, dass Ukrainer das Schutzgesetz als Schlupfloch nutzen könnten, um der Einberufung zum ukrainischen Militär zu entgehen. Weitere Anpassungen seien im Laufe der Entwicklungen möglich.

Der sozialdemokratische Einwanderungsminister Morten Bødskov erklärte der Pressemitteilung zufolge: „Dänemark steht Seite an Seite mit der Ukraine im Kampf für die Freiheit. Deshalb ändern wir jetzt das ukrainische Sondergesetz, denn unsere Aufenthaltsbestimmungen sind nicht dazu gedacht, die Mobilmachung für die ukrainische Verteidigung zu umgehen. Dies trägt dazu bei, die ukrainischen Kriegsanstrengungen zu untergraben und die Fähigkeit der Ukraine zu schwächen, sich gegen russische Angriffe zu verteidigen.“

Das Königreich Dänemark gilt – pro Kopf betrachtet – als einer der stärksten Unterstützer des Selenskij-Regimes, insbesondere was bilaterale Unterstützungsleistungen anbelangt. Unter anderem hat das skandinavische Land den Ukrainern F-16-Kampfflugzeuge zugesagt und ukrainische Piloten an diesen Flugzeugen ausgebildet. In dem 6-Millionen-Einwohner-Land leben nach Angaben des Ministeriums 47.600 Flüchtlinge aus der Ukraine.

In der Ukraine herrscht eine Wehrpflicht für Männer zwischen 18 und 60 Jahren, zum Kriegsdienst ist man ab 25 Jahren verpflichtet. Eigentlich herrscht ein Ausreiseverbot für Männer im Alter zwischen 23 und 60 Jahren, dennoch gelingt es Männern in diesem Alter immer wieder, illegal über die Grenze auf EU-Gebiet zu gelangen und dort Schutz zu suchen.

Auch in anderen europäischen Ländern und in der EU ist mittlerweile eine Debatte um den Aufenthaltsstatus wehrpflichtiger Ukrainer entbrannt. Das liegt daran, dass der EU-Mechanismus der Massenzustromrichtlinie, die Ukraine-Flüchtlingen Schutz in den EU-Ländern gewährt, ohne dass sie ein Asylverfahren durchlaufen müssen, im März 2027 ausläuft. Medienberichten zufolge sprach sich die EU-Kommission heute für eine Einschränkung der Regel aus.

Bereits Anfang Juni hatten die EU-Innenminister auf einer Tagung in Luxemburg über eine Fortsetzung des Schutzstatus unter Ausschluss von Wehrpflichtigen beraten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von der CSU hatte im Vorfeld der Tagung ebenfalls für eine Verschärfung der Flüchtlingsregelung plädiert.

Schon im vergangenen Herbst hatten Dobrindts Parteikollegen, Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Ministerpräsident Markus Söder nach BR-Berichten eine solche Einschränkung verlangt. Es stoße bei vielen Bürgern auf Unverständnis, wenn junge Ukrainer sich in Deutschland aufhielten, anstatt ihr Land zu verteidigen.

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