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Familie in Istanbuler Hotelzimmer vergiftet: Urteile stehen fest

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Im vergangenen November endete ein Istanbul-Besuch für eine vierköpfige Familie aus Hamburg tödlich: Die Eltern und die beiden kleinen Kinder kamen mit Erbrechen, Durchfall und Atemnot ins Krankenhaus. Alle vier Erkrankten starben.

Zunächst wurde eine Lebensmittelvergiftung als Todesursache vermutet. Doch dann stellte sich heraus: Schuld an den Symptomen und dem Tod der deutsch-türkischen Familie war das giftige Gas Phosphin. Dieses kann aus Schädlingsbekämpfungsmitteln mit dem Inhaltsstoff Aluminiumphosphid hervortreten.

Seit April dieses Jahres lief der Prozess gegen die mutmaßlich Verantwortlichen für diese Todesfälle. Die Anklage ging davon aus, dass eine Schädlingsbekämpfungsfirma das Pestizid Aluminiumphosphid in dem Hotel eingesetzt hatte, in dem die Familie untergebracht war. Eine staatliche Erlaubnis für den Einsatz dieses Mittels hatte die Firma demnach nicht. Angeklagt waren der Hotelbesitzer, Angestellte des Hotels sowie Chefs und Mitarbeiter des Kammerjäger-Unternehmens.

Das Istanbuler Gericht Caglayan verhängte nun hohe Haftstrafen für die Verursacher der Tragödie: Es verurteilte am vergangenen Freitag den Firmeninhaber und dessen Sohn zu jeweils 18 Jahren Haft. Der Mitarbeiter der Schädlingsbekämpfungsfirma, der in dem Hotel tätig war, muss für 12 Jahre und 2 Monate ins Gefängnis.

Auch der Hotelbetreiber kam nicht ohne Haftstrafe davon: Auf ihn entfielen 13 Jahre und 4 Monate Haft wegen „bewusster fahrlässiger Tötung“. Es gab allerdings auch Freisprüche: Zwei Rezeptionisten des Hotels, die ebenfalls vor Gericht standen, wurden nicht verurteilt. Einem der beiden war vorgeworfen worden, die Tür des Hotels verschlossen und somit die ärztliche Behandlung der Familie verzögert zu haben.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Vor Gericht wiesen die Angeklagten und nunmehr Verurteilten den Vorwurf zurück, sie seien schuld am Tod der Familie. So brachte der angeklagte Hotelbesitzer erneut die – von einem Gutachten bereits widerlegte – These von einer Lebensmittelvergiftung vor. Ähnlich argumentierte der Sohn des Firmeninhabers.

Es sei auch nicht seine Aufgabe, die Echtheit des Zertifikats der Schädlingsbekämpfungsfirma zu prüfen, erklärte der Hotelbetreiber der Deutschen Presse-Agentur zufolge. Die Verteidigung der Angeklagten hatte auf Freispruch plädiert. Es ist also durchaus möglich, dass die Verurteilten und ihre Anwälte gegen das Urteil vorgehen werden.

Wie die Bild berichtete, hat der Anwalt der Hinterbliebenen bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Er betrachte das hohe Strafmaß zwar positiv, fordere aber eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung, hieß es. Der Bruder des getöteten Familienvaters wiederum erklärte laut einem dpa-Bericht, er halte die verhängten Haftstrafen für eine gerechte Bestrafung. Derweil wird Medienberichten zufolge in einem weiteren Todesfall gegen die beteiligte Schädlingsbekämpfungsfirma ermittelt.

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