Newsletter Subscribe
Enter your email address below and subscribe to our newsletter

Als die Coronakrise 2020 ausbrach, suchte der Bund händeringend nach Schutzmasken und war bereit, viel Geld zu zahlen. Zu viel? Ein Gerichtsstreit hätte den Steuerzahler teuer zu stehen kommen können
Ein Hamburger Textilhändler ist im Streit um Maskenlieferungen während der Corona-Pandemie mit einer Klage gegen den Bund gescheitert. Der Händler hatte sich auch auf Mails mit dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) berufen. Das Bonner Landgericht wies die Klage der Pure Fashion Agency nun ab. Es sei damals kein Kaufvertrag zustande gekommen, und selbst wenn das doch geschehen wäre, so wären die Ansprüche verjährt, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bellin (Aktenzeichen 1 O 213/25).
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Klägers, Dennis Geißler, sagte, er werde das schriftliche Urteil prüfen und seinem Mandanten dann empfehlen, ob eine Berufung sinnvoll sei.
Aus diesem Verfahren in Bonn lassen sich allerdings keine Rückschlüsse auf die Vielzahl anderer Klagen gegen den Bund im Komplex um den Einkauf von Coronamasken ziehen. Der aktuelle Prozess betrifft nur einen speziellen Einzelfall. Hier war die entscheidende Streitfrage, ob überhaupt ein rechtswirksamer Vertrag zwischen dem Händler und dem Bund zustande gekommen ist.
Dagegen laufen noch rund 80 Klagen gegen das Gesundheitsministerium, die sich auf Verträge in einem besonderen Einkaufsverfahren (Open-House-Verfahren) beziehen. In diesem Komplex hat der Bund zuletzt in mehreren Verfahren in zweiter Instanz verloren und bereits Sicherheitsleistungen von rund 790 Mio. Euro hinterlegt, wie Capital jüngst berichtete. Insgesamt geht es hierbei um rund 2,3 Mrd. Euro plus Zinsen. Mitte September verhandelt der Bundesgerichtshof hierzu erste Musterfälle.
Im Fall der Pures Fashion Agency, in dem das Bonner Landgericht nun entschieden hat, ging es um FFP2-Masken, OP-Masken, Einweg-Handschuhe, Kittel und andere Ware, die im Zuge der Coronapandemie dringend gebraucht wurden. Der damalige Minister Spahn rief den Angaben zufolge den Textilhändler Matthias Timm im März 2020 überraschend auf dem Handy an, danach wechselten die beiden Mails.
Er wolle das „heute rechtlich verbindlich […] einlocken, damit die Masken bei uns in D (Deutschland) landen“, schrieb Spahn demnach am 9. März 2020. Und später: „Jetzt will ich erst mal rechtlich verbindlich das Zeug ;-)“. Der Textilhändler wertete die Korrespondenz als Kaufvertrag über 287 Mio. Euro, inklusive Zinsen wären das bis heute rund 469 Mio. Euro.
Mit ihrer Argumentation scheiterte die Klägerseite aber beim Gericht, das Urteil war deutlich und letztlich ein doppeltes Nein: Selbst wenn die nächste Instanz die Mails doch als Kaufvertrag verstehen würde, so könnte sie den Rechtsanspruch wie das Landgericht Bonn auch als verjährt werten. Zwar hatten die damaligen Anwälte des Klägers Ende 2023 einen Mahnbescheid verschickt, um die Verjährung zu hemmen. Diesen Mahnbescheid wertete das Bonner Gericht aber als unzulässig.