Vorabpauschale: Bald drohen ETF-Sparern hohe Steuern

Trotz einiger Turbulenzen haben sich ETFs auf den breiten Aktienmarkt im laufenden Jahr gut entwickelt. Geht das so weiter, hat das Folgen für die Steuern von Millionen Sparern

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Trotz einiger Turbulenzen haben sich ETFs auf den breiten Aktienmarkt im laufenden Jahr gut entwickelt. Geht das so weiter, hat das Folgen für die Steuern von Millionen Sparern

Krieg im Nahen Osten, Zollkapriolen und Ängste vor einer KI-Blase: Trotz eines bislang turbulenten Börsenjahres dürften viele ETF-Sparer zufrieden auf ihr Depot schauen. Wer auf marktbreite Aktienindizes wie den MSCI World setzte, kann sich nach derzeitigem Stand über ein Plus von mehr als 12 Prozent freuen. Fonds auf den ebenfalls beliebten FTSE All World legten seit Jahresbeginn sogar um knapp 15 Prozent zu.

Damit zeigt sich einmal mehr, dass ein möglichst breit gestreutes Portfolio aus Aktien-ETFs ein bewährtes Mittel gegen schwankende Märkte und für den langfristigen Vermögensaufbau ist. Das gilt besonders für Sparer mit thesaurierenden ETFs. Diese schütten die Dividenden der Unternehmen nicht an die Anleger aus, sondern legen sie automatisch wieder an. Dadurch entfaltet sich Jahr für Jahr ein Zinseszinseffekt – nicht nur das angelegte Geld, sondern auch die bisherigen Erträge sorgen munter weiter für Rendite.

Vorabpauschale auf ETFs im Januar 2027

Für Sparer mit wiederanlegenden ETFs heißt das allerdings auch: Sollte sich der Aufwärtstrend an den weltweiten Aktienmärkten bis zum Jahresende fortsetzen, drohen je nach Anlagesumme hohe Steuerzahlungen. Hintergrund ist die sogenannte Vorabpauschale. Mit ihr stellt der Gesetzgeber sicher, dass Erträge aus thesaurierenden Fonds nicht über Jahrzehnte steuerfrei bleiben, nur weil sie bis zum Verkauf der Anteile nicht ausgeschüttet werden. Statt auf tatsächlich ausgezahlte Dividenden wird deshalb ein fiktiver Mindestgewinn besteuert.

Die Höhe der Vorabpauschale richtet sich unter anderem nach dem sogenannten Basiszins, den die Deutsche Bundesbank jedes Jahr veröffentlicht. Für das Jahr 2026 wurde dieser auf 3,20 Prozent festgelegt. Aus diesem Wert wird nach einer gesetzlich festgelegten Formel die maximale Vorabpauschale berechnet. Bei Aktienfonds und -ETFs bleiben zudem 30 Prozent der Erträge steuerfrei, sodass die Steuer nur auf 70 Prozent der Vorabpauschale anfällt. Fällt der tatsächliche Wertzuwachs des ETFs niedriger aus, wird nur dieser geringere Gewinn angesetzt. Macht der Fonds im Jahresverlauf Verluste, fällt keine Vorabpauschale an.

Die Steuer wird jedoch nicht sofort fällig. Die Vorabpauschale für das Jahr 2026 gilt steuerlich erst am ersten Werktag des Jahres 2027 als zugeflossen. Banken ziehen die darauf entfallende Abgeltungsteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer in der Regel Anfang Januar automatisch vom Verrechnungskonto ein. Reicht das Guthaben dort nicht aus, kann die Bank Fondsanteile verkaufen, um die Steuer zu begleichen.

Das müssen Sparer jetzt tun

Für ETF-Sparer besteht allerdings kein Grund zur Panik. Wer seinen Sparerpauschbetrag von 1000 Euro (2000 Euro bei Ehepaaren) noch nicht ausgeschöpft hat und einen Freistellungsauftrag eingerichtet hat, zahlt häufig keine Steuer auf die Vorabpauschale. 

Sind die Depotbestände größer oder ist der Freibetrag bereits verbraucht, sollten Sparer dagegen prüfen, ob auf dem Verrechnungskonto ausreichend Guthaben liegt. Spätestens zum Jahreswechsel ist dafür ein guter Zeitpunkt. Zudem gilt: Die bereits versteuerte Vorabpauschale geht nicht verloren. Sie wird beim späteren Verkauf der ETFs, zum Beispiel im Rentenalter, auf die dann fällige Abgeltungsteuer angerechnet und verhindert somit eine doppelte Besteuerung.

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