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Dr. Rainer Rothfuß, menschenrechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag und Christopher Kofner, Geschäftsführer, Institut für konservative Wirtschaftspolitik (IKW). Deutschland überweist Jahr für Jahr Hunderte Millionen Euro an die 44 von den Vereinten Nationen als „Least Developed Countries“ eingestuften Staaten. Zugleich wächst die Migration aus genau diesen Ländern, während Rückführungen eine Randerscheinung bleiben. Die Zahlen […]
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Dr. Rainer Rothfuß, menschenrechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag und Christopher Kofner, Geschäftsführer, Institut für konservative Wirtschaftspolitik (IKW).
Deutschland überweist Jahr für Jahr Hunderte Millionen Euro an die 44 von den Vereinten Nationen als „Least Developed Countries“ eingestuften Staaten. Zugleich wächst die Migration aus genau diesen Ländern, während Rückführungen eine Randerscheinung bleiben. Die Zahlen aus einer schriftlichen Frage an die Bundesregierung zeigen ein System, das großzügig zahlt, aber kaum Bedingungen stellt.
Im Jahr 2024 flossen 870,96 Millionen Euro an bilateralen öffentlichen Entwicklungsleistungen aus Deutschland in die LDC-Staaten. 2025 waren es weitere 780,62 Millionen Euro. Innerhalb von zwei Jahren zahlte Deutschland damit mehr als 1,65 Milliarden Euro.
Dabei handelt es sich überwiegend nicht um Kredite, die irgendwann zurückgezahlt werden müssen, sondern um nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die finanziellen Rückflüsse sind entsprechend gering: 2024 zahlten die LDC-Staaten lediglich 4,87 Millionen Euro an Tilgungen und 0,24 Millionen Euro an Zinsen. Im Jahr 2025 waren es nur noch 2,77 Millionen Euro an Tilgungen und 0,01 Millionen Euro an Zinsen.
Nach Abzug dieser Rückflüsse verblieb zulasten Deutschlands ein Saldo von 865,85 Millionen Euro im Jahr 2024 und 777,84 Millionen Euro im Jahr 2025. Dass die Zahlungen überwiegend als Zuschüsse erfolgen, bestätigt die Bundesregierung selbst. Entwicklungshilfe ist in diesem System keine Investition, sondern weitgehend eine dauerhafte Transferleistung, deren Nutzen meist weder für Deutschland als Geberland, noch für die Nehmerländer nachgewiesen kann, gerade wenn grün-woke Ideologien handlungsleitend sind.
Steigende Migration, minimale Rückführung
Während Deutschland hohe Summen überweist, bleibt die Migration aus den Empfängerstaaten erheblich. Aus den 44 LDC-Staaten wurden 2024 insgesamt 59.979 Asylanträge gestellt. Hinzu kamen nach den verfügbaren Visadaten rund 5.931 Familiennachzüge. Insgesamt standen damit etwa 65.910 Asylanträge und Familiennachzüge im Raum.
2025 erhöhte sich diese Zahl deutlich: 80.901 Asylanträge und rund 5.684 Familiennachzüge ergaben zusammen 86.585 Vorgänge. Auffällig ist insbesondere der starke Anstieg der Folgeanträge. Ihre Zahl wuchs von 3.348 im Jahr 2024 auf 41.454 im Jahr 2025. Allein auf Afghanistan entfielen 2025 mehr als 40.000 Folgeanträge.
Dieser Entwicklung steht eine verschwindend geringe Zahl staatlicher Gegenmaßnahmen gegenüber. Im Jahr 2024 wurden lediglich 474 Abschiebungen in LDC-Staaten vollzogen. Hinzu kamen mindestens 406 Ausweisungen. 2025 waren es 839 Abschiebungen und mindestens 342 Ausweisungen.
Setzt man Abschiebungen und nachweisbare Ausweisungen ins Verhältnis zu Asylanträgen und Familiennachzügen, ergibt sich für beide Jahre ein Anteil von nur etwa 1,3 bis 1,4 Prozent. Selbst diese Quote ist noch geschönt, weil Ausweisung und Abschiebung nicht dasselbe sind. Eine Ausweisung ist zunächst lediglich eine behördliche Verfügung. Sie bedeutet keineswegs, dass die betroffene Person Deutschland tatsächlich verlassen hat. Zudem können dieselben Personen zunächst ausgewiesen und später abgeschoben worden sein.
Von einer Migrationswende kann vor diesem Hintergrund keine Rede sein. Die politischen Ankündigungen der Bundesregierung stehen in keinem erkennbaren Verhältnis zur tatsächlichen Rückführungspraxis.
Geld gegen Kooperation
Entwicklungshilfe und Migrationspolitik werden in Berlin behandelt, als hätten sie nichts miteinander zu tun. Genau darin liegt der politische Fehler. Deutschland verfügt mit seinen Entwicklungszahlungen über ein erhebliches Druckmittel, nutzt es aber kaum.
Wer jährlich Hunderte Millionen Euro aus Deutschland erhält, muss bei der Identitätsfeststellung, der Ausstellung von Ersatzpapieren und der Rücknahme eigener Staatsangehöriger umfassend kooperieren. Wo diese Zusammenarbeit verweigert oder verschleppt wird, darf es keine weiteren Zahlungen geben.
Entwicklungshilfe darf kein bedingungsloser Dauerauftrag sein. Sie muss an klar messbare Gegenleistungen gekoppelt werden: die unverzügliche Anerkennung eigener Staatsangehöriger, feste Fristen für Passersatzpapiere und die tatsächliche Durchführung von Rückführungen.
Der Grundsatz muss lauten: Keine Kooperation bei Rücknahme und Remigration – keine Entwicklungshilfe.
Deutschland kann nicht dauerhaft Geld überweisen, während es gleichzeitig die Folgekosten einer ungesteuerten Migration trägt. Eine Regierung, die diese Verbindung weiterhin verweigert, handelt weder solidarisch noch humanitär, sondern verantwortungslos gegenüber den eigenen Bürgern.
Beitrag: Entwicklungshilfe ohne Gegenleistung: Deutschlands teurer Kontrollverlust
Quelle: Deutschland-Kurier.