Politische Ansichten, Gesundheit, Biometrie: Daten von EU-Bürgern sollen nach Israel fließen

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Während die Beziehungen zwischen der EU und Israel politisch unter enormem Druck stehen, treibt Brüssel ein Projekt weiter voran, das für Millionen Europäer weitreichende Folgen haben könnte: Israel soll im Rahmen eines internationalen Abkommens personenbezogene Daten direkt von Europol erhalten können – darunter in Ausnahmefällen sogar hochsensible Informationen über politische Ansichten, Gesundheit, Genetik oder biometrische Merkmale.

Wie EUobserver unter Berufung auf durchgesickerte Dokumente berichtet, wurden die Gespräche zwischen der EU-Kommission und Israel trotz erheblicher juristischer Bedenken weitergeführt. Brisant ist dabei nicht nur, dass Daten europäischer Bürger nach Israel übermittelt werden könnten, sondern um welche Daten es geht und unter welchen Bedingungen dies geschehen soll.

Dass solche sensiblen Kategorien grundsätzlich Gegenstand des geplanten Datenaustauschs sein können, geht aus offiziellen EU-Dokumenten hervor. Bereits das ursprüngliche Verhandlungsmandat sieht Daten vor, aus denen ethnische Herkunft, politische Ansichten, religiöse oder philosophische Überzeugungen und Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen können. Hinzu kommen genetische Daten sowie Informationen über Gesundheit und Sexualleben. Ihre Übermittlung soll zwar nur dann zulässig sein, wenn sie in einem konkreten Einzelfall „unbedingt erforderlich und verhältnismäßig“ ist – ausgeschlossen ist sie damit aber ausdrücklich nicht.

Ein später bekannt gewordener Entwurf für das EU-Israel-Abkommen geht noch weiter ins Detail: Dort werden neben politischen, religiösen, genetischen und gesundheitlichen Informationen ausdrücklich auch biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer Person genannt. Auch diese Daten könnten bei Vorliegen der vorgesehenen Voraussetzungen übermittelt und weiterverarbeitet werden. (Statewatch)

Selbst das EU-Parlament warnte vor den Risiken

Die Sensibilität dieses Vorhabens ist seit Jahren bekannt. Bereits 2018 warnte das Europäische Parlament ausdrücklich vor einer Übermittlung dieser Daten an Israel.

Die Abgeordneten bezeichneten Informationen über ethnische Herkunft, politische Überzeugungen, Religion, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Genetik, Gesundheit und Sexualleben als „extrem sensibel“. Besonders hervorgehoben wurden die unterschiedlichen Rechtsordnungen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Israel und der EU sowie die Tatsache, dass Straftaten unterschiedlich definiert werden.

Das Parlament verlangte deshalb, solche Daten nur in sehr außergewöhnlichen Fällen und unter klaren Schutzvorkehrungen weiterzugeben. Außerdem sollten Weiterübermittlungen innerhalb Israels streng begrenzt und eine Weitergabe an Drittstaaten verhindert werden.

Damit ist ein entscheidender Punkt kaum noch wegzudiskutieren: Die Europäische Union verhandelt über einen Rechtsrahmen, durch den sensible Daten aus Europol-Systemen an israelische Behörden übermittelt werden könnten.

Es geht also nicht lediglich um Namen gesuchter Terrorverdächtiger oder Fingerabdrücke verurteilter Schwerkrimineller.

Die vorgesehenen Kategorien können – unter den im Abkommen definierten Voraussetzungen – bis tief in die Privatsphäre reichen: politische Überzeugungen, Religion, ethnische Herkunft, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische Merkmale, biometrische Identifikationsdaten, Gesundheitsinformationen und Angaben zum Sexualleben.

Europol selbst zählt politische Ansichten, religiöse Überzeugungen, genetische und biometrische Informationen sowie Gesundheitsdaten zu den besonders sensiblen personenbezogenen Daten. Ihre Verarbeitung unterliegt deshalb besonderen Anforderungen an Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit.

Die entscheidende Frage: Was geschieht nach der Übermittlung?

Genau hier liegt das politische Problem.

Solange sich solche Informationen innerhalb des europäischen Rechtsraums befinden, gelten EU-Datenschutzregeln, Kontrollmechanismen und Rechtsbehelfe. Werden sie an Sicherheitsbehörden eines Drittstaates übertragen, muss sichergestellt werden, dass der Schutz auch dort tatsächlich funktioniert.

Das EU-Parlament verlangte deshalb bereits 2018 ausdrücklich Informations-, Berichtigungs- und Löschungsrechte für Betroffene sowie unabhängige Aufsicht und wirksame Rechtsmittel. Auch mögliche Weitergaben israelischer Behörden an andere Stellen waren schon damals ein zentraler Streitpunkt.

Damit bekommt die aktuelle Debatte eine Dimension, die weit über gewöhnliche Polizeikooperation hinausgeht.

Europa baut immer größere Datenbestände auf, verknüpft nationale Sicherheitsbehörden über Europol und erweitert gleichzeitig die technischen Möglichkeiten zur biometrischen Identifikation und automatisierten Datenanalyse. Gleichzeitig sollen Informationen aus diesem System auch mit Staaten außerhalb der EU geteilt werden können.

Israel wäre dabei kein gewöhnlicher Empfänger: Das geplante Abkommen würde einen institutionellen Kanal schaffen, über den Europol personenbezogene Daten an zuständige israelische Behörden übertragen könnte.

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