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Wie das hessische Innenministerium heute in einer Pressemitteilung erklärte, haben die Behörden dem Verein „Palästina e. V.“ die weitere Tätigkeit untersagt. Zuvor war der Verwaltungsgerichtshof in Kassel dem Ansinnen des Innenministeriums gefolgt und hatte bestätigt, dass hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte bestünden, die ein Verbot rechtfertigten.
Im Anschluss an das Verbot kam es zu Durchsuchungen. Die polizeiliche Maßnahme betraf nach Angabe des Landesinnenministeriums fünf Objekte in Hessen und ein weiteres Objekt in Baden-Württemberg. An dem Einsatz waren 35 Polizeibeamte beteiligt, die vom Polizeipräsidium Frankfurt, dem Hessischen Präsidium für Einsatz sowie dem Hessischen Landeskriminalamt stammten.
Neben der Durchführung des Verbots war ein weiteres Ziel das Sicherstellen von Beweismitteln. Bereits im Januar 2025 war es zu Hausdurchsuchungen beim Vereinsvorstand und weiteren Mitgliedern gekommen. Mit dem Verbot ist eine Zerschlagung der Vereinsstrukturen verbunden sowie die Einziehung des Vereinsvermögens.
„Palästina e. V.“ war im Januar 2022 gegründet worden. Der Verein war auch in den sozialen Medien präsent und hatte dort im November 2024 nach der Einleitung eines vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens seine Selbstauflösung angekündigt – eine Ankündigung, die die Behörden nur als vorgeschoben betrachteten, um die Vereinsaktivitäten heimlich weiter fortsetzen zu können.
Seit dem Hamas-Angriff vom 7. Oktober 2023 soll der Verein vermehrt öffentlich in Erscheinung getreten sein. Der hessischen Behörde zufolge hat er den Angriff befürwortet und den militanten Kampf gegen Israel unterstützt. So habe „Palästina e. V.“ die „Befreiung des gesamten historischen Palästinas von der zionistischen Besatzung vom Jordanfluss bis zum Mittelmeer“ als Vereinsziel formuliert. Laut Ansicht des hessischen Innenministeriums schließt die Solidaritätserklärung „mit allen Formen des palästinensischen Widerstands“ auch den Terror der Hamas mit ein.
Auch Äußerungen von Vereinsmitgliedern führte die Innenbehörde als Rechtfertigung für das Vereinsverbot an. Ein führendes Vereinsmitglied habe etwa das Vorgehen der Hamas als „gelungene Widerstandsaktion“ bezeichnet und erklärt: „Es gibt keinen Terror der HAMAS. Es gibt auch keinen Terror der PFLP (Popular Front for the Liberation of Palestine). Bewaffneter Widerstand ist kein Terror.“
Andere Mitglieder hätten skandiert: „Palästina darf sich wehren, auch mit Steinen und Gewehren.“ Auch die Äußerung „Palästina hat gezeigt, dass es sich selbst befreien kann, es hat sein Gefängnis gesprengt – jetzt ist unsere Aufgabe, an der Seite unserer Geschwister zu stehen und ihren Kampf auf die Straßen zu bringen“, belegt nach Auffassung die antisemitische und antiisraelische Militanz der Vereinigung.
„Palästina e. V.“ habe antisemitische Propaganda betrieben und damit die Grenzen zulässiger politischer Meinungsäußerung überschritten, so das Innenministerium. Der Verein habe gegen den Gedanken der Völkerverständigung und gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland verstoßen sowie das Existenzrecht Israels negiert.
Hessens Innenminister Roman Poseck von der CDU betrachtet das Vorgehen der Behörden als politisches Signal: „Mit dem Verbot des Vereins ‚Palästina e.V.‘ setzt Hessen ein klares Zeichen für das entschlossene Handeln des Rechtsstaates und gegen das Erstarken des Antisemitismus.“ Der Schutz jüdischen Lebens und der Kampf gegen Antisemitismus habe für ihn höchste Priorität.
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