Altersvorsorge: So sehr unterscheiden sich Rente und Beamtenpension wirklich

Rente oder Pension: Welchem System Beschäftigte angehören, macht im Ruhestand einen gewaltigen Unterschied. Eine neue Auswertung zeigt, wie weit die durchschnittlichen Bezüge auseinanderliegen

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Rente oder Pension: Welchem System Beschäftigte angehören, macht im Ruhestand einen gewaltigen Unterschied. Eine neue Auswertung zeigt, wie weit die durchschnittlichen Bezüge auseinanderliegen

Es ist ein beliebtes Streitthema: Vermeintliche Ungerechtigkeit bei der Altersvorsorge. Die finanzielle Situation im Ruhestand hängt in Deutschland nämlich entscheidend davon ab, welchem Vorsorgesystem Beschäftigte angehören. Sind sie Angestellte – oder Beamte? Während Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung später Rente beziehen, erhalten ehemalige Beamte eine Pension. Und die kann mitunter deutlich höher ausfallen als die Rente.

Eine aktuelle Auswertung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags, die der Nachrichtenagentur DPA vorliegt, zeigt nun, wie deutlich die Unterschiede zwischen beiden Modellen tatsächlich ausfallen.

Beamtenpension und Rente unterscheiden sich

Demnach lag die durchschnittliche gesetzliche Altersrente von rund 20 Millionen Ruheständlern Ende 2024 bei 1154 Euro im Monat. Dem gegenüber steht die durchschnittliche Beamtenpension: Die circa 1,4 Millionen Pensionäre des öffentlichen Dienstes erhielten Anfang 2025 im Schnitt 3416 Euro brutto monatlich. Damit ist das durchschnittliche Ruhegehalt ehemaliger Beamter nahezu dreimal so hoch wie die durchschnittliche gesetzliche Altersrente.

Noch deutlicher wird der Unterschied beim Blick auf die Verteilung der Leistungen. Rund 60 Prozent der ehemaligen Beamten und Richter beziehen monatlich mindestens 3000 Euro brutto. Acht Prozent (etwa 111.206 Personen) kommen sogar auf mehr als 5000 Euro brutto im Monat. Eine Pension von höchstens 2000 Euro brutto erhalten dagegen lediglich rund sieben Prozent der Versorgungsempfänger.

Gesetzliche Rente fällt deutlich geringer aus

Bei den gesetzlichen Renten zeigt sich ein anderes Bild. Ganze 37 Prozent der monatlichen Auszahlungen liegen unter 900 Euro. Die größte Gruppe mit etwa 17 Prozent erhält zwischen 900 und 1200 Euro, weitere 16 Prozent beziehen zwischen 1200 und 1500 Euro. Immerhin knapp 13 Prozent liegen im Bereich von 1500 bis 1800 Euro. Einen Betrag von mindestens 1800 Euro erreichen lediglich 17 Prozent der gesetzlichen Altersrenten. Dabei handelt es sich bereits um Beträge nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, jedoch vor Steuern.

Trotz der großen Differenzen warnen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags davor, beide Systeme eins zu eins gegenüberzustellen. Hintergrund sind ihre unterschiedlichen Grundlagen: Beamtenpensionen werden aus Steuermitteln finanziert und basieren meist auf einer durchgehenden Laufbahn im öffentlichen Dienst.

Wie gerecht ist das System?

Die gesetzliche Rentenversicherung dagegen ist ein beitragsfinanziertes Solidarsystem, in dem sehr unterschiedliche Erwerbsbiografien zusammenfließen. Dazu zählen unter anderem Menschen mit längeren Familienzeiten, unterbrochenen Berufswegen oder Minijobs. Auch zusätzliche Einkünfte aus Betriebsrenten oder privater Vorsorge werden in den ausgewiesenen Rentenzahlbeträgen nicht berücksichtigt.

Die Debatte über die Unterschiede sorgt seit Jahren für politischen Streit. Die Linken-Politikerin Sarah Vollath fordert beispielsweise eine Erwerbstätigenversicherung, in die künftig auch Beamte einzahlen sollen. Nach ihrer Berechnung müsste ein Durchschnittsverdiener aktuell rund 80 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um rechnerisch auf eine monatliche Leistung in Höhe der durchschnittlichen Beamtenpension zu kommen.

Dieser Artikel ist eine Übernahme des Stern, der wie Capital zu RTL Deutschland gehört. Auf Capital.de wird er sechs Monate hier aufrufbar sein. Danach finden Sie ihn auf www.stern.de.

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