Gauweiler: Deutschland sollte Leipzig durch unabhängige Kommission klären

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Zu Beginn dieser Woche haben Innenminister Alexander Dobrindt und Außenminister Johann Wadephul Russland die Verantwortung für eine Drohne auf dem Leipziger Flughafen Anfang August zugewiesen – nun kommt der CSU-Altpolitiker Peter Gauweiler mit einem juristischen Hinweis, dass die Bundesrepublik völkerrechtlich verpflichtet wäre, den Vorfall durch eine unabhängige Kommission klären zu lassen.

Dabei beruft er sich auf einen Vertrag aus dem Jahr 1990, der gewissermaßen Teil des Gesamtpakets rund um Zwei-plus-Vier-Vertrag und Einigungsvertrag ist, eine der Voraussetzungen dafür, dass die Sowjetunion der deutschen Einheit zustimmte: der „Vertrag über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken“.

Dieser Vertrag ist bis heute gültig, und Russland steht in der Rechtsnachfolge der Sowjetunion. In Kraft getreten ist er am 5. Juli 1991. Ursprünglich sollte er zwanzig Jahre lang gelten; aber die Gültigkeit verlängert sich automatisch um weitere fünf Jahre, wenn er nicht ein Jahr vor Ablauf gekündigt wird. Das bedeutet, dieser Vertrag hat sich erst am 5. Juli 2026 um weitere 5 Jahre verlängert, weil die Bundesregierung ihn nicht bis zum 5. Juli 2025 gekündigt hatte. Ein möglicher Grund dafür könnte sein, dass man an das ganze Paket, insbesondere den Zwei-plus-Vier-Vertrag lieber nicht rühren will.

In diesem Vertrag heißt es unter anderem in Artikel 7:

„Falls eine Situation entsteht, die nach Meinung einer Seite eine Bedrohung für den Frieden oder eine Verletzung des Friedens darstellt oder gefährliche internationale Verwicklungen hervorrufen kann, so werden beide Seiten unverzüglich miteinander Verbindung aufnehmen und bemüht sein, ihre Positionen abzustimmen und Einverständnis über Maßnahmen zu erzielen, die geeignet sind, die Lage zu verbessern oder zu bewältigen.“

Dieser Absatz, so Gauweilers Idee, könnte die Grundlage für die Einsetzung einer unabhängigen internationale Untersuchungskommission sein, um die Vorfälle am Flughafen Leipzig zu untersuchen, unterstützt durch den Ständigen Schiedhof in Den Haag.

„Deutschland muss als Beschwerdeführer die Initiative ergreifen, wenn es derartige Gefährdungen behauptet“, wird Gauweiler in der Bild zitiert. Ein Satz, der implizit ebenfalls besagt, dass das tatsächliche aktuelle Handeln der Bundesregierung den Verpflichtungen aus diesem Vertrag widerspricht.

Als Gegenargument zitiert Bild den Bundeswehr-Professor Carlo Masala, der erklärt, eine solche Kommission müsste „Zugriff auf sämtliche Quellen und Ermittlungsergebnisse der Nachrichtendienste haben“, wodurch dann Rückschlüsse möglich wären, „wie die Dienste arbeiten und (…) mit wem sie arbeiten oder wer für sie arbeitet.“ Er nennt das eine „unverantwortliche Kompromittierung der Arbeit unserer Dienste“.

Was gegen einen gültigen völkerrechtlichen Vertrag ein schwaches Argument ist. Aber erkennen lässt, welchen Rang das Völkerrecht bei Professoren der Bundeswehr-Universität einnimmt.

Auf dem Portal der Bild ist der Artikel bereits wieder weit nach unten gerutscht, unter einen erschossenen Mini-Esel vom Reiterhof; an diesen Vertrag erinnert zu werden, scheint in Berlin keine Freude ausgelöst zu haben.

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