Irres BGH-Urteil: Afghanischer Gefährder darf mit Fußfessel bleiben – als ob das irgendetwas verhindern könnte!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Beschluss entschieden, dass ein seit mindestens 26 Jahren in Deutschland lebender afghanischer Gefährder bleiben darf! Der Asylantrag des Afghanen wurde schon im Jahr 2000 rechtskräftig abgelehnt. Einzige Auflage jetzt: Der aus Hessen stammende Islamist, der mutmaßlich im Einzugsgebiet Frankfurt/M. lebt, muss eine elektronische Fußfessel tragen. Als ob die […]

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Beschluss entschieden, dass ein seit mindestens 26 Jahren in Deutschland lebender afghanischer Gefährder bleiben darf! Der Asylantrag des Afghanen wurde schon im Jahr 2000 rechtskräftig abgelehnt. Einzige Auflage jetzt: Der aus Hessen stammende Islamist, der mutmaßlich im Einzugsgebiet Frankfurt/M. lebt, muss eine elektronische Fußfessel tragen. Als ob die Fußfessel irgendetwas verhindern könnte!

Bei dem Betroffenen handelt es sich laut Medienberichten – wie beim Berliner CSD-Killer Abdul B. – um einen IS-Sympathisanten, gegen den wegen des Verdachts der Terrorismusunterstützung ermittelt wurde. Im Jahr 2020 war der Afghane erstmals konkret ins Visier der Sicherheitsbehörden geraten, weil er mit der salafistischen Szene vernetzt war und mit der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) sympathisierte.

Bombenbauplan auf dem Handy

Auf dem Mobiltelefon des Afghanen wurde eine Bombenbauanleitung entdeckt. Zudem besaß der Ismalist eine Schusswaffe und ein Faustmesser, die in seiner Wohnung sichergestellt wurden. Die Behörden sprachen daraufhin eine Ausweisung aus, erlegten dem Gefährder Kontaktverbote auf und ordneten eine elektronische Fußfessel an.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hob diese Überwachung zwischenzeitlich auf, da keine „konkrete Anschlagsgefahr“ nachweisbar sei. Der BGH korrigierte die Vorinstanz jetzt deutlich und bejahte die Fußfessel. Für die Anordnung einer Fußfessel muss laut BGH kein unmittelbar bevorstehender Anschlagsplan bewiesen werden. Soweit, so gut.

ABER: Gleichzeitig senkte der BGH die Hürden für die polizeiliche und ausländerrechtliche Überwachung. Das Urteil datiert vom 14. Juli 2026 (Az. XIII ZB 8/26).

IRRE: Die nachweislich tiefe Verwurzelung des Afghanen im extremistisch-salafistischen Milieu sowie der Konsum von IS-Propaganda reichen zwar als Indizien in Bezug auf eine „erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit“ und somit für eine Fußfessel aus, offensichtlich aber nicht für eine Abschiebung dieser tickenden Zeitbombe, die ein Ausstiegsprogramm vorzeitig abgebrochen hatte!

Es kommt noch irrer: Dass der Afghane zuletzt unauffällig lebte, wertete der BGH nicht als Entwarnung, sondern als Beleg dafür, dass die Überwachungsmaßnahmen und die Fußfessel Wirkung zeigen würden.

Frage deshalb an Google-KI: Kann die Fußfessel einen Anschlag verhindern? Antwort: „Eine elektronische Fußfessel kann einen Terroranschlag nicht physisch verhindern, sondern lediglich den Aufenthaltsort einer Person überwachen. Sicherheitsbehörden und Experten betonen regelmäßig, dass die Fußfessel kein Allheilmittel ist. Das Gerät hindert eine Person nicht daran, eine Waffe zu greifen, in ein Auto zu steigen oder eine Gewalttat auszuführen.“

Keine weiteren Fragen, Euer Ehren!

Beitrag: Irres BGH-Urteil: Afghanischer Gefährder darf mit Fußfessel bleiben – als ob das irgendetwas verhindern könnte!
Quelle: Deutschland-Kurier.

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