AfD will für ihre Parteitage eine Halle kaufen

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Der AfD-Landesverband Nordrhein-Westfalen hat alle Mitglieder zu Spenden aufgefordert, um eine Halle für Parteiveranstaltungen zu erwerben. Das berichteten mehrere Medien. Es soll um eine Immobilie im Wert von drei Millionen Euro gehen. Ein Drittel davon soll laut einer Parteisprecherin über Spenden abgedeckt werden; dazu kämen noch Eigenkapital und ein Darlehen der Bundespartei – die damit auch einen gesicherten Ort für ihre Parteitage hätte.

Parteien sind in Deutschland verpflichtet, Parteitage abzuhalten; laut § 9 Parteiengesetz „mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr“. Es ist zwar mittlerweile möglich, eine teilweise oder ganz virtuelle Versammlung abzuhalten, aber spätestens dann, wenn eine geheime Wahl stattfinden soll, wird es schwierig mit einem virtuellen Parteitag. Außerdem muss es auf einem Parteitag einen Finanzbericht geben. Dieser sollte keine Widersprüche zum offiziellen Rechenschaftsbericht aufweisen, der bei der Bundestagsverwaltung eingereicht werden muss.

Bei größeren Parteien finden diese Parteitage üblicherweise als Delegiertenversammlungen statt; der organisatorische Vorlauf ist daher beträchtlich, da nicht nur für den Parteitag Ladungsfristen zu beachten sind, sondern auch für alle Versammlungen, auf denen diese Delegierten gewählt werden. Darum ist eine späte Absage eines bereits gebuchten Veranstaltungsorts für eine Partei ein großes Problem.

Wenn es um die AfD geht, ist es oft nicht einfach, überhaupt einen Ort zu finden. Das betraf übrigens früher ebenso die Linke und gilt vermutlich aktuell ebenfalls für das BSW. Wie das ablaufen kann, belegte der Bundesparteitag 2024 der AfD, der in der Grugahalle in Essen (Nordrhein-Westfalen) stattfand. Nachdem die Partei die Halle gebucht hatte, versuchte der Stadtrat von Essen, die Abhaltung der Veranstaltung zu verhindern, und erteilte der Messe Essen den Auftrag, den Mietvertrag zu kündigen. Erst durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wurde damals sichergestellt, dass der Parteitag stattfinden konnte.

Die Stadt hatte die Kündigung damit begründet, dass die AfD nicht bereit war, eine Selbstverpflichtung abzugeben, dass auf dem Parteitag strafbare Äußerungen verhindert würden. Das Verwaltungsgericht stellte fest, an die Wahrscheinlichkeit einer solchen strafbaren Handlung müssten strenge Maßstäbe angelegt werden, denn das Grundgesetz gebe Chancengleichheit der politischen Parteien vor, und verpflichtete die Stadt, den Parteitag abhalten zu lassen.

Tatsächlich braucht es Zugang zu Versammlungslokalen, um an Wahlen teilnehmen zu können – unter freiem Himmel wäre die Durchführung einer ordnungsgemäßen Aufstellungsversammlung, gleich auf welcher Ebene, fast unmöglich. Auch die Teilnahme an der politischen Willensbildung, die Auftrag der Parteien ist, ist ohne Zugang zu Räumen unmöglich. Bei Parteitagen stellt sich diese Frage verschärft, da dafür eine Halle benötigt wird, die die erforderliche technische Ausstattung besitzt, um eine Sitzung mit mehreren Hundert Menschen abzuhalten, und die Infrastruktur hat, diese zu verpflegen. Dafür werden normalerweise Kongresshallen benötigt.

Eine eigene Halle zu erwerben, wäre zumindest für die Landesparteitage in NRW und die Bundesparteitage eine dauerhafte Lösung, bei der eine Einmischung von außen, selbst in Gestalt von Drohungen gegen die Betreiber, wie es auch schon geschehen ist, weitgehend unmöglich wäre.

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