Nach Aufruf zur Tötung von Russen – Russische Botschaft kündigt rechtliche Schritte gegen Martens an

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Russland erwägt Möglichkeiten, rechtliche Schritte gegen den Korrespondenten der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) Michael Mertens einzuleiten. Wie die russische Botschaft in Deutschland am 13. August mitteilte, sollen Mertens‘ Aussagen bezüglich der „Tötung von Russen“ im Hinblick auf ihren potenziellen Bruch des deutschen und des russischen Strafrechts überprüft werden.

Mertens hatte auf einer Pressekonferenz in Belgrad am 8. August den ukrainischen Staatschef Wladimir Selenskij gefragt, wie Europa dabei helfen könne, „mehr Russen zu töten“. Die Botschaft betonte, dass Mertens‘ spätere Äußerungen in sozialen Netzwerken „jegliche Missverständnis“ ausschließen, und erklärte:

„Seine Äußerungen sind widerlich und diskreditieren M. Mertens völlig als professionellen Journalisten.“

Die Stellungnahme der FAZ, wonach Mertens‘ Frage „missverständlich“ formuliert worden sei, kritisierte die Botschaft als unzureichend:

„Leider ändert der kurze Kommentar der FAZ die Situation nicht wesentlich. Der Versuch der Zeitung, auf die ‚Missverständlichkeit‘ von Mertens‘ Formulierung hinzuweisen, hält keinerlei Kritik stand – später bestätigte er mehrmals, dass er genau das meinte, was er gesagt hatte, und darin nichts Verwerfliches sehe.“

Russlands Botschaft betonte weiter:

Ein Verweis auf Meinungsfreiheit impliziert wohl kaum öffentliche Aufrufe zum Töten von Menschen, und sei es auch in Form einer Frage. Zumal es sich um Bürger eines Landes handelt, mit dem sich Deutschland offiziellen Behauptungen zufolge nicht im Konflikt befindet.“

Mögliche rechtliche Schritte gegen Mertens wurden als Reaktion auf die Bekanntgabe der FAZ angekündigt, Rechtsmaßnahmen zum Schutz des Korrespondenten zu ergreifen. Die Botschaft meldete:

„Die russische Seite wird ihrerseits ebenfalls die Möglichkeit eines Gebrauchs von Rechtsmechanismen gegen M. Mertens erwägen und sich dazu sowohl an deutsche als auch an russische Rechtspflegebehörden wenden, um die Aussagen des Korrespondenten auf ihre Kompatibilität mit dem Strafrecht Deutschlands und Russlands zu überprüfen.“

Mehr zum Thema – Causa Martens: „Ihre Anfrage können wir nur im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens beantworten“

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