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Das Landgericht München I untersagte im Jahr 2024 dem ZDF mehrere medial breit kursierende Aussagen und Darstellungen zur Person des Ex-BMI-Mitarbeiters Arne Schönbohm aus einer Ausgabe des Sendeformats „ZDF Magazin Royale“ mit Jan Böhmermann (RT DE berichtete hier und hier). Der Sender ging in Berufung, dies auch bezogen auf die von Schönbohm weiterhin geforderte Geldentschädigung in Höhe von 100.000 Euro. Dabei zogen sowohl Schönbohm als auch das ZDF vor das Oberlandesgericht (OLG).
Das zuständige Oberlandesgericht München teilte am späten Dienstagvormittag mit, dass das vorherige Urteil des Landgerichts „insoweit bestätigt wird, als die Verbreitung und Behauptung konkreter Äußerungen untersagt wurde.“ Der leidtragende Schönbohm formulierte unmittelbar auf X auf das heutige Urteil reagierend die Frage, warum der Sender „bis heute keine Verantwortung für die Folgen seiner Berichterstattung übernimmt.“ Zu dem heutigen Urteil heißt es:
„Das OLG München hat heute bestätigt: Vier zentrale Behauptungen über mich sind unwahr. Die Wahrheit hat sich durchgesetzt.“
Das OLG München hat heute bestätigt: Vier zentrale Behauptungen über mich sind unwahr.
Die Wahrheit hat sich durchgesetzt. Offen bleibt, warum das ZDF bis heute keine Verantwortung für die Folgen seiner Berichterstattung übernimmt.
Die Feststellung der Unwahrheit ist das eine.…— Prof. Arne Schönbohm – privat – (@ArneSchoenbohm) June 16, 2026
Schönbohm führte weiter aus, dass die „Feststellung der Unwahrheit“ dabei eine Seite des entstandenen Schadens darstellen würde, jedoch die wesentliche Frage nach der Verantwortung des Senders „für den entstandenen Schaden das andere“.
Diese Frage sei weiterhin „noch nicht beantwortet. Wir werden weitere Schritte prüfen.“ Schönbohm sprach laut Medienberichten nach dem erstinstanzlichen Urteil von einer durchlebten „medialen Hinrichtung“ und forderte personelle Konsequenzen beim ZDF. Am Tag vor dem Urteil informierte er auf X zu den persönlichen Belastungen:
„Morgen um 13:30 Uhr verkündet das OLG München sein Urteil. Der Weg dorthin begann 2022 mit der Sendung von Jan Böhmermann und der anschließenden Verbreitung der Vorwürfe durch das ZDF. Es waren fast vier Jahre voller Belastungen, Zweifel, aber auch vieler ermutigender Begegnungen. Entsprechend groß ist meine Anspannung. Dennoch bin ich zuversichtlich. Denn am Ende sollte in einem Rechtsstaat nicht die Reichweite entscheiden, sondern die Wahrheit.“
Morgen um 13:30 Uhr verkündet das OLG München sein Urteil. Der Weg dorthin begann 2022 mit der Sendung von Jan Böhmermann und der anschließenden Verbreitung der Vorwürfe durch das ZDF. Es waren fast vier Jahre voller Belastungen, Zweifel, aber auch vieler ermutigender…
— Prof. Arne Schönbohm – privat – (@ArneSchoenbohm) June 15, 2026
Seitens des Gerichts musste zuvor im Berufungsverfahren ermittelt werden, ob die „unwahren Tatsachenbehauptungen“ der ZDF-Redaktion weiterhin nicht publiziert werden dürften. Dazu heißt es in der Mitteilung unmissverständlich an die ZDF-Geschäftsführung gerichtet, dass das Oberlandgericht München die Urteilsfindung aus dem Jahr 2024 unmissverständlich bestätigt, um jedoch im Detail weiter zu erklären:
„Einen Anspruch auf Geldentschädigung hat der Senat verneint, da er die Zubilligung einer Geldentschädigung nach einer Gesamtwürdigung der Umstände trotz des schwerwiegenden Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Klägers nicht als geboten ansah.“
Die ZDF-Juristen hatten das Verfahren mit der Begründung beantragt, dass die beanstandete Sendung „in zulässiger Weise satirisch zugespitzte Kritik am Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und am Kläger als dessen damaligem Präsidenten geübt“ hätte. Demgegenüber erklärte der zuständige Senat, dass er die Auffassung des Landgerichts aus dem Jahr 2024 bestätigt, „dass auch eine satirische Äußerung sich an den Maßstäben der Meinungsfreiheit messen lassen muss, wenn es um den Tatsachenkern der Aussage geht.“
Eine mögliche Revision gegen das heutige Urteil wurde nicht zugelassen. Seit dem 1. Januar 2023 leitet Schönbohm die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung.
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