Schul-Desaster in Niedersachsen: Zeugnisse von Schulabgängern über Jahre falsch berechnet

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Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Bündnis 90/Die Grünen) musste heute in einer öffentlichen Stellungnahme bei über hundert Schulabgängern Abbitte leisten. Sie alle waren Opfer eines Rechenfehlers ihrer Schule geworden und hatten dadurch nicht die Schulabschlüsse erhalten, die ihnen eigentlich zugestanden hätten.

Betroffen sind Schülerinnen und Schüler der Geschwister-Scholl-Oberschule im niedersächsischen Vechta, und zwar in den sieben Abschlussjahrgängen von 2019/20 bis 2025/26. Nach Angaben der Kultusministerin hätten insgesamt 107 Absolventen einen höheren Schulabschluss erhalten müssen, als dann tatsächlich auf ihrem Zeugnis stand. Bei 32 weiteren Schulabgängern steht eine entsprechende Entscheidung noch an.

Dem niedersächsischen Kultusministerium zufolge hätte die Schulleitung in 56 Fällen eigentlich einen Erweiterten Sekundarabschluss I vergeben müssen, in 49 Fällen den Realschulabschluss. In je einem Fall wurde ein Hauptschulabschluss nach Jahrgang 10 beziehungsweise 9 zu Unrecht verweigert, was bedeutet, dass die Betroffenen die Schule ohne jeden Abschluss verlassen haben.

Der Fehler war bekannt geworden, nachdem sich eine ehemalige Schülerin der Vechtaer Oberschule über ihr vor vier Jahren vergebenes Abschlusszeugnis beschwert hatte und die Schulbehörde daraufhin weitere Abschlusszeugnisse auf ihre Richtigkeit überprüfte.

Nach derzeitigem Kenntnisstand beruhen die fehlerhaften Zeugnisse darauf, dass die Schule bei der Vergabe der Zeugnisse die Regelungen der Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I (AVO-Sek I) falsch angewendet und die Möglichkeit vorgesehener Ausgleichsmaßnahmen nicht berücksichtigt hat.

Schüler können gemäß dieser Regelungen schlechte Noten in bestimmten Fächern durch bessere Fachnoten aus anderen Fächern ausgleichen und somit doch noch zu einem Abschluss gelangen. Diese Ausgleichsmaßnahmen gelten in ihrer jetzigen Form seit dem Jahr 2017.

Nun ist in Niedersachsen Schadensbegrenzung angesagt. Zunächst wird der aktuelle Abschlussjahrgang ein korrigiertes Abschlusszeugnis erhalten, die übrigen betroffenen Jahrgänge soll das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) in Osnabrück über den Fehler unterrichten. Die Geschädigten erhalten dann ebenfalls eine Korrektur ihres Abschlusszeugnisses sowie ein persönliches Entschuldigungsschreiben.

Das RLSB wird auch als Anlaufstelle für die Behebung etwaiger Schäden im Berufsleben oder auf dem weiteren Bildungsweg dienen. An diese Behörde werden sich Betroffene mit ihren Anliegen wenden können. Wie der NDR berichtet, könnten etwa Schulabgänger, die auf eigene Kosten ihren Schulabschluss nachgeholten haben, ein Recht auf Schadensersatz haben.

Denn die Auswirkungen des Fehlers waren teilweise erheblich: So wird etwa die ehemalige Schülerin, die durch ihre Nachfrage den Stein ins Rollen gebracht hatte, erst im kommenden Jahr ihre Abiturprüfung ablegen – im Alter von 22 Jahren.

Der Kreis der von der Fehlberechnung Benachteiligten könnte sich noch ausweiten. Denn auch die Zeugnisse der Schule, an der die verantwortliche Schulleiterin zuvor tätig war, mussten überprüft werden. Dort ergaben sich neun fehlerhafte Zeugnisse für den Jahrgang 2019/20.

Zudem sind die Regionalen Landesämter und die ihnen untergebenen niedersächsischen Schulen dazu aufgefordert, nach Fehlanwendungen der Abschlussregelungen zu suchen. Die Untersuchung betrifft insgesamt 288 Oberschulen und Integrative Gesamtschulen in Niedersachsen.

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