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Das französische Verfassungsgericht hat am Freitag das Verbot von sozialen Medien für Jugendliche unter 15 Jahren blockiert. In seiner Entscheidung verwies das Gericht unter anderem auf die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, und zwar auf Artikel 11 über die Meinungsfreiheit, sowie auf die französische Verfassung.
Laut der Pressemitteilung wurde im Einzelnen Artikel 1 des entsprechenden Gesetzes annulliert. Trotz der verfassungsrechtlichen Verpflichtung zum Schutz des Kindeswohls und der öffentlichen Ordnung, womit der eingeschränkte Zugang zu sozialen Medien gerechtfertigt wird, stellte die Maßnahme vor allem einen Eingriff in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit dar. Das Verbot sei weder angemessen noch notwendig noch verhältnismäßig im Hinblick auf das verfolgte Ziel.
Außerdem stellte das Gericht fest, dass die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit von Minderjährigen nicht nachgewiesen sind. Ursprünglich hatte das Gesetz Ausnahmen für Online-Enzyklopädien sowie Bildungs- und Wissenschaftsressourcen vorgesehen, doch das Gericht hielt diese Ausnahmen für zu eng gefasst.
Die Altersverifizierung gab Anlass zu noch größeren Bedenken. Gemäß dem Gesetz waren Plattformen verpflichtet worden, bei der Registrierung einen oder mehrere Mechanismen zur Altersfeststellung zu implementieren, während keine konkreten technischen Bedingungen festgelegt worden waren. Das Verfassungsgericht bemängelte, dass der Gesetzgeber die notwendigen Garantien zum Schutz der Privatsphäre der Nutzer nicht geschaffen habe. Darüber hinaus impliziert das Gesetz, dass jede Person, sogar Erwachsene, ihr Alter nachweisen muss, was das Recht auf Achtung des Privatlebens verletzen könnte.
Im Zusammenhang mit der Gerichtsentscheidung erklärte der Élysée-Palast, dass das Ziel von Präsident Emmanuel Macron nach wie vor unverändert bleibt, nämlich das Wohl und die Gesundheit der Kinder zu schützen. Der Präsident beauftragt Premierminister Sébastien Lecornu, schnellstmöglich einen rechtlich einwandfreien Entwurf mit Rücksicht auf den Beschluss des Verfassungsgerichts wie auch den europäischen Rahmen auszuarbeiten. Macron sei weiterhin fest entschlossen, die Reform bis zum Frühjahr 2027 umzusetzen.
Das am 21. Juli vom Parlament verabschiedete Gesetz hätte am 1. September in Kraft getreten sein. Es hatte vorgesehen, dass Kindern unter 15 Jahren der Zugang zu TikTok, Snapchat, X (Twitter) und Instagram sowie zu Social-Media-Funktionen beliebter Dienste wie YouTube untersagt wird. Ähnliche Initiativen werden europaweit diskutiert und gebilligt.
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