Zensur in der EU: Lettland will Bücher und Zeitungen aus Russland und Weißrussland verbieten

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Lettland verschärft seine Regeln für Importe aus Russland und Weißrussland. Das Land will künftig die Einfuhr zahlreicher Konsumgüter aus beiden Staaten untersagen – auch solcher, die nicht dem EU-Sanktionsregime unterliegen. Das Parlament in Riga verabschiedete entsprechende Gesetzesänderungen, die neben Kleidung, Spielzeug und Sportartikeln auch Bücher, Zeitungen und Videospiele erfassen. Die Regelung soll auch dann gelten, wenn die Waren über Drittstaaten eingeführt werden. 

Die lettische Regierung begründet den Schritt mit der Gefahr, die von diesen Importen für die innere Sicherheit ausgehe. Ziel sei zudem, die Einnahmen Russlands und Weißrusslands zu minimieren und zugleich die Verbreitung von „Kreml-Propaganda“ zu erschweren. Sie argumentiert, die Maßnahmen stünden im Zusammenhang mit der Unterstützung der Ukraine und sollen einen Beitrag zum Schutz der lettischen Gesellschaft leisten.

Mit dem Verbot geht Lettland weit über die bislang auf EU-Ebene beschlossenen Sanktionen hinaus. Zwar hat auch Brüssel zahlreiche russische Medienunternehmen und Journalisten aus unterschiedlichen Ländern sanktioniert und damit die Presse- und Meinungsfreiheit in der EU faktisch beendet. Die lettische Regelung erweitert die Sanktionen nun noch einmal und belegt ganze Warengruppen mit Importverbot. Lettland verbietet auch den Import gewöhnlicher Literatur und von Presseerzeugnisse ohne Nähe zur Politik. 

Damit berührt die Entscheidung erneut einen zentralen Grundsatz der Europäischen Union. Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta garantiert die Freiheit der Meinungsäußerung sowie die Freiheit und Pluralität der Medien. Ein pauschales Importverbot für Bücher und Zeitungen allein aufgrund ihres Herkunftslandes steht zu diesen Grundsätzen in einem Spannungsverhältnis. Ob ein solches Verbot einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde, ist offen.

Gleichwohl ist kaum mit scharfer Kritik aus Brüssel zu rechnen. Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine verhängt die EU Maßnahmen, mit denen sie eine weitreichende politische und wirtschaftliche Isolierung Russlands erreichen will. Gegen russische Medien wie RT und Sputnik, aber auch gegen einzelne Journalisten, die von der EU-Kommission in ein russisches Umfeld eingeordnet werden, wurden bereits unionsweite Verbreitungsverbote verhängt. Erst kürzlich hat der EuGH geurteilt, dass auch das öffentliche Teilen eines Links zu einer rusischen Nachrichtenseite auf der eigenen Website strafbar ist. Die EU-Kommission wird sich daher eher der Argumentation Lettlands anschließen als auf eine Umsetzung der Grundrechtecharta drängen – die Kommission hält sich schließlich selbst nicht daran.

Der Fall verdeutlicht zugleich eine fundamentale Schieflage in der EU. Die Union versteht sich offiziell und in der Eigenwerbung als Wertegemeinschaft, die Meinungs- und Pressefreiheit schützt. Gleichzeitig herrschen in der EU strenge Einschränkungen des Informationsverkehrs. Die Brüsseler Behörde legt für die gesamte EU die geltenen Narrative fest und damit, welche Informationen wahr und welche unwahr sind. Dies ist ein klares Kennzeichen für Diktaturen und autoritäre Herrschaftssysteme. Die Grenzen zwischen legitimer Aufklärung über Desinformation und einer repressiven Beschränkung des freien Zugangs zu Informationen wurden längst überschritten. Dass die EU-Kommission das Instrument der Zensur und Repression wieder aus der Hand geben wird, ist nicht zu erwarten. Lettland muss daher für seine repressiven Maßnahmen nicht mit Kritik aus Brüssel rechnen – das Land liegt auf damit auf EU-Linie. Die vollmundigen Behauptungen aber, die EU und ihre Mitgliedstaaten seien demokratischen Werten verpflichtet, wird durch die konkreten Handlungen sowohl der Mitgliedstaaten als auch der Kommission immer unglaubwüriger. 

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