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Die Einstellung des Strafprozesses gegen den Arzt Dr. Thomas Külken wegen „falscher Gesundheitszeugnisse“ (§ 278 STGB) am 8.7.2026 durch das Landgericht Freiburg beruht zentral auf seinem, vom Gutachter unterstützten, Nachweis, dass Maskenatteste keine Zeugnisse über den gegenwärtigen Gesundheitszustand sind. Sie bescheinigen rechtmäßig nach der Corona-Verordnung die Unzumutbarkeit des Maskentragens aus gesundheitlichen Gründen. Damit fiel die Anklage „wegen falscher Gesundheitszeugnisse“ in sich zusammen. Wenn ein Maskenattest kein Gesundheitszeugnis ist, kann es auch kein „falsches Gesundheitszeugnis“ nach § 278 StGB sein. Hier das Transkript seiner 2. Stellungnahme zur Berufungsverhandlung.
Dr. Thomas Külken:
Liebe Freunde
„Die Weisheit lebt nur in der Wahrheit. Die moderne Menschheit aber lebt in der Lüge.“ (1) Diese Sätze Rudolf Steiners aus dem Jahre 1919 bezeichnen den Sinn und die Not unseres gegenwärtigen Lebens. „Die Weisheit lebt nur