Newsletter Subscribe
Enter your email address below and subscribe to our newsletter

Man weiß es: Wo immer US-amerikanische Armeeangehörige unterwegs sind, auch in Deutschland, unterstehen sie nicht dem national gültigen Recht, sondern dem US-amerikanischen Recht, selbst wenn es um ein ziviles Delikt, zum Beispiel im Verkehrswesen geht. Und parallel dazu versuchen die USA, auch die Urteile des Internationalen Strafgerichtshofes IStGH – in englischer Sprache I.C.C. – als ungültig zu erklären. Unser Kolumnist aus den USA Patrick Lawrence hat sich dazu Gedanken gemacht. (cm)
Seit einigen Jahren ist offensichtlich, dass sich die politischen Cliquen in Washington darauf verschrieben haben, dem Anbruch des 21. Jahrhunderts Widerstand zu leisten und ihn, wenn möglich, gänzlich aufzuhalten. Wenn wir nach einem prägenden