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Am 26.8.2024 hat die Sparkasse Pforzheim Calw mein Girokonto gekündigt, auf dem Spenden von Lesern dieses Blogs eingingen. Die Kündigung erfolgte ohne Begründung. (s. Artikel vom 1.10.2024). Gespräche und die Rücknahme der Kündigung lehnte sie ab. Auf die Klage meines Anwaltes vom 30.9.2024 beim Landgericht Karlsruhe, bei dem sich der Zivilprozess aus Krankheitsgründen des Einzelrichters lange hinzog, erging jetzt am 16.7.2026 das Urteil. Das Landgericht erklärte die Kündigung der Sparkasse für unwirksam. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Der Prozess brachte zwei Kündigungsgründe zum Vorschein, die und deren Umstände von allgemeinem Interesse sind.
Obwohl die Kündigung des Kontos zum 31. Oktober 2024 ausgesprochen wurde, mindestens bis dahin also ein gültiges Vertragsverhältnis bestand, wurden bereits im Verlaufe des Septembers immer weniger Spenden und andere Zahlungseingänge verbucht. Auf meine Nachfrage erfuhr ich, dass „eingehende Beträge überwacht und zurückbehalten“ würden, was bedeutete, dass die Sparkasse sie rechtswidrig zurücküberwies, sogar meine staatliche Rente zum 30.9.2024. Erst auf energische Intervention meines Anwaltes holte die Sparkasse meine Rente wieder zurück. Wieviel Spenden im September und Oktober zurücküberwiesen, nicht über Paypal neu gespendet wurden und mir dadurch entgangen sind, ist mir unbekannt.
In ihrer Klageerwiderung gaben die Anwälte der Sparkasse als Grund für die