Reisebranche: Booking verliert vor Gericht im Streit um eTraveli-Übernahme

Reisen buchen viele Menschen mit ein paar Klicks online. Das führende Hotelportal Booking will bei Flugbuchungen noch mehr Marktanteile – wird dabei aber nun gebremst

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Reisen buchen viele Menschen mit ein paar Klicks online. Das führende Hotelportal Booking will bei Flugbuchungen noch mehr Marktanteile – wird dabei aber nun gebremst

Das Buchungsportal Booking darf den Wettbewerber eTraveli auch nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht übernehmen. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg bestätigten eine entsprechende Entscheidung der EU-Kommission von 2023. Der Zusammenschluss würde den Wettbewerb erheblich behindern, teilten sie mit.

Die EU-Kommission hatte höhere Kosten für Hotels und möglicherweise für Verbraucher befürchtet und deshalb die Fusion untersagt. Booking sei das dominierende Hotelportal im Europäischen Wirtschaftsraum, eTraveli eines der wichtigsten Flugportale in Europa, schrieben die Brüsseler Wettbewerbshüter 2023 zur Begründung.

Die Online-Flugvermittlung nach dem Zusammenschluss könne dazu führen, dass die Booking-Plattform deutlich stärker genutzt werde, weil Kunden nach der Flugbuchung auch ein Hotel buchen wollen könnten.

Bereits Flüge auf der Booking-Seite

Bereits jetzt finden Kunden über Booking Flüge. Schon bevor Booking die geplante Übernahme ankündigte, bezog die Seite dafür begrenzt Flüge von eTraveli.

Booking hatte argumentiert, dass der Zusammenschluss zu mehr Effizienz führen würde. Die EU-Kommission kam aber zum Schluss, dass dies die negativen Auswirkungen nicht ausgleichen könne. Das Gericht bestätigte nun diese Einschätzung.

Booking teilte nach dem Urteil mit, dass man mit dem Ergebnis nicht einverstanden sei. Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden. Das prüfe man aktuell, erklärte Booking: „Wir bleiben bei unserer festen Überzeugung, dass die Bewertung der Kommission sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht falsch war. Wir prüfen derzeit das Urteil sowie eine mögliche Berufung beim Europäischen Gerichtshof.“

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